Hallo Community,
meine Leistungen wurden diesmal komplett gestrichen, da ich und meine Ehefrau nun zusammengezogen sind und wir Nachweise bezüglich EK WEP VM erbringen müssen.
Diese werde ich auch einreichen, sobald ich versicherungstechnische Probleme mit meiner Ehefrau geklärt habe (1-2Tage). Dennoch möchte ich nicht ständig willkürlich um meine Leistungen fürchten müssen, wenn sich mal etwas ändert und das geht einem richtig auf den Sack (und Existenz).
Macht ein Widerspruch eurer Meinung nach Sinn, auch wenn die Warscheinlichkeit gegeben ist, dass der Sachbearbeiter nach Einreichen der obigen Dokumente (EK, WEP, VM) meine Leistungskürzung bis Ende diesen Monat aufhebt? Es geht mir um das Prinzip, angenommen ich hätte keine Ersparnisse und ich könnte meine Miete nicht zahlen, nur weil das Jobcenter wieder einmal
Routine Kürzungen zieht.
Ich verfasse mal in Kürze, was im Schreiben steht:
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Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen
...
die Zahlung Ihrer Leistungen zur Sicherung.. wurde gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB2) in Verbindung mit §331 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB3) vorläufig ganz eingestellt.
Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt.
Einzug Ihrer Ehefrau.
Die vorläufig eingestellten .... werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nah der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.
Über das Ergebnis dieser Prüfung werden SIe gesondert informiert.
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meine Leistungen wurden diesmal komplett gestrichen, da ich und meine Ehefrau nun zusammengezogen sind und wir Nachweise bezüglich EK WEP VM erbringen müssen.
Diese werde ich auch einreichen, sobald ich versicherungstechnische Probleme mit meiner Ehefrau geklärt habe (1-2Tage). Dennoch möchte ich nicht ständig willkürlich um meine Leistungen fürchten müssen, wenn sich mal etwas ändert und das geht einem richtig auf den Sack (und Existenz).
Macht ein Widerspruch eurer Meinung nach Sinn, auch wenn die Warscheinlichkeit gegeben ist, dass der Sachbearbeiter nach Einreichen der obigen Dokumente (EK, WEP, VM) meine Leistungskürzung bis Ende diesen Monat aufhebt? Es geht mir um das Prinzip, angenommen ich hätte keine Ersparnisse und ich könnte meine Miete nicht zahlen, nur weil das Jobcenter wieder einmal
Routine Kürzungen zieht.
Ich verfasse mal in Kürze, was im Schreiben steht:
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Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen
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die Zahlung Ihrer Leistungen zur Sicherung.. wurde gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB2) in Verbindung mit §331 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB3) vorläufig ganz eingestellt.
Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt.
Einzug Ihrer Ehefrau.
Die vorläufig eingestellten .... werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nah der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.
Über das Ergebnis dieser Prüfung werden SIe gesondert informiert.
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