Leistungen als Zuschuss nach § 27(3) SGB 2 Beantragen - hätte das in meinem Fall Aussicht auf Erfolg

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Thani

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Hallo zusammen,

ich bin wegen einer Mieterhöhung aktuell während der zweiten Berufsausbildung in finanzielle Probleme gekommen.

Wohngeld, BaFög und BAB bekomme ich nicht, die Anträge wurden abgelehnt.
Für Wohngeld verdiene ich zu wenig.
BaFög gilt nur für schulische Ausbildungen und ich bin über 30.
BAB gibt es nur für die erste Ausbildung.

Nun habe ich im Gesetz folgendes gefunden:

§ 27 SGB II Leistungen für Auszubildende

(3) Leistungen können für Regelbedarfe, den Mehrbedarf nach § 21 Absatz 7, Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bedarfe für Bildung und Teilhabe und notwendige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Darlehen erbracht werden, sofern der Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 5 eine besondere Härte bedeutet. Eine besondere Härte ist auch anzunehmen, wenn Auszubildenden, deren Bedarf sich nach §§ 12 oder 13 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keine Leistungen zustehen, diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung der oder des Auszubildenden in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht; in diesem Fall sind Leistungen als Zuschuss zu erbringen.


Hat Jemand Erfahrung mit solchen Zuschüssen?
Gelten die nur für schulische Ausbildungen oder auch für die duale Berufsausbildung?

Oder falle ich hier in eine böse Lücke in der mir keinerlei Leistungen zustehen?

Gruß
Thani
 

Helga40

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Was ist das für eine Ausbildung? BAB kann man in Härtefällen auch für eine zweite Ausbildung bekommen.

Das von dir fett markierte trifft doch nur auf Azubis und Schüler zu, die eine schulische Ausbildung machen und die aufgrund des Alters keinen Anspruch auf Bafög haben. Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, ist die Ausbildung schon gar nicht bafögfähig, ob du nun über 30 bist oder nicht.

Und du müsstest auch darstellen, was denn die Härte ist. Wieso kannst du mit deiner Erstausbildung nicht arbeiten gehen?
 

Thani

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Das von dir fett markierte trifft doch nur auf Azubis und Schüler zu, die eine schulische Ausbildung machen und die aufgrund des Alters keinen Anspruch auf Bafög haben. Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, ist die Ausbildung schon gar nicht bafögfähig, ob du nun über 30 bist oder nicht.

Alles klar, danke für die Info.

Was ist das für eine Ausbildung? BAB kann man in Härtefällen auch für eine zweite Ausbildung bekommen(...)

Und du müsstest auch darstellen, was denn die Härte ist. Wieso kannst du mit deiner Erstausbildung nicht arbeiten gehen?

Eine duale/betriebliche Ausbildung

Rein theoretisch könnte ich auch in meiner ersten Ausbildung arbeiten. Ich war allerdings über 1,5 Jahre ELO und habe mich in der Zeit aktive auf viele Stellen in meinem alten Job beworben, aber schlicht und ergreifend nichts bekommen.

An sich habe ich auch nichts gegen die Zweite Ausbildung, denn sie liegt mir tatsächlich mehr als mein ursprünglich gelernter Beruf wie sich rausstellte.

Über den Umstand, dass ich (nachweislich) lange erfolglos im ursprünglichen Ausbildungsberuf gesucht habe, hatte ich das BAB-Amt auch informiert. Der Antrag wurde aber trotzdem abgelehnt.

Natürlich könnte ich nun nochmal Antrag wegen besonderer Härte stellen. Aber wie die genau aussieht bei BAB entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt wäre jedenfalls, dass ich für die nächsten 1,5 Jahre wahrscheinlich einen Kredit aufnehmen müsste um die Miete zu bezahlen. Und ob ich so einen bekomme ohne Sicherheiten ist auch erst mal fraglich. In dem Fall wäre es natürlich ein nachvollziehbares Argument, dass die Ausbildung an Sich dadurch gefährdet ist.
 

