TumadieMoerchen
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Hallo,
Bin seit 9.1.09 krankgeschrieben, vermutlich für etliche Wochen. Mein ALG1 läuft zum 1.2.09 aus.
Wer zahlt nach dem 1.2.09? Krankenkasse oder Arge oder Agentur für Arbeit?
Ich hab dazu folgendes gefunden, kanns aber nicht ganz klar für meinen Fall deuten.
Krankheit, was ist zu beachten?
Wird der Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig krank, sind die Pflichten des Arbeitslosen ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer in einer Beschäftigung. Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen an die Agenturen für Arbeit geschickt werden. Das Arbeitslosengeld wird für 6 Wochen weiter gezahlt. Nach Ablauf der 6 Wochen wird die Leistung mit dem Hinweis einen Antrag auf Krankengeld zustellen aufgehoben. Gleichzeitig wird die Krankenkasse über die Beendigung der Leistungsfortzahlung in Kenntnis gesetzt. Wenn die Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug beendet ist, muss eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Wichtig ist, dass die Antragstellung spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeldbezug stattfindet.
Häufig besteht die Auffassung, dass sich der Arbeitslosengeldanspruch bei einer Arbeitsunfähigkeit automatisch verlängert. Innerhalb der Leistungsfortzahlung für 6 Wochen, verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Ein Arbeitslosengeldanspruch mindert sich für jeden Tag an dem Arbeitslosengeld bezogen wurde. Erst mit dem Wegfall der Leistungsfortzahlung nach 6 Wochen, wird der Leistungsbezug unterbrochen. Ab diesem Tag besteht Anspruch auf Krankengeld. Der verbleibende Restanspruch kann nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug und erneuter Arbeitslosmeldung wieder in Anspruch genommen werden.
Bin seit 9.1.09 krankgeschrieben, vermutlich für etliche Wochen. Mein ALG1 läuft zum 1.2.09 aus.
Wer zahlt nach dem 1.2.09? Krankenkasse oder Arge oder Agentur für Arbeit?
Ich hab dazu folgendes gefunden, kanns aber nicht ganz klar für meinen Fall deuten.
Krankheit, was ist zu beachten?
Wird der Arbeitslose während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig krank, sind die Pflichten des Arbeitslosen ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer in einer Beschäftigung. Die Krankenscheine müssen innerhalb von 3 Tagen an die Agenturen für Arbeit geschickt werden. Das Arbeitslosengeld wird für 6 Wochen weiter gezahlt. Nach Ablauf der 6 Wochen wird die Leistung mit dem Hinweis einen Antrag auf Krankengeld zustellen aufgehoben. Gleichzeitig wird die Krankenkasse über die Beendigung der Leistungsfortzahlung in Kenntnis gesetzt. Wenn die Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug beendet ist, muss eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung durch den Arbeitslosen bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Wichtig ist, dass die Antragstellung spätestens am ersten Tag nach dem Krankengeldbezug stattfindet.
Häufig besteht die Auffassung, dass sich der Arbeitslosengeldanspruch bei einer Arbeitsunfähigkeit automatisch verlängert. Innerhalb der Leistungsfortzahlung für 6 Wochen, verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Ein Arbeitslosengeldanspruch mindert sich für jeden Tag an dem Arbeitslosengeld bezogen wurde. Erst mit dem Wegfall der Leistungsfortzahlung nach 6 Wochen, wird der Leistungsbezug unterbrochen. Ab diesem Tag besteht Anspruch auf Krankengeld. Der verbleibende Restanspruch kann nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldbezug und erneuter Arbeitslosmeldung wieder in Anspruch genommen werden.