Heute habe ich 2 Briefe von meinem JC erhalten.
Auf beiden Schreiben steht das selbe Datum.
Brief 1 ist die Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
SB will die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie
Den Brief1 tippe ich wie folgt ab:
Brief 2 ist mein ALG2 Weiterbewilligungsbescheid.
Diesen habe ich komplett durchgelesen um sicherzustellen dass es sich um keinen vorläufigen Bescheid handelt.
Es ist eindeutig ein ganz normaler Bescheid wie bis jetzt immer.
Kontoauszüge in Kopie will ich auf keinen Fall in der Akte haben.
Dies widerspricht auch den Datenschutzbestimmungen.
Jetzt die Fragen:
1.)Wie warscheinlich ist das er die Leistungen einstellt?
2.)Sollten die Lesitungen eingestellt werden, habe ich Anspruch auf Lebensmittelgutscheine um die Krankenversicherung wieder zu aktivieren bis weiter gezahlt wird?
Ich weiß das jetzt einige sagen würden ich soll die Kontoauszüge senden und fertig aber ich nehme lieber den anderen Weg ....
Meiner Meinung nach hat er kein Recht auf die Kopien der Kontoauszüge sondern nur auf die Einsicht und für diese muss er mich einladen und die Fahrtkosten tragen.
Gruß Hartz88
Auf beiden Schreiben steht das selbe Datum.
Brief 1 ist die Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
SB will die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Kopie
Den Brief1 tippe ich wie folgt ab:
Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Sehr geehrter Herr xxxx,
Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
beantragt. Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf
Leistungen für Sie und die mit Ihnen in der Bedfarfgemeinschaft lebenden Personen besteht.
Folgende Unterlagen werden noch benötigt:
-Kontoauszüge der letzten 3 Monate von November 2012 bis Januar 2013 (lückenlos in Kopie)
Für den bezug von Leistungen ist es erforderlich, dass Sie alle Tatsachen angeben bla bla bla usw....
Bitte beachten Sie
Haben Sie bis zum 25.02.2013 nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz entzogen werden, bis Sie die Mitwirkung nachhollen (§60,66,67 SGBI)
Dies bedeutet,dass Sie und mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.
In der Zeit in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung versichert.
Brief 2 ist mein ALG2 Weiterbewilligungsbescheid.
Diesen habe ich komplett durchgelesen um sicherzustellen dass es sich um keinen vorläufigen Bescheid handelt.
Es ist eindeutig ein ganz normaler Bescheid wie bis jetzt immer.
Kontoauszüge in Kopie will ich auf keinen Fall in der Akte haben.
Dies widerspricht auch den Datenschutzbestimmungen.
Jetzt die Fragen:
1.)Wie warscheinlich ist das er die Leistungen einstellt?
2.)Sollten die Lesitungen eingestellt werden, habe ich Anspruch auf Lebensmittelgutscheine um die Krankenversicherung wieder zu aktivieren bis weiter gezahlt wird?
Ich weiß das jetzt einige sagen würden ich soll die Kontoauszüge senden und fertig aber ich nehme lieber den anderen Weg ....
Meiner Meinung nach hat er kein Recht auf die Kopien der Kontoauszüge sondern nur auf die Einsicht und für diese muss er mich einladen und die Fahrtkosten tragen.
Gruß Hartz88