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Gelöschtes Mitglied 26423
Gast
Hallo Leidgenossen,
wer kann mir bei folgenden Fragen helfen?
Es gibt bekanntlich das Urteil vom BSG B 14 AS 46/09 R welches die Verwandten/Bekannten Darlehen regelt.
Auch ich erhielt von einer Bekannten ein Darlehen für meine damalige Selbstständigkeit. wohlgemerkt ich war Aufstocker. Es gab eine schriftliche Darlehensvereinbarung inkl. Abzahlung , etc. nach den Grundsätzen des BGB . Meine lieben Freunde von der Kommunalen Einrichtung Landkreis OS sagen aber: nein für Dich gibt gilt nicht das Urteil da ich das Geld auf ein Privatkonto überwiesen bekam und nicht auf ein Geschäftskonto!!!!!!!!! Deshalb in der Quintessenz: Einkommen !!! Nachdem ich das Darlehen erhielt überwies ich es auf mein Geschäftskonto. Da bei einen Aufstocker/Selbstständiger bei der Gewinnermittlung zwischen Privat und Geschäftlich eh nicht differenziert wird, sollte es m.M.n. egal sein auf welches Konto überwiesen wurde. Wichtig ist die verbindliche Rückzahlungsvereinbarung. Können die damit durchkommen?
Mein damaliges angegebenes Schonvermögen wurde bei den Berechnungen des Landkreises nicht berücksichtigt. Dem Richter beim SG und mir wurde sogar mitgeteilt, dass ich überhaupt keine Angaben getätigt hätte. Das ist nachweisbar falsch und vorsätzlich gelogen. Es gibt einen ausgefüllten und eingereichten Bogen „V“ . Da ich das Schonvermögen zum Erhalt der Selbstständigkeit verbrauchte sollte es m.M.n. auch in deren Berechnungen berücksichtigt werden. Ist dem so?
Ich danke Euch und freue mich auf Antworten
wer kann mir bei folgenden Fragen helfen?
Es gibt bekanntlich das Urteil vom BSG B 14 AS 46/09 R welches die Verwandten/Bekannten Darlehen regelt.
Auch ich erhielt von einer Bekannten ein Darlehen für meine damalige Selbstständigkeit. wohlgemerkt ich war Aufstocker. Es gab eine schriftliche Darlehensvereinbarung inkl. Abzahlung , etc. nach den Grundsätzen des BGB . Meine lieben Freunde von der Kommunalen Einrichtung Landkreis OS sagen aber: nein für Dich gibt gilt nicht das Urteil da ich das Geld auf ein Privatkonto überwiesen bekam und nicht auf ein Geschäftskonto!!!!!!!!! Deshalb in der Quintessenz: Einkommen !!! Nachdem ich das Darlehen erhielt überwies ich es auf mein Geschäftskonto. Da bei einen Aufstocker/Selbstständiger bei der Gewinnermittlung zwischen Privat und Geschäftlich eh nicht differenziert wird, sollte es m.M.n. egal sein auf welches Konto überwiesen wurde. Wichtig ist die verbindliche Rückzahlungsvereinbarung. Können die damit durchkommen?
Mein damaliges angegebenes Schonvermögen wurde bei den Berechnungen des Landkreises nicht berücksichtigt. Dem Richter beim SG und mir wurde sogar mitgeteilt, dass ich überhaupt keine Angaben getätigt hätte. Das ist nachweisbar falsch und vorsätzlich gelogen. Es gibt einen ausgefüllten und eingereichten Bogen „V“ . Da ich das Schonvermögen zum Erhalt der Selbstständigkeit verbrauchte sollte es m.M.n. auch in deren Berechnungen berücksichtigt werden. Ist dem so?
Ich danke Euch und freue mich auf Antworten