Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. DRV will mich abspeisen.

Leser in diesem Thema...

Sandrin

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
19 Feb 2016
Beiträge
205
Bewertungen
154
Hallo,

nachdem ich am Anfang des Jahres aus der med. Reha gekommen bin hatte ich gestern einen Termin beim Reha-Berater. Doch zuvor ein paar Details zum aktuellen Stand und zum Entlassungsbericht.

Seit Herbst 2016 AU . Frühjahr 2017 ausgesteuert. Bis Ende Januar ALG 1. Aktuell unklar wie es weiter geht. Aus der Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Im Bezugsberuf dauerhaft arbeitsunfähig, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein Leistungsvermögen von über 6 Stunden nach erfolgter LTA.
Nicht im Gutachten steht was genau sich der Arzt bei der LTA vorstellt aber mir ist bekannt das er der Auffassung ist das ich ein Anpassungs Weiterbildung oder alternativ eine Umschulung benötige und er mich nur dann auf dem allgemeinen Markt für leistungsfähig hält. Ich stehe seit gestern wieder in Kontakt mit ihm und er ist bereits das auch noch gegenüber der DRV zu konkretisieren. Anzumerken ist hier auch das meine eigenen Fachärzte das genau so bewerten und zumindest einer auch bereit ist mir dies schriftlich zu geben.

Kommen wir nun zu der Rehaberatung. LTA wurde mir kurz nach der Reha schon dem Grunde nach gewährt. B ei dem gestrigen Gespräch sagte mir die Rehaberaterin das sie mir nur eine Eingliederungshilfe gewähren wollen wenn ich einen leidensgerechten Arbeitsplatz finde. Einen solchen zu finden versuche ich schon seit gut 2 Jahren was die DRV aber nicht interessiert. Man verweist mich an die AFA die mich aber auf Grund des Entlassungsberichts derzeit nicht für vermittelbar hält da ich eben noch nicht leistungsfähig bin.

Mir ist schon klar das die DRV mich kostengünstig loswerden will und das sie bei den Leistungen nach Ermessen handeln kann jedoch sagt der Entlassungsbericht eindeutig das erst eine LTA-Massnahme erfolgen muss bevor ich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe. Eine Eingliederungshilfe ist da eindeutig nicht im Sinn der Einschätzung.

Wie seht ihr das ?
Was kann ich nun weiter tun ?
 
Sandrin, stelle schriftlich einen Antrag auf Bewilligung einer von Dir bevorzugten LTA-Maßnahme, wie z.B. einer Umschulung (unter Nennung des Berufs oder der Berufe, in die Du umgeschult werden möchtest). Die DRV hat 6 Monate Zeit ,Deinen Antrag schriftlich zu beantworten. Falls sie Deinen Antrag ablehnt, solltest Du Widerspruch einlegen.
 
Hallo Sandrin,

Seit Herbst 2016 AU . Frühjahr 2017 ausgesteuert. Bis Ende Januar ALG 1. Aktuell unklar wie es weiter geht. Aus der Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Im Bezugsberuf dauerhaft arbeitsunfähig, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein Leistungsvermögen von über 6 Stunden nach erfolgter LTA.

Das ist doch das "Übliche", im letzen Beruf / letzte Tätigkeit unter 3 Stunden (was konkret ist das gewesen, war das ein Ausbildungsberuf?) und ansonsten (mit Einschräkungen, die ein AG dann "beachten" soll) Vollzeit Erwerbsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Erinnere mich gerade nicht mehr an dein aktuelles Lebensalter, ich nehme aber an, du bist NACH dem 02.01.1961 geboren und hast keinen besonderen Anspruch mehr bei BU an die DRV ?

Nicht im Gutachten steht was genau sich der Arzt bei der LTA vorstellt aber mir ist bekannt das er der Auffassung ist das ich ein Anpassungs Weiterbildung oder alternativ eine Umschulung benötige und er mich nur dann auf dem allgemeinen Markt für leistungsfähig hält.

