weitergeben bzw verkaufen darf man es nicht also liegt es hier irgendwo rum.
Der Bundesgerichtshof entschied 1979, dass der Besitz und die Verbreitung des Buchs, zum Beispiel in Antiquariaten, nicht strafbar ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB-Kommentar, § 86 Rn. 3.
Aber mal ehrlich....das Buch ist langweilig......genauso zum Einschlafen geeingnet wie die Bibel
Und spätestens ab 2016, wenn der bayrische Staat das Hoheitsrecht an dem Machwerk verliert, wird es wohl auch wieder verlegt......wie so viele Bücher, die die Welt nicht braucht.....dann werden es viele kaufen, anfangen zu lesen und sich spätestens auf Seite 10 fragen, warum es einen solchen Hype um diesen Mist gab.....