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ExitUser
Gast
Hallo,
ich bekam einen Gesundheitsbogen /Fragen mit sämtliche Schweigepflichtsentbindungen die einerseits freiwillig sein sollen´´andererseits droht das JC / SB das wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme die Leistungen ganz gestrichen werden... Ich soll auch bedenken es gebe keinen Krankenversicherungsschutz und ich soll mich bei meiner Krankenvers. informieren über einen Privatschutz..vers..
Es ist eine Aufforderung der Mitwirkungspflicht / Bezug von Leist. des Lebensunterhalts(ALG II) Sie wollen überprüfen´´ohne vollständige unterlagen kann nicht vollständig überprüft werden inwieweit ein Anspruch besteht.
Es gebe berechtigte zweifel was meine Erwerbsfähigk. angeht... §7 Abs. 1 Nr.2 SGB II aus diesem Grund möchte das JC ein amtsärztl. gutachten einleiten... Mit Hinweis auf § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I fordert man mich daher auf diesen Bogen /Schweigepfl. und Frageb.. in einem verschlossen Umschlag zurück an JC zu senden.
Ich muss erwähnen ich habe meinen Weiterbewilligungsantrag erhalten...bin aber aufgrund einer erkr. Krank gem...
Ich hab mit meinem Arzt gesprochen was die unterlagen angeht, aber er sagte mir das wenn der Medizinische Dienst/ Amtsarzt sich an ihn wendet erst dann wird er was zusenden also bei Anfrage nicht aber so wie das jc ES GERADE macht.
Nun stehe ich aber in der mitte, weil ich ja die Mitwirkungspflicht habe..
Frage 1) Was schreibe ich dem JC das ich nur auf Anforderung Unterlagen an den Med. Dienst zusende ohne meine Mitwirkungspflicht zu verletzen?
2) Das Anschreiben vom JC ist mit folgenden §§ wenn ich bis dahin nicht reagiere..
§§ 60, 66, 67 SGBI )
WENN ICH DIESER Mitwirkungspflicht´´nicht nachkomme verweist man mich rein vorsorglich auf den §66 SGB I ..
Im Anhang gibt es noch einige hinweise was das Einschalten eines ärztl. Dienstes angeht, aber hier ist kein Termin genannt vom JC ich werde nur aufgefordert die uNTERLAGEN BIS ZU EINEM vorgegeben Termin beim JC IM geschlossenen Umschlag zu senden, wenn nicht § 66 SGB I etc..
Ich bekomme aber keine unterlagen von meinem Arzt er sagte ja das es eigentlich anders abläuft...
Was mache ich jetzt ohne meine Mitwirkungspflicht zu verletzen?
Ich hab noch vergessen das meine gesundheitl. Einschr. nur den Amtsarzt mitgeteilt werden´´steht im Drohschreiben des JC.. Ich frage mich wie die das machen ohne den Umschlag zu öffnen?? Wie leiten sie es weiter? Es kann ja alles mögliche an Unterlagen im Umschlag sein? Vielmehr ist es doch so dass sollte ich die Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen wird das JC auch den dazugeh. Fragebogen auswerten...
Wie macht ihr das?
Gruß
M.
ich bekam einen Gesundheitsbogen /Fragen mit sämtliche Schweigepflichtsentbindungen die einerseits freiwillig sein sollen´´andererseits droht das JC / SB das wenn ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme die Leistungen ganz gestrichen werden... Ich soll auch bedenken es gebe keinen Krankenversicherungsschutz und ich soll mich bei meiner Krankenvers. informieren über einen Privatschutz..vers..
Es ist eine Aufforderung der Mitwirkungspflicht / Bezug von Leist. des Lebensunterhalts(ALG II) Sie wollen überprüfen´´ohne vollständige unterlagen kann nicht vollständig überprüft werden inwieweit ein Anspruch besteht.
Es gebe berechtigte zweifel was meine Erwerbsfähigk. angeht... §7 Abs. 1 Nr.2 SGB II aus diesem Grund möchte das JC ein amtsärztl. gutachten einleiten... Mit Hinweis auf § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I fordert man mich daher auf diesen Bogen /Schweigepfl. und Frageb.. in einem verschlossen Umschlag zurück an JC zu senden.
Ich muss erwähnen ich habe meinen Weiterbewilligungsantrag erhalten...bin aber aufgrund einer erkr. Krank gem...
Ich hab mit meinem Arzt gesprochen was die unterlagen angeht, aber er sagte mir das wenn der Medizinische Dienst/ Amtsarzt sich an ihn wendet erst dann wird er was zusenden also bei Anfrage nicht aber so wie das jc ES GERADE macht.
Nun stehe ich aber in der mitte, weil ich ja die Mitwirkungspflicht habe..
Frage 1) Was schreibe ich dem JC das ich nur auf Anforderung Unterlagen an den Med. Dienst zusende ohne meine Mitwirkungspflicht zu verletzen?
2) Das Anschreiben vom JC ist mit folgenden §§ wenn ich bis dahin nicht reagiere..
§§ 60, 66, 67 SGBI )
WENN ICH DIESER Mitwirkungspflicht´´nicht nachkomme verweist man mich rein vorsorglich auf den §66 SGB I ..
Im Anhang gibt es noch einige hinweise was das Einschalten eines ärztl. Dienstes angeht, aber hier ist kein Termin genannt vom JC ich werde nur aufgefordert die uNTERLAGEN BIS ZU EINEM vorgegeben Termin beim JC IM geschlossenen Umschlag zu senden, wenn nicht § 66 SGB I etc..
Ich bekomme aber keine unterlagen von meinem Arzt er sagte ja das es eigentlich anders abläuft...
Was mache ich jetzt ohne meine Mitwirkungspflicht zu verletzen?
Ich hab noch vergessen das meine gesundheitl. Einschr. nur den Amtsarzt mitgeteilt werden´´steht im Drohschreiben des JC.. Ich frage mich wie die das machen ohne den Umschlag zu öffnen?? Wie leiten sie es weiter? Es kann ja alles mögliche an Unterlagen im Umschlag sein? Vielmehr ist es doch so dass sollte ich die Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen wird das JC auch den dazugeh. Fragebogen auswerten...
Wie macht ihr das?
Gruß
M.