Leistungen eingestellt. Angebliche Ortsabwesenheit.

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kuchen

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Ich hatte vor ca. 2 Monaten einen Antrag auf Ortsabwesenheit gestellt. Also für 13.10-19.10.
Mit dem Schreiben vom 06.10 habe ich schriftlich den Antrag auf Ortsabwesenheit zurückgenommen, da ich keine Rückmeldung erhalten habe.

Am 10.10. erhielt ich ein Schreiben, dass mir die Ortsabwesenheit bewilligt wird und ich am 20.10. mich zurückmelden soll.
Mit dem Schreiben vom 12.10 machte ich darauf aufmerksam, dass ich den Antrag bereits zurückgenommen habe und keine Ortsabwesenheit vorliegen wird.
Dann erhielt ich ein Schreiben am 16.10, dass mir die Leistungen eingestellt werden, wenn ich mich nicht zurückmelde. Dass meine Rücknahme nicht akzeptiert wird, und ich mich bis zur Rückmeldung offiziell in Ortsabwesenheit aufhalte.

Ich teilte mit Schreiben vom 18.10 mit, dass ich nur noch 1,10 Euro auf dem Konto habe, und legte Kontoauszug bei.
Ich bat mir Fahrtickets zuzustellen und Rückmeldung zu verschieben. Ausserdem legte ich Widersprüche ein und argumentierte, dass ich aktuell im fast täglichen Schriftverkehr stehe und keine Rechtsgrundlage für eine Rückmeldung aus Ortsabwesenheit vorzuliegen scheint. Ich verwies wiederholt darauf, dass ich die Anträge doch ausdrücklich zurückgenommen hatte und das rechtzeitig.

Heute habe ich von TL zwei Antworten per Post bekommen, dass meine Widersprüche als ungültig verworfen werden, da die angekündigte Zahlungseinstellung nicht als Verwaltungsakt verfasst wurde. Wenn ich sie nicht bis 14.11. zurücknehme, werden diese an Widerspruchsabteilung weitergereicht.

Jedenfalls, habe ich nun aufgrund von Lastschriften einen Minus auf dem Konto und liege seit gestern mit eine starken Erkältung im Bett. Geld ist nicht auf dem Konto. Ich werde wohl, morgen zum Jobcenter fahren, wenn die Erkältung es zulässt. Miete kann ich nicht überweisen, da mein Konto nur ein Minus von 100Euro zulässt.

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass mein ALG2 Leistungsbescheid am 01.11. auslief und ich rechttzeitig ca. Mitte Oktober einen Weiterbewilligungsbescheid gestellt habe. Eine Empfangsbestätigung habe ich in meinen Unterlagen. Aber dieser noch nicht beantwortet wurde.

Welche Vorgehensweise, sollte ich jetzt unternehmen, wie schätzt ihr meine Situation ein?
 
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kuchen

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Im Brief von der Teamleitung stand nur kurz geschrieben, dass die Rücknahme nicht akzeptiert wird und ich für den bewilligten Zeitraum als ortsabwesend zähle.
Das habe ich nicht verstanden. Ich habe Widerspruch verfasst und auch entsprechend argumentiert.Ich habe in der Woche mehrere Briefe an Jobcenter beantwortet und es kann kein Zweifel daran bestehen, dass ich zu Hause bin.
 

TazD

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Selbstverständlich hast du das Recht, jederzeit einen von dir gestellten Antrag wieder zurückzunehmen.
Mein Gott, was ein geistiger Dünnpfiff von der Teamleitung.

Mit dem Antrag auf OAW hast du ein förmliches Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt (§ 8 SGB X iVm 18 SGB X), welches du selbst durch Rücknahme des Antrags wieder beenden kannst (§ 8 SGB X).
Der VA vom 10.10. läuft also ins Leere, weil das Verfahren de facto bereits beendet war.
 

