Leihbude hat mich wahrscheinlich bei Sachbearbeiter angeschwärzt

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karibiktraum17

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So langsam komme ich mir vor wie bei der Stasi. :censored:
Ich habe einen Vermittlungsvorschlag von meiner SB für eine Leibude erhalten. Schön und gut ...Habe mich brav beworben natürlich ohne Angabe von EMAIL und Telefonnummer und Vermerk kein Bewerberpool. Ein paar Tage später erhielt ich doch glatt eine EMAIL mit einer Absage sie können mir keine Stelle anbieten aber gleich mit Angebot von Bewerberpool.

Ich fragte nach woher sie meine Mailadresse haben, es kam zur Antwort es wäre ein Bewerberprofil am 31.8.2017 angelegt worden mit dieser Angabe.

Konnte die Frechheit nicht fassen. Ich habe überhaupt kein Profil angelegt.

Und jetzt die Krönung, heute fliegt mir doch glatt eine tolle Einladung ins Haus die SB möchte mit mir das Ergebnis der Bewerbung besagter Firma besprechen.

Auf was kann ich mich jetzt gefasst machen? Kann sie eine Sperre verhängen Aufgrund das ich keine Mail, Telefonnummer und vor allem keine Zusage des Bewerberpools gegeben habe? Ich Krieg so langsam echt das kotzen mit denen. :censored:
 

noillusions

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Ich fragte nach woher sie meine Mailadresse haben, es kam zur Antwort es wäre ein Bewerberprofil am 31.8.2017 angelegt worden mit dieser Angabe.

Konnte die Frechheit nicht fassen. Ich habe überhaupt kein Profil angelegt.
Hast du dich da früher schon mal mit email beworben?
Auf was kann ich mich jetzt gefasst machen? Kann sie eine Sperre verhängen Aufgrund das ich keine Mail, Telefonnummer und vor allem keine Zusage des Bewerberpools gegeben habe? Ich Krieg so langsam echt das kotzen mit denen. :censored:
Einzig das im Bewerbungsschreiben schon zu schreiben ist kritisch, weil es eine Vorverdächtigung ist.
Erst wenn die sagen, hier wir machen Bewerberpool kannst du problemlos ablehnen.

Prüf deine VV auf Zumutbarkeit, wenn du noch nicht so lange ALG1 kriegst, mußt du nicht jeden Dumpinglohn annehmen. Grundlage ist §140 SGB3.
 

faalk

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SB möchte mit mir das Ergebnis der Bewerbung besagter Firma besprechen.

Dann sagst du , das du eine Absage für die (VV ) Stelle bekommen hast.

Du musst schriftlich erreichbar sein und das bist du auch. Es gibt keine pflicht Telefon und oder Emailadressen zu besitzen.

Gleichzeitig würde ich beim SB verlangen das deine Telefonnummer und event. Emailadressen gelöscht werden. Vordruck, gibt es hier im Forum.

Bewerberpool? Da wird einen die SB sicher die Gesetzliche Grundlage nennen können, die einen verpflichtet, dort eingetragen zu werden.

wenn du noch nicht so lange ALG1 kriegst

TE bekommt wohl ALG II
 

karibiktraum17

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Hast du dich da früher schon mal mit email beworben?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, denn wenn ich mich per Mail bewerbe dann mit einer anderen Adresse niemals mit meiner privaten der ich leider das Amt früher mal mitgeteilt habe.

Aber werde wohl nach dem Ding auch Antrag auf Löschung der Daten fertig machen. Ich habe niemals mein Einverständnis gegeben das meine Daten an jede Firma froh und munter weitergereicht werden dürfen.:icon_kotz2:


Nein, denn:

Und Sperren gibt's nur bei ALG1 .

