Leistungsversagung wegen Vermutung einer Bedarfgemeinschaft

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ralf1966

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Hallo ich habe da mal ne Frage wie ich mich jetzt verhalten soll??
Passiert ist folgendes :
Ich bin 41 J. lebe allein in einer Altbauwohnung die ich von meinen Ersparnissen in Zeiten als ich noch kein Hartz4 bekommen habe renoviert habe.Die Whg. ist 90 m² groß und würde diese ungern abgeben zahle wenig Miete und hoffe das ich bald wieder Arbeit habe und diese wieder selbst zahlen kann. Ich habe oft meinen Sohn 11 Jahre bei mir, wenn die Mutter (Trennung im Jahr 2005 waren nicht verheiratet) arbeiten ist. Ansonsten wohnt Sie mit dem Jungen bei Ihrer Freundin. Am Wochenende und auch unter der Woche ist der Junge auch bei Ihr und bei mir wir haben ein lockeres Umgangsrecht beschlossen zum Wohl des Kindes. Nun kam im Februar der Arge Außendienst und wollte in meine Whg.. Ich verbat mir dieses und verwies auf den Artikel 13 GG. Sie ließen nicht locker , weil noch auf dem Klingelschild 2 Namen standen. Ich hatte dies nicht geändert , da mein Sohn auch bei mir ist und wenn Freunde Ihn besuchen, wissen wo sie schellen sollen.
Man unterstellt mir nun eine Bedarfsgemeinschaft, weil der Name noch auf der Klingel steht und wir es versäumt haben Frau und Kind abzumelden beim Ordnungsamt. Dies ist mittlerweile geschehen ( heute). Heute bekam ich einen Anruf von der Teamleiterin der Arge, das sie meine Leistungen eingestellt haben und ich jetzt Post bekommen würde und dazu Stellung nehmen soll. Letzte Woche habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht gegen meine Sachbearbeiterin, da Sie mich ungerecht behandelt alle Vorschläge die ich bringe in Arbeit zu kommen ablehnt. Jetzt verweigern Sie mir jede Leistung bis der Sachverhalt geklärt ist. Meine Miete und Kosten habe ich trotzdem am nächsten ersten und Leben muss ich auch noch. WAS SOLL ICH JETZT MACHEN??? Bitte um Hilfe hier im Forum. Falls Ihr noch Fragen zu der Sache habt stellt sie ruhig.
 
E

ExitUser

Gast
Mache bitte jetzt auch Folgendes. Mache auch das Klingelschild ab.
Seinen Freunden bräuchte man doch eigentlich auch nur Deinen Namen sagen und dort können sie dann klingeln. Die Arge wird kein Verständnis dafür haben, dass seine Freunde das nicht können.
 

Grobi

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Die Whg. ist 90 m² groß und würde diese ungern abgeben zahle wenig Miete
Gutes Argument, weil 90m2 für EINE Person ist nach allen mir bekannten Sätzen zu viel, leider.

wir haben ein lockeres Umgangsrecht beschlossen zum Wohl des Kindes.
Ich würde empfehlen, dieses schriftlich zu fixieren, und auch gleich den eigentlichen Wohnsitz des Kindes mit aufzunehmen.

Nun kam im Februar der Arge Außendienst und wollte in meine Whg.. Ich verbat mir dieses und verwies auf den Artikel 13 GG.
Sehr schön!

Man unterstellt mir nun eine Bedarfsgemeinschaft, weil der Name noch auf der Klingel steht und wir es versäumt haben Frau und Kind abzumelden beim Ordnungsamt. Dies ist mittlerweile geschehen ( heute).
Auch hier die Nachweise behalten. Je nachdem, wie lange die beiden ausgezogen sind evtl. noch eine Bestätigung der Frau aufsetzen, das Sie am xx.xx.xxxx die Wohnung verlassen hat.

Heute bekam ich einen Anruf von der Teamleiterin der Arge, das sie meine Leistungen eingestellt haben und ich jetzt Post bekommen würde und dazu Stellung nehmen soll.
Diese Post ist wichtig. Sobald klar ist, was man genau konstruiert gegen Dich melde Dich hier, damit das auseinandergepflückt werden kann.
Sollten Deine Leistungen eingestellt werden ohne das dazu ein eigener Aufhebungsbescheid geschickt wird ist diese Einstellung unrecht. Wie lange sind Dir denn die Leistungen bewilligt worden? Auch dieser Bewilligungsbescheid kann noch wichtig werden.

In diesem Falle vielleicht eine freundliche aber direkte Fachaufsichtsbeschwerde über das Kundenmanagement in Nürnberg hinzufügen?

