Hallo,
ich habe eine Frage. Die Leistungen für diesen Monat (Mai) wurden mir
um exakt 100,- € ohne Begründung / Bescheid gekürzt.
Zuerst habe ich vermutet das dies mit einer entstandenen Überzahlung
vom Arbeitslosengeld 1 zu tun hat.
(getrennt Lebend / andere Lohnsteuerklasse / nicht rechtzeitig geändert)
Die Überzahlung wurde mir aber schon von meinem ALG 1 abgezogen.
Dennoch habe ich von einer Regionaldirektion noch eine Mahnung erhalten.
Die Sache ist nun aber geklärt.
Da ich nicht wusste weshalb mir nun Geld abgezogen wird, habe ich bei der ARGE angerufen. Leider konnte man mir am Telefon keine Auskunft geben,
aber mir wurde zugesagt das ich einen Bescheid erhalten würde.
Da ich nach 2 Wochen immer noch keinen Bescheid
bekommen habe ging ich am Freitag zur ARGE um mich persönlich zu erkundigen.
Auch dort wurde mir nicht richtig gesagt weshalb mir was abgezogen wurde/wird.
Nur das es was mit Unterhalt zu tun hätte.
Ich lebe getrennt von meiner Frau und habe 2 Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren.
Im Amt wurde mir gesagt das ich ja einen Zuschlag zum ALG II bekomme und man mir deshalb Unterhalt abziehen kann.
Da ich erst seit April ALG II bekomme erhalte ich momentan einen Zuschlag von 160,- € als Ausgleich zum ALG I
Nun stellt sich mir die Frage ob man wirklich was von diesem Zuschlag abziehen darf und wie ich mich verhalten soll, da ich ja keinen schriftlichen Bescheid erhalten habe.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder Rat für mich ?
Gruss
ich habe eine Frage. Die Leistungen für diesen Monat (Mai) wurden mir
um exakt 100,- € ohne Begründung / Bescheid gekürzt.
Zuerst habe ich vermutet das dies mit einer entstandenen Überzahlung
vom Arbeitslosengeld 1 zu tun hat.
(getrennt Lebend / andere Lohnsteuerklasse / nicht rechtzeitig geändert)
Die Überzahlung wurde mir aber schon von meinem ALG 1 abgezogen.
Dennoch habe ich von einer Regionaldirektion noch eine Mahnung erhalten.
Die Sache ist nun aber geklärt.
Da ich nicht wusste weshalb mir nun Geld abgezogen wird, habe ich bei der ARGE angerufen. Leider konnte man mir am Telefon keine Auskunft geben,
aber mir wurde zugesagt das ich einen Bescheid erhalten würde.
Da ich nach 2 Wochen immer noch keinen Bescheid
bekommen habe ging ich am Freitag zur ARGE um mich persönlich zu erkundigen.
Auch dort wurde mir nicht richtig gesagt weshalb mir was abgezogen wurde/wird.
Nur das es was mit Unterhalt zu tun hätte.
Ich lebe getrennt von meiner Frau und habe 2 Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren.
Im Amt wurde mir gesagt das ich ja einen Zuschlag zum ALG II bekomme und man mir deshalb Unterhalt abziehen kann.
Da ich erst seit April ALG II bekomme erhalte ich momentan einen Zuschlag von 160,- € als Ausgleich zum ALG I
Nun stellt sich mir die Frage ob man wirklich was von diesem Zuschlag abziehen darf und wie ich mich verhalten soll, da ich ja keinen schriftlichen Bescheid erhalten habe.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder Rat für mich ?
Gruss