Hallo, ich bräuchte bitte Hilfe in Bezug Arbeitslosengeld / Nahtlosigkeit.
Meine Mutter hat Anfang Juli einen Termin bei der Agentur für Arbeit und ich weiß im Moment nicht so recht was ihr zustehet.
Kurze Eckdaten:
seit April 2018 Arbeitsunfähig körperlich und psychisch (das Arbeitsverhältnis besteht, 19,5 Std./Wöchentlich seit 9/2000)
August 2018 Renten Antrag auf Erwerbsminderung gestellt (VDK)
50 % Behinderungsgrad (VDK)
Antrag ausgefüllt über die Arbeitsunfähigkeit mit Entbindung der Schweigepflicht von sechs Ärzten für die Agentur für Arbeit
25.5.2019 Ausgesteuert von der Krankenkasse
seit 25.05.2019 bekommt meine Mutter keine Krankengeld und auch keine Leitungen von der Agentur für Arbeiter oder vom Sozialamt
3.6.2019 Anruf vom Amtsarzt der Agentur für Arbeit
7.6.2019 Bescheid von der Agentur für Arbeit „Keine Nahtlosigkeit“ Amtsarzt beurteilt 15 Std. pro Woche Arbeit, aber nicht mehr in ihrem Beruf (Reinigungskraft) siehe Anhang
21.6.2019 Antrag für Arbeitslosengeld/Nahtlosigkeit (Muster Doppeloma) eingereichte (leider so spät, da die Agentur den Antrag nur mit dem Schreiben des Arbeitgebers angenommen hat)
Nach meinem Wissensstand müsste doch eigentlich § 145 SGB III greifen?
Warum schaltet sich der Amtsarzt ein?
Wie schätzen Sie die Situation ein, bzw. wie bekomme ich das hin, dass meine Mutter schnell die Leistungen bekommt die ihr zustehen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe
Beste Grüße, Ilona
Anhang entfernt. Bitte ausreichend anonymisieren.
Richtiges Anonymisieren von Dokumenten
Meine Mutter hat Anfang Juli einen Termin bei der Agentur für Arbeit und ich weiß im Moment nicht so recht was ihr zustehet.
Kurze Eckdaten:
seit April 2018 Arbeitsunfähig körperlich und psychisch (das Arbeitsverhältnis besteht, 19,5 Std./Wöchentlich seit 9/2000)
August 2018 Renten Antrag auf Erwerbsminderung gestellt (VDK)
50 % Behinderungsgrad (VDK)
Antrag ausgefüllt über die Arbeitsunfähigkeit mit Entbindung der Schweigepflicht von sechs Ärzten für die Agentur für Arbeit
25.5.2019 Ausgesteuert von der Krankenkasse
seit 25.05.2019 bekommt meine Mutter keine Krankengeld und auch keine Leitungen von der Agentur für Arbeiter oder vom Sozialamt
3.6.2019 Anruf vom Amtsarzt der Agentur für Arbeit
7.6.2019 Bescheid von der Agentur für Arbeit „Keine Nahtlosigkeit“ Amtsarzt beurteilt 15 Std. pro Woche Arbeit, aber nicht mehr in ihrem Beruf (Reinigungskraft) siehe Anhang
21.6.2019 Antrag für Arbeitslosengeld/Nahtlosigkeit (Muster Doppeloma) eingereichte (leider so spät, da die Agentur den Antrag nur mit dem Schreiben des Arbeitgebers angenommen hat)
Nach meinem Wissensstand müsste doch eigentlich § 145 SGB III greifen?
Warum schaltet sich der Amtsarzt ein?
Wie schätzen Sie die Situation ein, bzw. wie bekomme ich das hin, dass meine Mutter schnell die Leistungen bekommt die ihr zustehen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe
Beste Grüße, Ilona
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