Meine Miete und Kosten habe ich trotzdem am nächsten ersten und Leben muss ich auch noch. WAS SOLL ICH JETZT MACHEN???
Wie angedeutet, wenn Kohle ohne Absenkungs-/Aufhebungsbescheid ausbleibt - Randale machen. Erst persönlich MIT BEISTAND vor Ort zwecks Barauszahlung, wenn das Schiefgeht wegen Gefahr im Verzug und Mittellosigkeit Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen. NOCH ist ja Zeit, bis zum 31. kommst du wohl klar, und wenn die so deftig auf Dir rumhacken sollte sich da nächste woche was tun.

Und bitte - telefonier nicht mit denen, das ist fast immer nur zu Deinem Nachteil.

Ich hoffe, Ich konnte Dir ein paar Hilfen geben... ansonsten frag ruhig weiter
 
E

ExUser 2606

Gast

Naja, also ich weiß nicht, ob man das wirklich muss. Klingelschild als Beweis für eine BG ist ja wohl etwas dünn, oder?

Eine Nachbarin von uns hat z. B. lange Zeit Ihren Mädchennamen auf dem Klingelschild und am Briefkasten als zweiten Namen mit stehen gehabt, da sie Probleme mit einem Stalker hatte und so den Anschein erwecken wollte, dass sie dort nicht alleine wohnt. Verboten ist das nicht.
 

ralf1966

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Danke für Eure Hinweise, weis auf jeden Fall was ich nicht mehr mache mit denen telefonieren, dachte mir schon das dies keine gute Entscheidung war. Man erzählt meist mehr als die wissen sollen. Ich weiß nicht ob die Arge die Gespräche aufnimmt und diese dann gegen mich verwenden könnte manchmal bin ich auch blöd.

Ich melde mich sobald ich das Schreiben von denen habe. Mein Hartz 4 ist vom 01.01.2008 bis 30.06.2008 bewilligt worden immer 6 Monate.
DANKE Euch schon mal jetzt stehe ich wenigstens nicht allein da.
 
E

ExUser 2606

Gast


Auch die ARGE darf Telefongespräche nicht einfach so heimlich aufzeichnen, bzw. dieser Aufnahmen sind dann als Beweismitel nichtverwertbar.

Der Hauptgrund, warum Du nicht mit denen Telefonieren solltest ist aber die Beweismöglichkeit von Deiner Seite. Es gibt SBs, die nach dem Motto arbeiten "Was schert mich mein Geschwätz von gestern?"
 
E

ExitUser

Gast
Das habe ich auch nicht gesagt. Alternativ könnte er dann auch den Namen seines Sohnes hinschreiben.
 

WurzelZwerg

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Das wirst Du immer und immer wieder hier lesen, das man lieber alles schriftlich machen soll.
Am besten in doppelter Ausfertigung und eine Kopie davon für Dich mit Eingangsstempel als Nachweis.
Es kommen so viele Schreiben angeblich nicht bei der ARGE an, und dann hast Du einen Beleg den Du denen unter die Nase reiben kannst.

Nein Du bist nicht allein, und wir sind viele
 

hellucifer

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Die Wohnung mag mit 90 qm zwar zu groß sein, aber vielleicht sind ja die Kosten angemessen. - Die Arge ist zunächst verpflichtet, mindestens die angemessenen und tatsächlichen Kosten zu übernehmen. Trotzdem bist du verpflichtet, dich nach einer kleineren Wohnung umzusehen.

Angemessen ist in deinem Fall eine 60 qm große Wohnung, da dein Sohn sehr häufig bei dir ist, und man von Zusammenleben sprechen kann.

Das Vorgehen der SB ist rechtswidrig. Vor der Leistungseinstellung bist du anzuhören und nicht umgekehrt. Mit wem du zusammenlebst, das geht aus dem Mietvertrag und den offiziellen Angaben beim Einwohnermeldeamt hervor. Das deine Ex-Frau nicht mehr bei dir wohnt, kannst du oder sie mit Sicherheit belegen.
 

ralf1966

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Hallo Liebe Forum Nutzer!!
Es geht weiter !! Betreff_ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem II SGB Versagung -/Entziehungbescheid nach §66 SGB I

