Hallo ich habe da mal ne Frage wie ich mich jetzt verhalten soll??
Passiert ist folgendes :
Ich bin 41 J. lebe allein in einer Altbauwohnung die ich von meinen Ersparnissen in Zeiten als ich noch kein Hartz4 bekommen habe renoviert habe.Die Whg. ist 90 m² groß und würde diese ungern abgeben zahle wenig Miete und hoffe das ich bald wieder Arbeit habe und diese wieder selbst zahlen kann. Ich habe oft meinen Sohn 11 Jahre bei mir, wenn die Mutter (Trennung im Jahr 2005 waren nicht verheiratet) arbeiten ist. Ansonsten wohnt Sie mit dem Jungen bei Ihrer Freundin. Am Wochenende und auch unter der Woche ist der Junge auch bei Ihr und bei mir wir haben ein lockeres Umgangsrecht beschlossen zum Wohl des Kindes. Nun kam im Februar der Arge Außendienst und wollte in meine Whg.. Ich verbat mir dieses und verwies auf den Artikel 13 GG . Sie ließen nicht locker , weil noch auf dem Klingelschild 2 Namen standen. Ich hatte dies nicht geändert , da mein Sohn auch bei mir ist und wenn Freunde Ihn besuchen, wissen wo sie schellen sollen.
Man unterstellt mir nun eine Bedarfsgemeinschaft, weil der Name noch auf der Klingel steht und wir es versäumt haben Frau und Kind abzumelden beim Ordnungsamt. Dies ist mittlerweile geschehen ( heute). Heute bekam ich einen Anruf von der Teamleiterin der Arge , das sie meine Leistungen eingestellt haben und ich jetzt Post bekommen würde und dazu Stellung nehmen soll. Letzte Woche habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht gegen meine Sachbearbeiterin, da Sie mich ungerecht behandelt alle Vorschläge die ich bringe in Arbeit zu kommen ablehnt. Jetzt verweigern Sie mir jede Leistung bis der Sachverhalt geklärt ist. Meine Miete und Kosten habe ich trotzdem am nächsten ersten und Leben muss ich auch noch. WAS SOLL ICH JETZT MACHEN??? Bitte um Hilfe hier im Forum. Falls Ihr noch Fragen zu der Sache habt stellt sie ruhig.
Passiert ist folgendes :
Ich bin 41 J. lebe allein in einer Altbauwohnung die ich von meinen Ersparnissen in Zeiten als ich noch kein Hartz4 bekommen habe renoviert habe.Die Whg. ist 90 m² groß und würde diese ungern abgeben zahle wenig Miete und hoffe das ich bald wieder Arbeit habe und diese wieder selbst zahlen kann. Ich habe oft meinen Sohn 11 Jahre bei mir, wenn die Mutter (Trennung im Jahr 2005 waren nicht verheiratet) arbeiten ist. Ansonsten wohnt Sie mit dem Jungen bei Ihrer Freundin. Am Wochenende und auch unter der Woche ist der Junge auch bei Ihr und bei mir wir haben ein lockeres Umgangsrecht beschlossen zum Wohl des Kindes. Nun kam im Februar der Arge Außendienst und wollte in meine Whg.. Ich verbat mir dieses und verwies auf den Artikel 13 GG . Sie ließen nicht locker , weil noch auf dem Klingelschild 2 Namen standen. Ich hatte dies nicht geändert , da mein Sohn auch bei mir ist und wenn Freunde Ihn besuchen, wissen wo sie schellen sollen.
Man unterstellt mir nun eine Bedarfsgemeinschaft, weil der Name noch auf der Klingel steht und wir es versäumt haben Frau und Kind abzumelden beim Ordnungsamt. Dies ist mittlerweile geschehen ( heute). Heute bekam ich einen Anruf von der Teamleiterin der Arge , das sie meine Leistungen eingestellt haben und ich jetzt Post bekommen würde und dazu Stellung nehmen soll. Letzte Woche habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht gegen meine Sachbearbeiterin, da Sie mich ungerecht behandelt alle Vorschläge die ich bringe in Arbeit zu kommen ablehnt. Jetzt verweigern Sie mir jede Leistung bis der Sachverhalt geklärt ist. Meine Miete und Kosten habe ich trotzdem am nächsten ersten und Leben muss ich auch noch. WAS SOLL ICH JETZT MACHEN??? Bitte um Hilfe hier im Forum. Falls Ihr noch Fragen zu der Sache habt stellt sie ruhig.