Doch, bin ALG II :confused:

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt und meine statt "Sperre" Sanktion.:doh:
 
Z

ZarMod

Gast
Aber werde wohl nach dem Ding auch Antrag auf Löschung der Daten fertig machen.
Ich habe niemals mein Einverständnis gegeben das meine Daten an jede Firma froh und munter weitergereicht werden dürfen.
Aus diesem Anlaß würde ich beim nächsten Termin
das auf der Jobbörse veröffentlichte Profil auf Anonymität überprüfen.
Einfach den SB darauf ansprechen, daß Du nochmal das Profil sehen möchtest.
Das macht natürlich nur Sinn, wenn man keinen Account bei der Jobbörse eingerichtet hat.
Denn über den Account kann das veröffentlichte Profil jederzeit eingesehen werden.

Den ► Antrag auf Löschung nicht erforderlicher Daten kannst Du ja beim Termin mit abgeben.
Schriftliche Bestätigung der Abgabe nicht vergessen. :icon_wink:
 

karibiktraum17

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Aus diesem Anlaß würde ich beim nächsten Termin
das auf der Jobbörse veröffentlichte Profil auf Anonymität überprüfen.
Einfach den SB darauf ansprechen, daß Du nochmal das Profil sehen möchtest.
Das macht natürlich nur Sinn, wenn man keinen Account bei der Jobbörse eingerichtet hat.
Denn über den Account kann das veröffentlichte Profil jederzeit eingesehen werden.

Wie gesagt ich selbst habe keine Zugangsdaten des Profils in der Jobbörse. Jetzt habe ich aber mal nachgeschaut Anhand der Referenznummer und siehe da... das Profil steht zum jetzigen Zeitpunkt auf *anonym*.
Allerdings hat sie laut Datum der letzten *Änderung* genau gestern zuletzt drin rumgewuselt wo meine "Vorladung" verfasst wurde. Ein Schelm der böses denkt.....

Ich werde es jetzt mal beobachten. Wenn mein Profil auf Anonym steht dürften die Firmen doch keine Daten sehen oder bekommen sie die trotzdem bei einem VV ?

Auf jeden Fall scheint mich meine SB sehr lieb zu haben :love: ....vor 14 Tagen erst dort gewesen. :love:
 

erwerbsuchend

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Wenn mein Profil auf Anonym steht dürften die Firmen doch keine Daten sehen oder bekommen sie die trotzdem bei einem VV ?

Bei einem anonymen Profil eines Arbeitssuchenden sieht der AG keine Kontaktdaten. Bei einem VV werden jedoch sämtliche der AfA oder dem JC vorliegenden Kontaktdaten des Elo an den AG verschickt.
 

karibiktraum17

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Bei einem anonymen Profil eines Arbeitssuchenden sieht der AG keine Kontaktdaten. Bei einem VV werden jedoch sämtliche der AfA oder dem JC vorliegenden Kontaktdaten des Elo an den AG verschickt.

So viel zum Thema *anonym* :icon_lol:

Darf die Leibude eigentlich meine Bewerbung der Sachbearbeiterin zukommen lassen? :icon_kinn:
Was ist wenn sie mir diese unter die Nase reibt natürlich mit "Beanstandungen" und Sanktionsdrohung :icon_mued: :icon_kotz:
 

karibiktraum17

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So, gestern wäre ja der Termin gewesen aber am Mittwoch früh um 7.00 (!!!) Uhr bekam ich ein Anruf von einer anderen SB das ja Frau xxxx gaaaanz kurzfristig ausgefallen ist und der Termin hinfällig ist sie schickt mir dann einen neuen ....:icon_laber:

Ob sie doch noch gemerkt hat, wie LÄCHERLICH der Grund der Vorladung ist? Ich denke eher nicht....So wie ich sie kenne, habe ich zum Wochenende sicher eine neue Einladung im Kasten :icon_rolleyes:

Und da ich telefonisch kontaktiert wurde, gehe ich davon aus, das meine Daten trotz Antrag noch nicht gelöscht wurden sind obwohl Madame das schon längst auf dem Tisch liegen haben müsste. :icon_kinn:
 

qwertz123

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Bleib erstmal locker. Der SB hat keine gesetzliche Grundlage dich zu sanktionieren.

