Hallo zusammen!
Ich habe bei der Arge die Übernahme der Reisekosten für angesetzte Termine beantragt, rückwirkend. Habe das bis jetzt immer so gemacht, war auch kein Thema. Bis jetzt. Heute kam der Ablehnungsbescheid. Unter anderem mit der "Begründung" - "Der Antrag ist grundsätzlich vor Eintritt des Ereignisses zustellen, das die Gewährung der Leistung begründet, zu stellen." HÄH?! Das ist das neuste was ich höre. Man bekommt nicht mal für ein Vorstellungsgespräch die Fahrtkosten im Voraus, nur rückwirkend. Dazu kommt, der Antrag wurde mir erst wieder zurückgeschickt, da ich die Bankdaten nicht eingetragen hatte. Wenn das nicht schwachsinnig ist.
Widerspruch ist klar, nur fehlen mir die passenden Formulierungen. Habt ihr vielleicht ein paar tipps?
Ein weiteres Problem: Anfangs März hatte ich einen Termin zur Akteneinsicht. Da die SB mich sanktioniert hat, weil ich mich zu spät und später dann gar nicht beworben hätte. Die EA wurde vom Sozialgericht abgelehnt. In der Stellungnahme der Arge steht ja, das die Sb bei dem Unternehmen angerufen hat. Laut einem Eintrag in der elektronischen Akte hat sie das auch. Der Vermittlungsvorschlag um den es geht, war nicht der einzigste der von der Arge bzw den Sbs kam. Aber der einzigste Rückschein der vorliegt ist anscheinend der, bei dem ich mich zu spät beworben habe. Sehe ich Gespenster oder ist das doch recht ungewöhnlich?! Außerdem fehlen meiner Meinung nach einige Schreiben, zb einige Widersprüche, die Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Sb hat sich auch geweigert meine Handynummer zu löschen, mit der Begründung die würde für den Verbis -datenabgleich benötigt. Sie hat auch gesagt das es keine Handschriftliche Akte gibt, was glatt gelogen ist, sie schreibt bei jeden Termin mit bzw etwas auf.
Vielleicht sehe ich wirklich Gespenster, aber irgendwie stimmt da einiges nicht. Ich habe den Tag nichts weiter gesagt, das was fehlt und so weiter, weil ich einfach nicht wusste wie ich reagieren sollte.
Wie würdet ihr weiter verfahren?!
Vielen Dank fürs lesen!
Ich habe bei der Arge die Übernahme der Reisekosten für angesetzte Termine beantragt, rückwirkend. Habe das bis jetzt immer so gemacht, war auch kein Thema. Bis jetzt. Heute kam der Ablehnungsbescheid. Unter anderem mit der "Begründung" - "Der Antrag ist grundsätzlich vor Eintritt des Ereignisses zustellen, das die Gewährung der Leistung begründet, zu stellen." HÄH?! Das ist das neuste was ich höre. Man bekommt nicht mal für ein Vorstellungsgespräch die Fahrtkosten im Voraus, nur rückwirkend. Dazu kommt, der Antrag wurde mir erst wieder zurückgeschickt, da ich die Bankdaten nicht eingetragen hatte. Wenn das nicht schwachsinnig ist.
Widerspruch ist klar, nur fehlen mir die passenden Formulierungen. Habt ihr vielleicht ein paar tipps?
Ein weiteres Problem: Anfangs März hatte ich einen Termin zur Akteneinsicht. Da die SB mich sanktioniert hat, weil ich mich zu spät und später dann gar nicht beworben hätte. Die EA wurde vom Sozialgericht abgelehnt. In der Stellungnahme der Arge steht ja, das die Sb bei dem Unternehmen angerufen hat. Laut einem Eintrag in der elektronischen Akte hat sie das auch. Der Vermittlungsvorschlag um den es geht, war nicht der einzigste der von der Arge bzw den Sbs kam. Aber der einzigste Rückschein der vorliegt ist anscheinend der, bei dem ich mich zu spät beworben habe. Sehe ich Gespenster oder ist das doch recht ungewöhnlich?! Außerdem fehlen meiner Meinung nach einige Schreiben, zb einige Widersprüche, die Dienstaufsichtsbeschwerde. Die Sb hat sich auch geweigert meine Handynummer zu löschen, mit der Begründung die würde für den Verbis -datenabgleich benötigt. Sie hat auch gesagt das es keine Handschriftliche Akte gibt, was glatt gelogen ist, sie schreibt bei jeden Termin mit bzw etwas auf.
Wie würdet ihr weiter verfahren?!
Vielen Dank fürs lesen!
