Hallo Liebe Forum Nutzer!!
Es geht weiter !! Betreff_ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem II
SGB Versagung -/Entziehungbescheid nach §66
SGB I
Heute bekam ich von der SODA (Soziale Dienstleistung am Arbeitsmarkt) einen Brief: Zitat: sehr geehrter Herr XXX die o.g. Leistungen werden ab 01.05.2008 ganz entzogen.
Lt. Auskunft des Einwohnermeldeamtes und Vorlage Ihres Mietvertrages ist davon auszugehen, dass Sie in einer eheähnliche Gemeinschaft leben. Da Sie dazu keine Angaben machen, können die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft nicht geprüft werden.
Dadurch sind Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und haben die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert. Die Anspruchsvoraussetzungen können deshalb nicht geprüft werden. Grundlage für diese Entscheidung sind die §§ 60 und 66
SGB I.
Falls Sie die Mitwirkung noch nachholen und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, werde ich prüfen, ob ich die Leistungen ganz oder teilweise nachzahlen kann. Zur Vermeidung von Nachteilen empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Möglichkeiten Sie für einen lückenlosen Versicherungsschutz für den fall der Krankheit und der Pflege haben.
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erheben.
Also das ist son Ding ich habe mitgewirkt auf das erste Schreiben von denen. Da gab ich an das ich alleine wohne und das öfters mein 11 jähriger Sohn bei mir ist und das die Abmeldung meiner Ex- Freundin demnächst erfolgt was auch letzte Woche geschehen ist. Sie hat sich bei Ihrer Freundin angemeldet mit der Sie zusammen wohnt, bis Sie wieder genug Geld zusammen hat für eine eigene Wohnung. Was soll ic jetzt machen??
Habe als erstes einen Termin bei einem Anwalt gemacht, aber der kostet bestimmt viel Geld was ich nicht habe. Soll meine EX dieses Formular welches hier im Forum zum Download steht ausfüllen das Sie mir keine Zuwendungen gibt. Bestätigung Zur Anlage des
ALG II Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft und oder die Anlage Widerlegung der Vermutung nach
SGB II §9 (5) über finanzielle Zuwendungen durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft???? Welcher wäre der richtige Schritt??? Oder ganz was anderes?
Lieben Gruß ralf