22ohhappy

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Wenn du überhaupt kein Geld mehr hast, kannst du dann nicht einen Eilantrag ans Sozialgericht stellen?
Dass sie dir zumindest einen Teil überweisen müssen für Miete und Lebensmittel?
 

kuchen

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Leider dauert es bis ein Eilantrag beim Sozialgericht eintrifft und sie um Stellungsnahme bitten. Zumal sowohl, das SG als auch das JC mit Schneckenpost verschicken. Würde jetzt schätzen, dass ich da 14 Tage auf ein Urteil warten müsste.

Das SG müsste ja eh erstmal ermitteln, was mir an Geld zusteht, und das ist bei mir alles ein bisschen komplex, da ich zwischenzeitlich ehrenamtlich etc. aktiv war im letzten Jahr.

Denke, ich melde mich da bei der Stelle morgen zurück und teile mit, dass ich nun aus der Ortsabwesenheit zurück bin und kann dann wieder mit Leistungen rechnen in 1-2 Tagen. Und dann entsprechend klagen, falls mir die Leistungen gekürzt überwiesen werden.

Was mich stutzig macht, ist, dass mein Weiterbewilligungsantrag zum 01.11 neu gestellt wurde und ich keinen Bescheid bekommen habe. Normalerweise laufen die Leistungen dann normal weiter und ich bekomme einen Bescheid.

Aber so ganz ohne Weiterbewilligungsbescheid und Versagungsbescheid/Verwaltungsakt zu Zahlungseinstellung fühle ich mich mit leeren Händen. Die Gerichte wollen ja regelmäßig konkrete Zahlen, die sie überprüfen.

Daher nun bei euch angemeldet um nachzufragen, wie ihr es an meiner Stelle tun würdet?
 
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Merse

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melde mich da bei der Stelle morgen zurück und teile mit, dass ich nun aus der Ortsabwesenheit zurück bin

Aus welcher Ortsabwesenheit willst du dich zurückmelden? Du hast dem JC gegenüber mehrfach geäußert, dass nie eine OA vorlag. Du hast den Antrag zurückgenommen. Du hast geäußert, die ganze Zeit über im ortsnahen Bereich gewesen zu sein. Laut deiner Mitteilung ans JC waren die Voraussetzungen für den Leistungsbezug stets erfüllt.

Und nun willst du dort tatsächlich angeben, dass du von irgendwas "zurück" bist? Du weißt schon, was das JC daraus konstruiert?
 

ArNoN

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von der Nicht-OWA mal abgesehen (die scheinen ja echt merkbefreit dort zu sein), wegen des WBA wuerde ich da am Montag mit Beistand aufschlagen und einen Vorschuss beantragen.

Manchmal sind WBA aber auch superschnell 'durchgewunken' (hatte ich selber beim letzten Mal, eine Woche und der WBW war im Kasten, ohne Kontoauszuege oder andere Verzoegerungen, wieder ein Jahr Laufzeit - beim letzten Mal gab's ziemliches Theater und endete per ER vor'm SG , ging sogar in die zweite Instanz zum LG und lief erst dann - dann aber auch richtig).
 
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ZarMod

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Willkommen im Forum. :welcome:
Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass mein ALG2 Leistungsbescheid am 01.11. auslief
und ich rechttzeitig ca. Mitte Oktober einen Weiterbewilligungsbescheid gestellt habe.
Eine Empfangsbestätigung habe ich in meinen Unterlagen. Aber dieser noch nicht beantwortet wurde.
Mitte Oktober ist nicht rechtzeitig. Ein WBA sollte mind. 4 Wochen vor Ende der Bewilligungszeit gestellt werden.
Die Leistungsabteilung braucht eine gewisse Bearbeitungszeit. Bei der Erstberatung wird man darauf auch hingewiesen.
Welche Vorgehensweise, sollte ich jetzt unternehmen, wie schätzt ihr meine Situation ein?
Die Geschichte mit der OAW ist schwer einzuschätzen, da keine Einsicht in die Bescheide besteht.
Du hast die Wahl zwischen Erfüllung der Aufforderung (auch wenn diese dem Anschein nach nicht rechtens ist),
um somit zumindest einen Sanktionsversuch zu verhindern oder dem Rechtsweg,
welcher Dich bzw. Deine Lage aber primär nicht besser stellt.
Ich würde der Aufforderung folgen und das gleich mit einem Besuch der Leistungsabteilung verbinden.
Dazu natürlich alle diesbezüglichen Unterlagen mitnehmen. :icon_wink:
 
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kuuchen

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wegen Emailproblem, mache ich mit neuem Account meinen Thread weiter:

Also folgende Stellungnahme kam vom JC an
 

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kuuchen

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Heute kam der Beschluss vom Sozialgericht, dass alles abgelehnt wird und ich im Unrecht bin.