Email und Telefon sind freiwillige Angaben, nur schriftlich musst du erreichbar sein, selbst wenn sie wissen dass du beides hast spielt das keine Rolle. Sind deine Daten also deine Entscheidung sie rauszugeben.

Ich nehme an du hattest du 0815 Datenschutzklausel hier aus dem Forum, wo das mit dem Bewerberpool drinsteht?

Geh keine Diskussionen ein mit dem SB wenn du drinsitzt und rechtfertige dich nicht, das Gesetz ist eindeutig.
 

karibiktraum17

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So, jetzt ist der neue Termin mit selber Begründung nächsten Mittwoch. Die Frau hat eindeutig nicht mehr alle Kugeln am Christbaum. :icon_neutral:

Bleib erstmal locker. Der SB hat keine gesetzliche Grundlage dich zu sanktionieren.
Ich nehme an du hattest du 0815 Datenschutzklausel hier aus dem Forum, wo das mit dem Bewerberpool drinsteht?

Ja genau. Ich könnte wetten, sie macht mich erstmal Rund warum ich den Bewerberpool ablehne und meine persönlichen Daten an die Leihbude nicht rausgebe. Eine Bestätigung auf meinen Antrag habe ich noch nicht bekommen Hauptsache Vorladung verschicken.....:censored:
 

Frank71

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Gehe wenn möglich mit einem Beistand zum Termin im Jobcenter.

Paragraph 13 SGB X... Beistand muss zugelassen werden.

Und nichts vor Ort unterschreiben.
 

qwertz123

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Ja genau. Ich könnte wetten, sie macht mich erstmal Rund warum ich den Bewerberpool ablehne und meine persönlichen Daten an die Leihbude nicht rausgebe. Eine Bestätigung auf meinen Antrag habe ich noch nicht bekommen Hauptsache Vorladung verschicken.....:censored:

Nix da mit rundmachen, gleich bremsen die Frau wenn sie damit anfängt, sowas geht überhaupt nicht, das Gesetz ist eindeutig, warum und weshalb, weil ich nicht muss, fertig. Nicht den Fehler machen und diskutieren und Rechtfertigen.
 

karibiktraum17

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So, heute war der Termin, das Arbeitpensum besagter Dame muss ja schließlich erfüllt sein :doh:

Nix da mit rundmachen, gleich bremsen die Frau wenn sie damit anfängt, sowas geht überhaupt nicht, das Gesetz ist eindeutig, warum und weshalb, weil ich nicht muss, fertig. Nicht den Fehler machen und diskutieren und Rechtfertigen.

Wie ich es schon vermutet habe... Die Leihbude hat gepetzt und sich "beschwert" das keine Telefonnummer angegeben wurde. :doh:
Schon begann die Dame mit einem "Vortrag", der darauf hinaus lief so ungefähr man sei Arbeitsunwillig, schließlich hätten ja dann "andere" Bewerber Vorrang bei nichtangabe der Telefonnummer. Und ich solle wohl nach ihrem "Gespräch" (oder sollte ich es lieber "Einlauf" nennen? :doh:) meine Meinung überdenken :icon_laber:

Als Retour Kutsche wurden gleich wieder 4 VV mir von ZAGS mitgegeben. :icon_klatsch:

Und bei einem steht man muss sich vorrangig NUR per E-Mail bewerben, wenn der AG das so wünscht, habe ich das zu machen ansonsten gibt es eine Sanktion. :icon_kotz2:

Achja...Meine persönlichen Daten hat sie dann widerwillig gelöscht. :icon_mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:

HexiMeckie

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Und bei einem steht man muss sich vorrangig NUR per E-Mail bewerben, wenn der AG das so wünscht, habe ich das zu machen ansonsten gibt es eine Sanktion.

Du MUSST Dich NUR schriftlich bewerben. Punkt. Sagt das Gesetz. Und wenn SB dir sagt, wenn du dich nicht per Mail bewirbst gibt es Sanktion, dann verlange den § zu dieser Aussage (schriftlich).
 

DonOs

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...der darauf hinaus lief so ungefähr man sei Arbeitsunwillig, ... .

