Leistung aus dem Vermittlungsbudget (Umzug wg. Arbeitsaufnahme)

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plustig

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Hallo!

ich beziehe ALG I und die AfA verlangt von mir nun die bundesweite Suche. Ohne mich da weiter drüber aufzuklären haben sie es jedenfalls in die mir angebotene EV geschrieben.

Ich bin ja auch grundsätzlich bereit dazu und hätte unter Umständen auch einen Job in Aussicht, der allerdings mehr als 500 km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt ist. Bei der Verhandlung über die EV habe ich daher verlangt, dass sich die AfA dazu verpflichtet, mich bei einem evtl. aus der bundesweiten Suche resultierenden Umzugs ohne wenn und aber zu unterstützen.

Das wurde abgelehnt mit der Begründung, sie würden das von der Eigenleistungsfähigkeit abhängig machen. Das ist ja schön und gut, kann mir einen Umzug, doppelte Miete für 3 Monate wg . Kündigungsfrist momentan nicht selber leisten, aber jetzt kommt der Hammer: Zur Prüfung meiner Eigenleistungsfähigkeit soll mein zukünftiges Jahresbruttogehalt herangezogen werden. :sorry:
D.h. nur weil ich mir vielleicht in nem Jahr nen Umzug leisten könnte, soll ich doch jetzt bitte als Arbeitsloser nen Kredit aufnehmen? Hab bisher keinen einzigen Cent aus dem Vermittlungsbudget gesehen und find das echt nicht in Ordnung.

Ich wurde dann noch darauf hingewiesen, dass ich keinen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung habe. Fühl mich echt verarscht. Kann ich da wirklich nichts einklagen? Würden den Job annehmen, aber schrecke davor zurück, mich dafür verschulden zu müssen! Kann das wirklich sein?
 
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