Ich muß auch mal wieder um Hilfe bitten. Bin nervlich ziemlich am Ende HARTZ IV schafft mich noch.
Ich erhielt im erstmalig am 24.11.06 ein Schreiben, in dem mir Fehlverhalten durch Krankmeldung im 1 € vorgehalten wurde und ich mich schriftlich dazu äußern sollte. Die Skalvenarbeit war am 31.12.06 beendet.
Der SB hatte einen falschen Briefbogen benutzt, nämlich den der ARGE in der Innenstadt. (Wurde mir von meiner Fallmangerin gesagt, die ich anrief um mich zu erkundigen, wie es zu diesem Schreiben wohl gekommen sei).
Also erhielt ich noch einmal einen "Brief auf richtigem Briefbogen" am 29.11.06.
Der damalige SB ging im zweiten Schreiben sogar soweit mir vorzuwerfen, dass ich die Arbeit bei xyz nicht aufgenommen hätte, der Firmenname war völlig falsch und die Bezeichnung meiner Arbeit ebenso ....
Daraufhin verfasste ich meine Stellungnahme und hörte seitens der ARGE nichts mehr.
Am 31.01.07 stellte ich meinen Folgeantrag, jetzt kamen die Berechnungsbögen und es stellte sich heraus, das meine Leistungen vom 01.02.07 - 40.04.07 von € 658,45 um den Betrag von € 104 wegen Sanktionen abgesenkt wird. Über der Spalte wo o. a. Betrag aufgeführt ist steht:
"Eine Minderung wird auch durchgeführt, wenn das Ende der eingetretenen Sanktion über den vorangegangenen Bewilligungsbescheid hinausgeht. Auf den in diesem Zusammenhang übersandten Bescheid wird insoweit Bezug genommen".
Ich verstehe nur noch Bahnhof. Inzwischen hat die Sachbearbeitung wieder mal gewechselt. Ich rief die Dame an, schilderte ihr nochmal meine Sicht der Dinge und sie meinte dann: "Legen sie doch einen Widerspruch ein".
Wovon und wie ich die nächsten drei Mnate überleben soll, konnte ich nicht in Erfahrung bringen..
Weiß jemand bitte einen Rat für mich ?
Ich erhielt im erstmalig am 24.11.06 ein Schreiben, in dem mir Fehlverhalten durch Krankmeldung im 1 € vorgehalten wurde und ich mich schriftlich dazu äußern sollte. Die Skalvenarbeit war am 31.12.06 beendet.
Der SB hatte einen falschen Briefbogen benutzt, nämlich den der ARGE in der Innenstadt. (Wurde mir von meiner Fallmangerin gesagt, die ich anrief um mich zu erkundigen, wie es zu diesem Schreiben wohl gekommen sei).
Also erhielt ich noch einmal einen "Brief auf richtigem Briefbogen" am 29.11.06.
Der damalige SB ging im zweiten Schreiben sogar soweit mir vorzuwerfen, dass ich die Arbeit bei xyz nicht aufgenommen hätte, der Firmenname war völlig falsch und die Bezeichnung meiner Arbeit ebenso ....
Daraufhin verfasste ich meine Stellungnahme und hörte seitens der ARGE nichts mehr.
Am 31.01.07 stellte ich meinen Folgeantrag, jetzt kamen die Berechnungsbögen und es stellte sich heraus, das meine Leistungen vom 01.02.07 - 40.04.07 von € 658,45 um den Betrag von € 104 wegen Sanktionen abgesenkt wird. Über der Spalte wo o. a. Betrag aufgeführt ist steht:
"Eine Minderung wird auch durchgeführt, wenn das Ende der eingetretenen Sanktion über den vorangegangenen Bewilligungsbescheid hinausgeht. Auf den in diesem Zusammenhang übersandten Bescheid wird insoweit Bezug genommen".
Ich verstehe nur noch Bahnhof. Inzwischen hat die Sachbearbeitung wieder mal gewechselt. Ich rief die Dame an, schilderte ihr nochmal meine Sicht der Dinge und sie meinte dann: "Legen sie doch einen Widerspruch ein".
Wovon und wie ich die nächsten drei Mnate überleben soll, konnte ich nicht in Erfahrung bringen..
Weiß jemand bitte einen Rat für mich ?