... per E-Mail bewerben, wenn der AG das so wünscht, habe ich das zu machen ansonsten gibt es eine Sanktion... .

Also wenn mein Telephon für mich arbeiten geht, gebe ich auch die Nummer an, keine Frage. Eine nicht angegebene Telephonnummer aber mit Verweigerung gleichzusetzen oder Arbeitsunwilligkeit zu unterstellen, ist eine bodenlose Frechheit, die ich mir energisch verbitten würde. Völlig gleich, ob das heute Usus ist in der Schnelllebigen Welt. Hat die Firma Interesse an einem, macht man dies nicht an der Nummer fest, meine Meinung.

Die Bewerbungsform kann schriftlich erfolgen. Was wenn man kein Internet hat oder nutzen möchte, klar sagt jetzt der SB : "Gehen Sie zur Jobbörse in unserem Hause, da können Sie eine Mailbewerbungen fertigen"... . Wie schaut man nun nach ob Antwort kommt, nochmals hinfahren, jeden Tag bis Antwort kommt? Wer bezahlt den Spaß? Mit einer schriftlichen Bewerbung kommt man seiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nach, daß würde ich vor Gericht auch durchstreiten.

Meine neue Arbeitsstelle hat meine Telephonnummer, Handy sowie Festnetz, ebenso eine Mail-Adresse. Angerufen wurde noch nie. Im Gegensatz zu ZAF -Klitschen gab ich diese aber aus freien Stück heraus, von mir aus, einfach weil die Arbeit Spaß macht, daß Arbeitsklima (Super Kollegen) und die Bezahlung (13. Gehalt) stimmt und alles drum herum (Weihnachtsfeiern/Kostenloses Frühstück und Mittag... .
 

Solo Morasso

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Meine neue Arbeitsstelle hat meine Telephonnummer, Handy sowie Festnetz, ebenso eine Mail-Adresse. Angerufen wurde noch nie. Im Gegensatz zu ZAF -Klitschen gab ich diese aber aus freien Stück heraus, von mir aus, einfach weil die Arbeit Spaß macht, daß Arbeitsklima (Super Kollegen) und die Bezahlung (13. Gehalt) stimmt und alles drum herum (Weihnachtsfeiern/Kostenloses Frühstück und Mittag... .

So sollte es in einer perfekten Welt auch sein.
 

faalk

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Und bei einem steht man muss sich vorrangig NUR per E-Mail bewerben, wenn der AG das so wünscht

SB , habe leider keinen PC und oder Internet.
PCs beim Jobcenter? Fahrtkosten ? wie sieht es aus mit Datenschutz etc. pp. an fremden PCs? Das alle Technischen und Sofwaremässigen Bestimmungen eingehalten werden, wird einen die SB bestimmt (nicht) schriftlich geben. Und wenn doch, finden lässt sich immer was (keine Windows Update, Virenscanner out of date etc. PP)

Oder ich überlege mir, die Bewerbung per Wegwerf Emailadrese zu versenden, wo ich mich nicht meine Daten preisgeben muss.

Natürlich wird in der Email daraufhingewiesen, dass selbige nur zum versenden genutzt wird und man sich auf eine schriftliche Antwort freut. Adresse steht im Anschreiben.
 

qwertz123

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Den Spruch mit ich habe keinen PC und Internet kann man zwar bringen, hilft einen aber nicht immer weiter, da man dann auf Jobcenter PCs oder irgendwelche Räumlichkeiten des Jobcenters verwiesen wird wo man kostenlos PCs und Internet hat, welches man dann nutzen MUSS.
Das ist doch alles mit Streß, Ärger und Arbeit verbunden, man muss dahin fahren/laufen etc... da macht man das doch lieber gemütlich von zu Hause aus.
 

Frank71

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Die Fahrtkosten werden in dem Fall wohl nicht vom Jobcenter übernommen und sie werden darauf hinweisen man könne die Fahrtkosten auch aus dem Regelsatz bezahlen bzw wie ich es auch schon viel gehört habe auf das Sozialticket zu verweisen für Bus/Bahn.
 
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