Hallo zusammen,
ich bin noch recht neu hier und hab `ne Frage. Mag sein, dass sie blöde ist/klingt, aber ich weiß im Moment nicht weiter.
Morgen ist mein erster Tag der Arbeitslosigkeit und ich habe es leider nicht geschafft, rechtzeitig einen neuen Job zu kriegen. Ich gebe zu, mich befällt die Panik. Nun fällt mir gerade ganz wage eine Äußerung eines Arbeitsamtsmitarbeiters ein, der damals - vor ca. 1 Jahr - irgendwas zu einem möglichen finanziellen Vorteil meinte. Zu blöd, dass ich nicht mehr weiss was das genau war. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Er sagte, dass ich noch VOR dem Tag der Arbeitslosigkeit eine ganz bestimmte Form des Arbeitens angefangen haben müsse, damit ich von diesem finanziellen Vorteil profitieren könne. Könnte das der Gründungszuschuss für Selbstständige sein?
Oder geht es um die Anrechnung eines Nebenverdienstes?
Ich glaube, es könnte die Selbsständigkeit sein. Wenn ich mich selbsständig mache - noch vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit - dann werden meine Einnahmen NICHT mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Stimmt das so? Und muss ich da eine bestimmte Stundenzahl/Woche nachweisen?
Lohnt es sich für mich, wenn ich noch heute zum Finanzamt gehe und mir als Pädagogin (=freier Beruf) eine Steuernummer geben lasse?
Unruhige Grüße
Greeen
ich bin noch recht neu hier und hab `ne Frage. Mag sein, dass sie blöde ist/klingt, aber ich weiß im Moment nicht weiter.
Morgen ist mein erster Tag der Arbeitslosigkeit und ich habe es leider nicht geschafft, rechtzeitig einen neuen Job zu kriegen. Ich gebe zu, mich befällt die Panik. Nun fällt mir gerade ganz wage eine Äußerung eines Arbeitsamtsmitarbeiters ein, der damals - vor ca. 1 Jahr - irgendwas zu einem möglichen finanziellen Vorteil meinte. Zu blöd, dass ich nicht mehr weiss was das genau war. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Er sagte, dass ich noch VOR dem Tag der Arbeitslosigkeit eine ganz bestimmte Form des Arbeitens angefangen haben müsse, damit ich von diesem finanziellen Vorteil profitieren könne. Könnte das der Gründungszuschuss für Selbstständige sein?
Oder geht es um die Anrechnung eines Nebenverdienstes?
Ich glaube, es könnte die Selbsständigkeit sein. Wenn ich mich selbsständig mache - noch vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit - dann werden meine Einnahmen NICHT mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Stimmt das so? Und muss ich da eine bestimmte Stundenzahl/Woche nachweisen?
Lohnt es sich für mich, wenn ich noch heute zum Finanzamt gehe und mir als Pädagogin (=freier Beruf) eine Steuernummer geben lasse?
Unruhige Grüße
Greeen