Martin Behrsing
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Leserbrief zur Pressemeldung "Akteneinsicht für Rechtsanwälte erheblich
eingeschränkt"
https://www.erwerbslosenforum.de/na...fur_rechtsanwalte_erheblich_eingeschrankt.htm
Aus gutem Grund ermöglicht die ARGE Bonn Rechtsanwälten nur noch in den
Diensräumen Akteneinsicht: In der Vergangenheit sind mehr Akten, die
Rechtsanwälten zugeschickt worden waren, "verloren gegangen", in manchen
Vorgängen wurden "Berichtigungen" vorgenommen, die vor Gericht die
Entscheidungen der ARGE in Zweifel ziehen sollten. Wie so oft, wenn es
einzelne "Schwarze Schafe" gibt, trifft die Regelung nun alle.
Falsch ist auch, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Kopien mehr
in der ARGE erhalten. Die Kopien gibt es nur nicht mehr im Portal, weil
das Ausmaß der Kopierwünsche die Möglichkeiten des dortigen Personals
gesprengt und zu längeren Wartezeiten geführt haben. Wer notwendige Kopien
von Originalen braucht, die sich im Aktenvorgang der ARGE befinden, erhält
diese von seiner Sachbearbeiterin/seinem Sachbearbeiter.
Wie man solche Regelungen bewertet, ist jedem überlassen. Es wäre aber
guter journalistischer Stil gewesen, wenn der Autor der Meldung die Gründe
erfragt und in seiner Meldung auch mitgeteilt hätte, anstatt einseitig
"Meinung zu machen".
Dr. Monika Hörig
Stellvertretende Pressesprecherin
der Bundesstadt Bonn
eingeschränkt"
https://www.erwerbslosenforum.de/na...fur_rechtsanwalte_erheblich_eingeschrankt.htm
Aus gutem Grund ermöglicht die ARGE Bonn Rechtsanwälten nur noch in den
Diensräumen Akteneinsicht: In der Vergangenheit sind mehr Akten, die
Rechtsanwälten zugeschickt worden waren, "verloren gegangen", in manchen
Vorgängen wurden "Berichtigungen" vorgenommen, die vor Gericht die
Entscheidungen der ARGE in Zweifel ziehen sollten. Wie so oft, wenn es
einzelne "Schwarze Schafe" gibt, trifft die Regelung nun alle.
Falsch ist auch, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Kopien mehr
in der ARGE erhalten. Die Kopien gibt es nur nicht mehr im Portal, weil
das Ausmaß der Kopierwünsche die Möglichkeiten des dortigen Personals
gesprengt und zu längeren Wartezeiten geführt haben. Wer notwendige Kopien
von Originalen braucht, die sich im Aktenvorgang der ARGE befinden, erhält
diese von seiner Sachbearbeiterin/seinem Sachbearbeiter.
Wie man solche Regelungen bewertet, ist jedem überlassen. Es wäre aber
guter journalistischer Stil gewesen, wenn der Autor der Meldung die Gründe
erfragt und in seiner Meldung auch mitgeteilt hätte, anstatt einseitig
"Meinung zu machen".
Dr. Monika Hörig
Stellvertretende Pressesprecherin
der Bundesstadt Bonn