Dann rate mal warum das da nicht konkret drin steht, weil die Reha-Kliniken Empfehlungen an die DRV geben, was nicht bedeutet, dass die DRV das auch genau so umsetzen muss.

Ich stehe seit gestern wieder in Kontakt mit ihm und er ist bereits das auch noch gegenüber der DRV zu konkretisieren.

Mit wem stehst du da jetzt in welchem Kontakt, mit dem Arzt der das gesagt hat, mit der Klinik-Leitung ???
Die haben das doch gar nicht zu entscheiden, es geht nicht darum was die dort "für sinnvoll" halten würden, LTA steht allgemein für berufliche Förderung und was genau das sein wird entscheidet nicht die Reha-Klinik und schon gar nicht ein Arzt dort alleine.

Anzumerken ist hier auch das meine eigenen Fachärzte das genau so bewerten und zumindest einer auch bereit ist mir dies schriftlich zu geben.

Wird auch nicht viel ändern, was die behandelnden Ärzte so meinen interessiert die DRV noch weniger als die Reha-Berichte und die Kliniken wissen durchaus warum sie was nicht konkreter da rein schreiben ... sie können dir NICHTS zusagen was die DRV dann nicht bezahlen wird.

Kommen wir nun zu der Rehaberatung. LTA wurde mir kurz nach der Reha schon dem Grunde nach gewährt. B ei dem gestrigen Gespräch sagte mir die Rehaberaterin das sie mir nur eine Eingliederungshilfe gewähren wollen wenn ich einen leidensgerechten Arbeitsplatz finde.

Das ist das Übliche wenn die DRV in Umschulung / Weiterbildung nicht mehr investieren möchte, weil sie die mageren Aussichten am Arbeitsmarkt danach auch schon zu gut kennt.
Nach einer Komplett-Umschulung finden nur wenige wirklich mal eine Stelle in dem neuen Beruf, besonders wenn man schon etwas älter ist erwarten die AG umfassende Berufserfahrung, die man dann natürlich noch nicht hat. :icon_evil:

Einen solchen zu finden versuche ich schon seit gut 2 Jahren was die DRV aber nicht interessiert. Man verweist mich an die AFA die mich aber auf Grund des Entlassungsberichts derzeit nicht für vermittelbar hält da ich eben noch nicht leistungsfähig bin.

Nein, das interessiert die DRV tatsächlich nicht, für die Vermittlung ist ja die AfA zuständig ... und die redet sich aktuell auch nur damit raus, dass du im Moment noch gar nicht vermittelbar sein sollst ...

Komisch, dass dieser gleiche "Zustand" bereits nach einer Aussteuerung besteht und da sieht man das bei der AfA gerne ganz anders, die AU für die "ausgesteuerte Krankheit" hat KEINE Bedeutung mehr und mit dem "Restleistungsvermögen" (lt. ÄD ) muss man bereit sein, der Vermittlung zur Verfügung zu stehen. :icon_kinn:

Auch die Reha-Klinik hat sicher keine konkreten Gründe dafür angeben können warum du in 4 Monaten (wahrscheinlich) nicht mehr AU sein sollst ???

Aber die AfA "ruht" sich darauf aktuell erst mal aus, was sie sonst nicht akzeptieren möchte, passt nun gut zu der (leidigen) Tatsache, dass sie dich auch in 4 Monaten NICHT "LTA-gerecht" vermitteln können ... :icon_evil:

Wie lange wirst du noch ALGI bekommen, man wird sich dann andere Gründe einfallen lassen (nach den 4 Monaten) bis dein ALGI abgelaufen ist und dann ist das "Problem" ja vom Tisch für die AfA .

Gerade gesehen, dass ALGI nur bis Januar gezahlt wurde ... lasse das trotzdem mal so stehen ... bekommst du aktuell ALG II ???
Dort kannst du ja noch weniger Unterstützung erwarten ...

