Elwing76
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 7 Oktober 2012
- Beiträge
- 283
- Bewertungen
- 86
Hallo,
ich weiß dazu gibts schon ein paar Threads nur werd ich nicht ganz schlau daraus und stelle meine Frage mal ein...
also ich bin beim Jobcenter als alleinerziehende Mutter gemeldet , und habe noch keine EGV unterschreiben müssen ( habe meine SB lerin so zu getextet das sie es glatt vergessen hat )..aber ich hatte letztes Jahr einen Wasserschaden in meiner Wohnung und mein Vermieter hatte mir für die Zeit der Renovierung ( der Fußboden war feucht - undichte Fußbodenheizung- beim Nachbarn hat sich das Wasser gesammelt an der Decke ) eine Übergangsmöglichkeit in einer teilmöblierten Wohnung geben können - da in meiner Wohnung kein Platz zum schlafen war ( ausser im Bad oder Küche ).
Da ich sonst bei keinem wohnen hätte können mit meiner 2 jährigen Tochter.
Nun möchte das Jobcenter einen Nachweis darüber haben, können sie gerne haben - aber was ich nicht so toll finde das sie meinem Vermieter ( der schon nicht gut auf mich zu sprechen ist- da mir Anfang Januar die gute Frau von der Leistungsabteilung auch das Geld kurzerhand einbehalten hat- weil ein Brief angeblich zurück kam-komischerweise ein zweiter von ihr am selben Tag abgeschickt kam an - dadurch hab ich 5 Tage später erst Miete bezahlen können ) auch noch anrufen wollen ob das so stimmt!
Weiterhin habe ich 2 Termine nicht wahrnehmen können bei der guten Frau in der Leistungsabteilung ( einen hab ich abgesagt rechtzeitig wegen Probearbeit und den anderen hab ich gar nicht erhalten ). Daher hat sie nun meine Leistung auf 150 € reduziert und zahlt den Rest erst wenn ich die Belege beibringe .
Sie möchte vom AG einen Beweis das ich da war und nichts an Geld ( was auch so war- das Probearbeiten hat außer einer Absage nichts erbracht ) bekommen habe. Ich muss dazu sagen , die Stelle hatte ich aus freien Stücken gesucht - da kam kein Zettel vom Jobcenter und ich hab wie gesagt keine unterschriebene EGV ! Meine Frage ist das so rechtens und wenn nein was kann ich machen?
Danke vorab für jede Hilfe
ich weiß dazu gibts schon ein paar Threads nur werd ich nicht ganz schlau daraus und stelle meine Frage mal ein...
also ich bin beim Jobcenter als alleinerziehende Mutter gemeldet , und habe noch keine EGV unterschreiben müssen ( habe meine SB lerin so zu getextet das sie es glatt vergessen hat )..aber ich hatte letztes Jahr einen Wasserschaden in meiner Wohnung und mein Vermieter hatte mir für die Zeit der Renovierung ( der Fußboden war feucht - undichte Fußbodenheizung- beim Nachbarn hat sich das Wasser gesammelt an der Decke ) eine Übergangsmöglichkeit in einer teilmöblierten Wohnung geben können - da in meiner Wohnung kein Platz zum schlafen war ( ausser im Bad oder Küche ).
Da ich sonst bei keinem wohnen hätte können mit meiner 2 jährigen Tochter.
Nun möchte das Jobcenter einen Nachweis darüber haben, können sie gerne haben - aber was ich nicht so toll finde das sie meinem Vermieter ( der schon nicht gut auf mich zu sprechen ist- da mir Anfang Januar die gute Frau von der Leistungsabteilung auch das Geld kurzerhand einbehalten hat- weil ein Brief angeblich zurück kam-komischerweise ein zweiter von ihr am selben Tag abgeschickt kam an - dadurch hab ich 5 Tage später erst Miete bezahlen können ) auch noch anrufen wollen ob das so stimmt!
Weiterhin habe ich 2 Termine nicht wahrnehmen können bei der guten Frau in der Leistungsabteilung ( einen hab ich abgesagt rechtzeitig wegen Probearbeit und den anderen hab ich gar nicht erhalten ). Daher hat sie nun meine Leistung auf 150 € reduziert und zahlt den Rest erst wenn ich die Belege beibringe .
Sie möchte vom AG einen Beweis das ich da war und nichts an Geld ( was auch so war- das Probearbeiten hat außer einer Absage nichts erbracht ) bekommen habe. Ich muss dazu sagen , die Stelle hatte ich aus freien Stücken gesucht - da kam kein Zettel vom Jobcenter und ich hab wie gesagt keine unterschriebene EGV ! Meine Frage ist das so rechtens und wenn nein was kann ich machen?
Danke vorab für jede Hilfe