Ende November bin ich mit leerem Kontoauszug zum Jobcenter. Mir wurde gesagt, dass ich nur Lebensmittelgutschein bekommen kann, der mit Dezember verrechnet werden würde. Vorschüsse in Bar werden generell nicht gezahlt. Nach Aufforderung mit schriftl. Brief Antrag auf Vorschusszahlungen sofort zu bearbeiten, wurde mir ein Ablehnungsschreiben erstellt, dass ich in Ortsabwesenheit war und keinen Anspruch auf Leistungen für November habe.
Am 01.12 habe ich Geld für Dezember überwiesen bekommen. Und für die letzten Tage vom November ein paar Euros.
Die Leistungen für November wurden abgelehnt. Auch Miete und Krankenkasse wurden für November nicht gezahlt. Begündung: Ich befand mich im November in Ortsabwesenheit.

Es liegt insoweit auf der Hand, dass ich nicht Ortsabwesenheit war.

Ich habe in der Klage und als Reaktion auf die Stellungnahme des JC klargestellt, dass keine Ortsabwesenheit vorlag und die "haltlose Vermutung" nicht zur kompletten Einstellung führen darf. Sinngemäß gebe es auch keinen Grund und keine Rechtsgrundlage für eine "notwendige Rückmeldung".

Ich finde, dass ich ein Rechtssschutzinteresse habe, da ich auf Miete, Krankenkasse und Leistungsausfall sitzen geblieben bin. Ich befand mich in ärztlicher Behandlung, und rechne nun damit, dass von der Krankenkasse hohe Zahlungsnachforderungen kommen werden

Wie seht ihr die Sache? Soll ich mit einer Beschwerde zum LSG ? Wenn ja, wie begründen?
 

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DoppelPleite

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Mitte Oktober ist nicht rechtzeitig. Ein WBA sollte mind. 4 Wochen vor Ende der Bewilligungszeit gestellt werden.
Die Leistungsabteilung braucht eine gewisse Bearbeitungszeit. Bei der Erstberatung wird man darauf auch hingewiesen.

Auf diesem Weg 'mündlich' teilte man mir auch schon einmal mit, Anträge würden erst 2 Wochen vor Bewilligungsablauf bearbeitet werden. Dies ist aber völliger Unsinn und ich bemerkte einmal mehr, dass JC auslegt wie gerade nützlich.

Streng genommen muss ein Antrag auf WB spätestens vor Ablauf der aktuellen BW eingereicht werden. Verzug durch andauernde Bearbeitung trägt man dann natürlich selbst - dennoch steht einem die volle Regelleistung zu ab Antragstellung.

Die Geschichte mit der OAW ist schwer einzuschätzen, da keine Einsicht in die Bescheide besteht.

Genau deshalb ist der TE angehalten sämtliche Unterlagen ausreichend anonymisiert hier einzustellen. Mit ausreichender Anonymisierung ist nicht die Vernebelung von Zeitdaten gemeint. Gerade in diesem Fall hier ist die Vernebelung von Datumsangaben nicht zielfördernd und eine genaue Einschätzung der Sachlage zur Hilfestellung nicht möglich.

kuuchen meinte:
Wie seht ihr die Sache? Soll ich mit einer Beschwerde zum LSG ? Wenn ja, wie begründen?

