wellwellwell
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 18 Juni 2005
- Beiträge
- 57
- Bewertungen
- 6
Hallo,
ich habe heute meinen Leistungsnachweis erhalten.
Auf der Rückseite sind folgende Hinweise:
Wichtige Hinweise:
Versicherungspflichtig sind alle Zeiten, für die Arbeitslosengeld II nicht nur als Darlehen bezogen wird.
Versicherungspflichtige Leistungen sind:
Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts,
Leistungen für Mehrbedarfe bei Lebensunterhalt,
Leistungen für Unterkunft und Heizung,
der befristete Zuschlag im Anschluss an den Bezug vom Arbeitslosengeld.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind steuerfrei (§ 3 Nr. 2 b Einkommenssteuergesetzt (EStG) und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG.
Wenn ich den Text richtig verstehe, dann setzt sich der Betrag für mich aus Leistungen für Unterkunft und Heizungen und Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zusammen.
Das sind bei mir 345,00 Euro Regelleistung und ca. 400,00 Euro für Miete und Heizung. Das sind in einem Jahr ca. 8.940,00 Euro.
Im Leistungsnachweis sind 4.800,00 Euro Beitragspflichtige Einnahmen ausgewiesen. Kann mir jemand erklären wie sich dieser Betrag ergibt?
Wenn ich mich richtig erinnere wird für die Rentenzahlung nur der Regelsatzberücksichtig. Und 12 x 345,00 Euro sind 4140,00 Euro.
Oder hab ich irgendwas falsch verstanden ???
Gruß
wellwellwell
ich habe heute meinen Leistungsnachweis erhalten.
Auf der Rückseite sind folgende Hinweise:
Wichtige Hinweise:
Versicherungspflichtig sind alle Zeiten, für die Arbeitslosengeld II nicht nur als Darlehen bezogen wird.
Versicherungspflichtige Leistungen sind:
Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts,
Leistungen für Mehrbedarfe bei Lebensunterhalt,
Leistungen für Unterkunft und Heizung,
der befristete Zuschlag im Anschluss an den Bezug vom Arbeitslosengeld.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind steuerfrei (§ 3 Nr. 2 b Einkommenssteuergesetzt (EStG) und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG.
Wenn ich den Text richtig verstehe, dann setzt sich der Betrag für mich aus Leistungen für Unterkunft und Heizungen und Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zusammen.
Das sind bei mir 345,00 Euro Regelleistung und ca. 400,00 Euro für Miete und Heizung. Das sind in einem Jahr ca. 8.940,00 Euro.
Im Leistungsnachweis sind 4.800,00 Euro Beitragspflichtige Einnahmen ausgewiesen. Kann mir jemand erklären wie sich dieser Betrag ergibt?
Wenn ich mich richtig erinnere wird für die Rentenzahlung nur der Regelsatzberücksichtig. Und 12 x 345,00 Euro sind 4140,00 Euro.
Oder hab ich irgendwas falsch verstanden ???
Gruß
wellwellwell