Heute bekam ich von der SODA (Soziale Dienstleistung am Arbeitsmarkt) einen Brief: Zitat: sehr geehrter Herr XXX die o.g. Leistungen werden ab 01.05.2008 ganz entzogen.
Lt. Auskunft des Einwohnermeldeamtes und Vorlage Ihres Mietvertrages ist davon auszugehen, dass Sie in einer eheähnliche Gemeinschaft leben. Da Sie dazu keine Angaben machen, können die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft nicht geprüft werden.
Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66 SGB I.
Falls Sie die Mitwirkung noch nachholen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, werde ich prüfen, ob ich die Leistungen ganz oder teilweise nachzahlen kann. Zur Vermeidung von Nachteilen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz für den fall der Krankheit und der Pflege haben.
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
Also das ist son Ding ich habe mitgewirkt auf das erste Schreiben von denen. Da gab ich an das ich alleine wohne und das öfters mein 11 jähriger Sohn bei mir ist und das die Abmeldung meiner Ex- Freundin demnächst erfolgt was auch letzte Woche geschehen ist. Sie hat sich bei Ihrer Freundin angemeldet mit der Sie zusammen wohnt, bis Sie wieder genug Geld zusammen hat für eine eigene Wohnung. Was soll ic jetzt machen??
Habe als erstes einen Termin bei einem Anwalt gemacht, aber der kostet bestimmt viel Geld was ich nicht habe. Soll meine EX dieses Formular welches hier im Forum zum Download steht ausfüllen das Sie mir keine Zuwendungen gibt. Bestätigung Zur Anlage des ALG II Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft und oder die Anlage Widerlegung der Vermutung nach SGB II §9 (5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft???? Welcher wäre der richtige Schritt??? Oder ganz was anderes?
Lieben Gruß ralf
 

WurzelZwerg

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Bei jedem Amtsgericht gibt es Rechtsberater.
Lasse Dir einen Rechtsberatungsschein für einen Rechtsanwalt ausstellen.
Das kostet Dich gerade mal 10 Euro.
Damit kannst Du zu einem RA Deiner Wahl gehen und Dich beraten und ggfls, wenn Aussicht auf Erfolg besteht auch Vertreten lassen.
Also so teuer ist das nun nicht, und Du bist erstmal auf der sicheren Seite.

Die 10€ zahlst Du beim RA wie beim Arzt die Arztpraxis Gebühr.
 

Checker

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... ich denke mal wenn alles so stimmt dann boxt dein anwalt auch die PKH ( prozesskostenhilfe ) durch

gruß checker
 
G

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Falschherum

ARGE/SODA hat beim "Mitbewohner" zu ermitteln. Der Hilfesuchende selbst hat keine legale Möglichkeit Daten von seinem Mitbewohner zu fordern.
Illegales darf ARGE/SODA nicht fordern. Somit kann es auch keinen Verstoss gegen Pflichten geben oder gegeben haben.
Das Melderegister ist hier auch nicht beweiskräftig. Noch zählen die tatsächlichen Verhältnisse.
 

hellucifer

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AW: Falschherum


Eben! - Und von den tatsächlichen Verhältnissen kann sich die Arge durch einen Hausbesuch (Inaugenscheinnahme) ein Bild machen. Das wird dir auch ein Rechtsanwalt sagen. Dass deine ehemalige Partnerin ausgezogen ist, muss definitiv feststehen und beweisbar sein, das heißt, es dürfen keinerlei persönliche Sachen von ihr in deinem Haushalt sein.
 

ralf1966

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Hallo liebe Forum Nutzer gehe heute zum Anwalt werde mal hören was der dazu sagt ich melde mich wieder. Hoffe ich habe ne Chance. Aber bei mir Kommen die Schnüffler nicht rein. Ich finde es schon Demütigend bei dem Antrag was die alles Wissen wollten. Die drehen einen von links nach rechts und wieder zurück. Irgendwo hat das mit der Würde des Menschen wie es im GG steht nichts mehr zu tun. Ich lasse die nicht rein sollen das Grundgesetz mal lesen. Bis bald.
ralf1966
 

ralf1966

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So war nun beim Anwalt. Der teilte mir mit das es kein Problem darstellen sollte die Vermutung der Bedarfsgemeinschaft zu zerschlagen. Mit der Bestätigung meiner Ex und Ihrere Freundin soll ich da wohl herauskommen. PKH ist gestellt für den Fall einer Klage beim Sozialgericht. Jetzt muss ich warten ob die von der SODA Arge am letzten zahlen , wenn nicht! Stellt der RA eine Anordnung beim Sozialgericht Eilantrag wegen der Notsituation die sich daraus ergibt. Blöd ist nur das mann den Zahltermin abwarten muss. Ich habe keinen Dispo mehr und die Miete kann dann nicht bezahlt werden, das wird eng. Tschaun wir mal was noch so passiert.
Tschö Gruß Ralf 1966
 
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