Stell wie oben erwähnt alles vollständig ein, Datumsangaben frei lassen, damit ist nicht gemeint Datum zu schwärzen sondern ersichtlich zu belassen. Vollständig von Seite 1 bis zur Rechtsmittelbelehrung, denn ich vermute ein Weg ans LSG bleibt Dir möglichweise verwehrt, da Streitsumme <750,00€.
 

Claus.

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Wenn man sich mal für eine Taktik entschieden hat, dann sollte man auch bei dieser bleiben. Gegen ein späteres leichtes Anpassen und leichtes Verändern des Vorgehens ist auch nichts einzuwenden; aber gegen ein wild zwischen mehreren Taktiken hin- und herspringen.
Wenigstens ist in diesem Fall das JC anscheinend auch nicht besser ...

Lade doch bitte noch dein "Rückmelde-" Schreiben hoch.

Was ist da faul mit dem WBA ? Das JC schreibt hier ´Bewilligungsbescheid für den Zeitraum 01.09.2017 bis 28.02.2017´?

Du hast jetzt für den Dez. das AlgII bekommen?
Dann könnte die Beschwerde zum LSG auch an einem (neuerdings) fehlenden Rechtschutzinteresse scheitern. Die Nov.-Kohle wäre eben ggf. über das Hauptsacheverfahren zu klären.
Allerdings könnte man evtl. auch mit ´ungeklärte Rechtsfrage´ argumentieren versuchen. Einschl. dem Zusatz, daß neuerdings ja nicht mehr erst die Kündigung des Mietverhältnisses abgewartet werden muß, bis von einer Beschwer gesprochen werden kann (die KK ist erstmal wurscht - die können warten).

Sowie nebenbei: das mit ´einfacherer Weg als Inanspruchnahme des Gerichts´ halte ich auch für ein wenig fragwürdig. ´ist es nicht fernliegend, dass durch persönliche Vorsprache etwaige Unklarheiten ausgeräumt werden´ dürfte sowieso Vollkäse sein. Lediglich hypothetische Möglichkeiten reichen zumindest lt. EGMR nicht aus; und im Vergleich zu Meldeaufforderungen dürfte es m.M.n. ebenso schwarz aussehen.
[Es könnte ja durchaus sein, daß genau in dem Moment in dem sich Kuchen auf dem Flur des JC aufhält, ein zuständiger SB ebenfalls den Flur betritt, Kuchen sofort erkennt, und sie beide daraufhin in einem angeregten 1-stündigen Gespräch den Konflikt in Syrien und die Ernährungssituation in Zentralafrika zur Zufriedenheit aller geschätzt 100 Mio. Betroffenen lösen :icon_party:]

Kannst du zudem noch nachweisen, wann deine Antragsrücknahme beim JC eingegangen ist? Sowie begründen, warum die erfolgt ist? JC und SG haben die ja anscheinend zeitlich verdreht dargestellt ...

Und hast du eine "Idee" zu dem wohl versäumten Meldetermin?
 

Zerberus X

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Wo war der TE die letzten gut 30 Tage,obwohl bei ihm die Hütte gebrannt hat?:popcorn:
Für mich ist das selbst Schuld:Antrag zu spät gestellt und das mit der OAW nicht richtig geklärt.
 

#HIV#

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Für mich ist das selbst Schuld:Antrag zu spät gestellt und das mit der OAW nicht richtig geklärt.

Genau solche Sätze will man lesen, wenn man einen Fehler gemacht hat und dadurch in Schieflage gerät. Vom "sicheren" Fenster aus lässt sich immer so toll "selbst Schuld" sagen.
 

Zerberus X

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Genau solche Sätze will man lesen, wenn man einen Fehler gemacht hat und dadurch in Schieflage gerät. Vom "sicheren" Fenster aus lässt sich immer so toll "selbst Schuld" sagen.

Mal langsam Brauner,warum stell ich einen OAW -Antrag wenn es besser gewesen wäre einen WBA zu stellen.:wink:

Und die ganzen Sachen schriftlich,ab Persönlichen Erscheinen wurde wieder gezahlt.
Briefe kann man aus der OAW schreiben,Persönlich Erscheinen nicht,Logik des JC .:biggrin:
 
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