Mein Männe hatte eine solche LTA-Bewilligung volle 4 Jahre lang, hat nur dazu gedient ihn hinzuhalten und den Beginn der späteren (doch nötigen) EM-Rente zu verschieben ...

Von der AfA hat er dazu NIE einen einzigen "passenden" Vorschlag bekommen, die AG (wenn er mal persönlich nachgefragt hat) haben schon "abgewinkt" wenn sie ihn nur gesehen haben, in seinem desolaten Zustand ...

Mir ist schon klar das die DRV mich kostengünstig loswerden will und das sie bei den Leistungen nach Ermessen handeln kann jedoch sagt der Entlassungsbericht eindeutig das erst eine LTA-Massnahme erfolgen muss bevor ich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehe.

Es erfolgt doch eine LTA-Maßnahme, man ist bereit einen AG der dich einstellt (leidensgerecht und Versicherungpflichtig) fürstlich dafür zu belohnen, wenn du Keinen findest (der dieses Geld haben will und VORHER beantragt) kann doch die DRV nicht dafür.

Eine Eingliederungshilfe ist da eindeutig nicht im Sinn der Einschätzung.

Jede LTA ist eine "Eingliederungshilfe" und ein Antrag auf "Umschulung" an die DRV wird dich da auch nicht weiter bringen, du kannst NUR LTA (Leistungen zur Teilhabe) beantragen und die wuden dir ja bereits "dem Grunde nach bewilligt".

Du kannst natürlich Widerspruch einlegen gegen diese Form der LTA und in der Begründung deine eigenen Vorschläge dazu machen (wie es schon geschrieben wurde mit ganz genauen Vorstellungen und was / wann / wo beginnen würde), zu einem Widerspruch ist sogar schon in 3 Monaten zu entscheiden.

Schaden kann dir dieser Versuch (mit einem sehr gut begündeten Widerspruch ) nicht, danach könntest du nur noch Klage beim SG einreichen, weil du diese LTA für unpassend ausgewählt hältst ...
Das Problem dabei ist die lange Dauer der Sozial-Gerichts-Verfahren (du wirst ja derweil nicht jünger) und die Tatsache, dass auch ein Richter der DRV NICHT vorschreiben darf dir eine Umschulung / Weiterbildung bewilligen zu müssen ... :icon_evil:

Am SG kann also nur die Bewilligung einer LTA durchgesetzt werden (aber die hast du ja schon bekommen), die konkrete Maßnahme für deine Eingliederung festzulegen, liegt im alleinigen Ermessen der DRV ...
Man würde deine Klage (vermutlich) direkt abweisen weil sie "Gegenstandslos" ist, wenn eine LTA-Bewilligung ("dem Grunde nach") bereits vorliegt.

Das haben schon User hier erfahren müssen und deswegen halten sich die Antworten für dich wohl auch in Grenzen, was dir bewilligt wurde als LTA ist üblich (spätestens) ab Ü 50 wenn man (AfA UND DRV ) kein Geld für richtige Fortbildung mehr ausgeben möchte, weil die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt damit meist auch zum Scheitern verurteilt ist.

Tut mir leid, aber es nützt dir ja nicht viel (weiter) Hoffnungen zu schüren, die sich sehr wahrscheinlich nicht erfüllen werden, das haben ja schon Andere (die Reha-Klinik / deine Ärzte und die AfA z.B.) vor mir erledigt.

MfG Doppeloma
 
Klar kann man einen Antrag auf Kostenübernahme einer Umschulung stellen unabhängig davon, ob die DRV Eingliederungszuschüsse dem Grunde nach in Aussicht stellt. Man kann ja auch mehr Leistungen bekommen Umschulung und danach bekommt der AG noch einen Eingliederungszuschuss oder ne technische Hilfe .

Man kann immer eine konkrete Leistungen aus dem Leistungskatalog LTA nach Paragraph 49 SGB IX beantragen. In der Regel sind die Sozialgerichte auch eher Versicherten freundlich was LTA angeht.
 
Zurück
Oben Unten