Birgit63

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Eine zweite Ausbildung wird dir das JC nicht finanzieren. Du hast ja selbst geschrieben, dass du auch in deiner ersten Ausbildung arbeiten könntest. Wie sieht es denn mit einem Nebenjob aus? Meine Tochter hat während ihrer Ausbildung an ihren Wochenenden gearbeitet. Allerdings muss man das dem Ausbildungsbetrieb mitteilen bzw. um Erlaubnis fragen. Aber solange die Leistungen nicht darunter leiden, war es dem Ausbildungsbetrieb egal. Wenn du nur wegen einer Erhöhung der Miete in Schwierigkeiten gerätst, dann müsste es ja nicht einmal ein 450 Eurojob sein. Da würde ja z. B. das Austragen der "Sonntagszeitung" reichen. Das wären ca. 70,00 Euro im Monat. Gibt es doch bestimmt auch bei euch in der Stadt.
 

Thani

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Eine zweite Ausbildung wird dir das JC nicht finanzieren. Du hast ja selbst geschrieben, dass du auch in deiner ersten Ausbildung arbeiten könntest.

Ich will jetzt keine Haarspalterei betreiben, zwischen "könnte" und "kann" ist eben ein großer Unterschied. Am Ende des Tages kommt es eben nicht nur auf meine persönliche Eignung an, sondern auch darauf, ob ich einen Arbeitsplatz bekomme oder nicht. Und in meinem alten Job war das eben über 1,5 Jahre nicht der Fall. Für die Ausbildung hatte ich eine Zusage.

Wie sieht es denn mit einem Nebenjob aus? Meine Tochter hat während ihrer Ausbildung an ihren Wochenenden gearbeitet.

200 EUR Mehrbedarf entstanden durch die Mieterhöhung. (Altes Mietshaus wurde/wird abgerissen in dem es für unsere Stadt recht günstige Mietpreise gab. Miete warm war dort 375. Neue Wohnung sind nun knapp 600 EUR - was leider sogar noch unter dem hiesigen KdU liegt).
Nebenjob war eine meiner ersten Ideen, wegen Schicht kommen aber nur eher wenige Jobs in Frage. Laut IHK Vertrag bedarf die "Ausübung einer Nebentätigkeit der Zustimmung des Ausbildenden". Und mein Betrieb will das einfach nicht, weil sie einfach pauschal davon ausgehen, dass es die Arbeitsqualität vermindert. Kann man so oder so sehen...aber hatte man mir zu Beginn der Ausbildung auch schon mal so mitgeteilt. Nur war damals ja auch nicht vorhersehbar, dass meine Mietkosten so explodieren würden.
 

Helga40

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Über den Umstand, dass ich (nachweislich) lange erfolglos im ursprünglichen Ausbildungsberuf gesucht habe, hatte ich das BAB-Amt auch informiert. Der Antrag wurde aber trotzdem abgelehnt.

Wenn die BAB Stelle keine Härte sieht, sieht sie das JC auch nicht.
 

Thani

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Wenn die BAB Stelle keine Härte sieht, sieht sie das JC auch nicht.

Gibt es denn irgendwo zumindest eine Grobe Richtlinie, ab wann ein "Härtefall" vorliegt? Ohne den Teufel an die Wand mahlen zu wollen wäre eine nicht unwahrscheinliche Konsequenz in diesem Fall ja der Abbruch der Ausbildung und darauf hin wieder ALG2 Bezug und dieses mal mit noch schlechteren Vermittlungschancen, als vorher.

Wie viel "härter" können die Konsequenzen denn werden?
 

Helga40

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Der Abbruch einer nicht unbedingt notwendigen Zweitausbildung wird in Kauf genommen. Da es im SGB II keinen Berufsschutz gibt, wird man davon ausgehen, dich - jung und gesund - schon irgendwo unter zu bekommen.
 

Makale

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Hier findest du in den Aufsätzen genug Infos

Sollte dies keine Lösung aufzeigen, dann bleibt nur entweder Anspruch auf BAB einklagen (hierfür bitte Anwalt nehmen) oder Ausbildung beenden und von ALG II leben. Abbruch wäre sanktionslos möglich, weil unterm Existenzminimum muss niemand leben. Vielleicht bringt auch Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb etwas. Die können sicher auch etwas mehr monatlich abdrücken. Wollen sie dich halten, dann würden sie das eventuell tun.
 
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