Danke, dass du das Thema aufgreifst, wolliohne.
Im verlinkten Artikel steht "Anspruch" auf 45/47/50qm Wohnraum für einen Alleinlebenden. Jetzt mal unabhängig von der Frage, ob denn aktuell 47qm oder 50qm gelten, würde mich eher interessieren, ob es sich denn tatsächlich um einen
Rechtsanspruch handelt, eine Wohnung mit 47qm zu bekommen. Ich vermute mal, dass da ein Ermessensspielraum besteht, also ein Rechtsanspruch auf eine Wohnung mit 47qm gerichtlich nicht durchsetzbar wäre, aber ich weiss es nicht.
relativ! einfach
, Anspruch hast Du auf 359 € RS, kein Euro mehr oder weniger.
Einen Anspruch auf die höchstzulässige Qm hast Du nicht, z.B. bisher wohnen in 25 Qm, Umzug in 47/50 Qm wird verneint.
Der Anspruch auf KdU richtet sich nach der Produkttheorie, d.h. höchstzulässige Qm x höchstzulässiger Qm-Preis ergibt die höchstzuschußfähige Miete.
Das ist dem Grunde nach das einzige Kriterium.
Dabei können beide Faktoren abweichen, solange sie nicht die höchstzuschußfähige Miete überschreiten. Ausnahme, stark überhöhte Qm wird verneint, da damit auch die Neben-/Heizkosten steigen.
Im wahren (ARGE )leben sieht es aber auch sonst häufig etwas anders aus, Produkttheorie - nie gehört, d.h. max. höchstzulässige Qm ohne Rücksicht (nach unten!) auf den Preis. Ich will mal konkret werden. In
Bonn habe ich im Internet folgende Angebote gefunden (immer Single-Wohnungen), die mir gefallen würden (zumindest, wenn ich mir die Wohnungsfotos so anschaue):
1. 42qm; 340 Euro Kaltmiete + 110 Euro Nebenkosten = 450 Euro Warmmiete
2. 47qm; 345 Euro Kaltmiete + 125 Euro Nebenkosten = 470 Euro Warmmiete
Eine Wohnung in diesem Quadratmeterbereich, die nicht vollkommen versifft ist oder total abgewohnt ist, bekommt man nach meiner ersten Einschätzung in Bonn wohl kaum für sehr viel günstiger (oder man müsste sehr lange suchen).
Also ich würde eher eine Wohnung mit vielleicht nur 30qm haben wollen, die nicht abgewohnt ist, sondern ganz nett aussieht. Lieber eine kleine, aber feine Wohnung. Solche Wohnungen sind nicht einfach zu finden (aber es gibt sie). Konkretes für mich akzeptables Beispiel:
31qm; 240 Euro Kaltmiete + 95 Euro Nebenkosten = 335 Euro Warmmiete
Nicht versiffte Wohnungen kosten in Bonn offenbar so viel. Ich bin allerdings erst seit kurzem auf Wohnungssuche; so ist mein bisheriger Eindruck. Auf eine olle Wohnung, die seit mehr als 10 Jahren nicht saniert (oder gründlich renoviert) wurde, habe ich keinen Bock.