Hallo,
ich bin neu hier und habe ein Problem, bei dem ich nicht weiß, wo ich richtig bin.
Ich mache eine berufliche Reha, die jetzt aus gesundheitlichen Gründen beendet wurde.
Heute bekam ich folgenden Brief vom Rehaträger (Agentur für Arbeit)
[...]
Betreff: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §97 ff SGBIII i.V.m. §33 und §§44 ff SGB IX; hier: Aufhebung und Erstattung
Sie haben Teilnahmekosten in Höhe von 63,54 EUR für die Zeit vom 5.9.09 bis 30.9.09 zu Unrecht erhalten, weilö die Maßnahme mit Ablauf des 4.9.09 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beendet wurde. Die Leistungen wurden jedoch bis zum 30.9.09 weitergezahlt.
Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung wird deshalb ganz ab dem 5.9.09 gemäß §48 SGB X i.V.m. §330 Abs. 3 SGB III aufgehoben, da Sie leicht erkennen konnten, dass der Anspruch weggefallen ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X)
Insoweit ist eine Überzahlung in Höhe von 63,54 EUR eingetreten. Dieser Betrag ist von Ihnen in Höhe des Gesamtbetrages zu erstatten. Erstattungspflicht besteht nach §50 Abs. 1 SGB X.
Der Betrag wird gegen Ansprüche auf Übergangsgeld im Rahmen des §51 SGB I in voller Höhe aufgerechnet (Stundung). Die Aufrechnung stand in meinem Ermessen. Es sind keine Umstände ersichtlich, die zu einem anderen Ergebnis führen können.
Hinweise auf Widerspruchsrecht etc.
[...]
Das ganze habe bich natürlich auch erst nach 17 Uhr aus dem Briefkasten geholt, dass niemand mehr erreichbar war.
Was bedeutet das?
Das Ü-Geld wird monatlich rückwirkend bezahlt, die Fahrtkostenerstattung im Voraus.
Welche Leistung wird denn jetzt ab dem 5.9.09 ganz eingestellt?
Hat jemand eine Übersetzung für dieses Schreiben?
ich bin neu hier und habe ein Problem, bei dem ich nicht weiß, wo ich richtig bin.
Ich mache eine berufliche Reha, die jetzt aus gesundheitlichen Gründen beendet wurde.
Heute bekam ich folgenden Brief vom Rehaträger (Agentur für Arbeit)
[...]
Betreff: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §97 ff SGBIII i.V.m. §33 und §§44 ff SGB IX; hier: Aufhebung und Erstattung
Sie haben Teilnahmekosten in Höhe von 63,54 EUR für die Zeit vom 5.9.09 bis 30.9.09 zu Unrecht erhalten, weilö die Maßnahme mit Ablauf des 4.9.09 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beendet wurde. Die Leistungen wurden jedoch bis zum 30.9.09 weitergezahlt.
Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung wird deshalb ganz ab dem 5.9.09 gemäß §48 SGB X i.V.m. §330 Abs. 3 SGB III aufgehoben, da Sie leicht erkennen konnten, dass der Anspruch weggefallen ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X)
Insoweit ist eine Überzahlung in Höhe von 63,54 EUR eingetreten. Dieser Betrag ist von Ihnen in Höhe des Gesamtbetrages zu erstatten. Erstattungspflicht besteht nach §50 Abs. 1 SGB X.
Der Betrag wird gegen Ansprüche auf Übergangsgeld im Rahmen des §51 SGB I in voller Höhe aufgerechnet (Stundung). Die Aufrechnung stand in meinem Ermessen. Es sind keine Umstände ersichtlich, die zu einem anderen Ergebnis führen können.
Hinweise auf Widerspruchsrecht etc.
[...]
Das ganze habe bich natürlich auch erst nach 17 Uhr aus dem Briefkasten geholt, dass niemand mehr erreichbar war.

Was bedeutet das?
Das Ü-Geld wird monatlich rückwirkend bezahlt, die Fahrtkostenerstattung im Voraus.
Welche Leistung wird denn jetzt ab dem 5.9.09 ganz eingestellt?
Hat jemand eine Übersetzung für dieses Schreiben?