leider EGV für sinnlose Maßnahme unterschrieben

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Eduardo Corrochio

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Hallo,
ich hatte heute einen Termin bei der Arbeitsagentur, bei dem ich nach einer Stunde diskutieren schließlich eine EGV unterschrieben habe.

Darin steht das ich den Bildungsgutschein mit den Qualifizierungsinhalten Digitale Kompetenz - Arbeitswelt 4.0 beim Bildungträger einreichen und ausfüllen lassen werde und anschließend einen Termin für die persönliche Rückgabe der Weiterbildungsunterlagen vereinbaren werde.

Die SB hat mich dabei ziemlich unter Druck gesetzt und mir gedroht ich würde meinen ALGI Ansspruch verlieren, wenn ich nicht mitmache oder Sie könne mich auch in eine andere Maßnahme stecken wo ich meinen Namen tanzen müsste. Wenn ich da nicht mitmachen möchte/kann, steht es mir ja frei mich selbst abzumelden.

Ich hab mir dann zuhause die Inhalte der Weiterbildung genauer angeschaut und festgestellt, dass es scheinbar ein totaler Anfängerkurs ist und das nachdem ich mehrere Jahre die IT-Infrastuktur in unserem Arbeitskreis betreut habe.

Komm ich da wieder raus, bzw. kann ich meine Zustimmung widerrufen?

Viele Grüße
Eduardo
 

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Eduardo Corrochio

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Ich hab heute nochmal mit meiner SB telefoniert um Sie zu überzeugen das die Maßnahme nicht sinnvoll ist. Damit bin ich aber leider auf taube Ohren gestoßen und mir wurde nochmals gesagt, dass mir das ALG I gestrichen wird, wenn ich nicht zu dieser Weterbildung gehe.

Hat jemand einen Tip wie man in meinem Fall weiter Vorgehen sollte? An der Maßnahme teilnehmen werde ich auf keinen Fall, denn ich will ja schnellstmöglich einen Job, den ich sicher nicht finde wenn ich mir 4 Monate den Allerwertesten breit sitze.
Wenn ich aber auf mein Geld verzichte, haben die ja auch erreicht was Sie wolllten (ein Arbeitsloser weniger in der Statistik) und sparen dabei auch noch Geld.

Würde es etwas bringen, wenn ich mich kurz (eine Woche oder so) abmelde wenn die Maßnahme startet und anschließend wieder anmelde. Die SB hat sowas suggeriert eine klare Aussage was dann passieren würde hat sie aber nicht gemacht.

Oder sollte ich einfach nicht hingehen und Widerspruch einlegen, wenn dann eine Sanktion verhangen wird?

Wie würde eine solche Sanktion denn Aussehen, sprich wie lange müsste ich damit rechnen auf mein Geld zu verzichten?
 

Sonne11

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Hallo!
Wir fangen erst einmal an uns zu beruhigen und lesen uns alles in Ruhe durch! :icon_pause::wink::biggrin: Ich habe bei ALG I nicht so sehr die Ahnung, aber wenn man aufmerksam liest sieht man:

Du hast einer EGV zugestimmt und bestätigt bis zum ...02.2018 die Anmeldung zu bestätigen. Aber: die unterschriebene EGV hat keine Rechtsfolgenbelehrung für das, was mit Dir vereinbart wurde. Es können dir also aus der EGV keine Rechstfolgen entstehen. Du wirst auch nicht sanktioniert, sondern erhältst eine Sperre im SGB III.

-Die Rechtsfolgenbelehrung bitte nochmals lesen! :wink:
Es steht im Schreiben, dass Du dich informieren sollst, ob die Weiterbildung soweit mit den Anforderungen des Gutscheins übereinstimmt. Ich würde mich über die Weiterbildung informieren und den Gutschein nicht einlösen, weil ich entschieden habe, dass es keinen Erfolg haben kann. (bitte eigene Begründungen suchen)

Widersprüche und Klagen haben im AGB III aufschiebende Wirkung. Also falls das nötig wird, wird nicht sofort gesperrt.

Ja, laut SGB III musst Du an allen Maßnahmen teilnehmen (bitte den §§§ selbst suchen)

Telefoniere nicht mit pAp ! Das bringt nie was, außer wie jetzt, dass notiert wird, dass Du Dich gegen Maßnahmen stellst. :wink:
 

erwerbsuchend

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An der Maßnahme teilnehmen werde ich auf keinen Fall, denn ich will ja schnellstmöglich einen Job, den ich sicher nicht finde wenn ich mir 4 Monate den Allerwertesten breit sitze.

Wenn du während der Maßnahme Vorstellungespräche haben solltest, dann hat deren Wahrnehmen Vorrang vor der Maßnahme. Gleiches gilt, falls du einen Job finden solltest.
 

Eduardo Corrochio

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OK hab grad im SgbIII nachgelesen, dass die Sperre bei erstmaligen Verstoß 3 Wochen beträgt das ließe sich notfalls verkraften. Bei der SB klang das irgendwie so als wären das mehrere Monate. Danke für den Link!
 

Eduardo Corrochio

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Wenn du während der Maßnahme Vorstellungespräche haben solltest, dann hat deren Wahrnehmen Vorrang vor der Maßnahme. Gleiches gilt, falls du einen Job finden solltest.

Ist schon klar, aber trotzdem werde ich nicht so viele Bewerbungen schreiben bzw auch die Vorstellungsgespräche nicht so gut vorbereiten können wie ohne die Maßnahme.
 

Eduardo Corrochio

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Meine persönliche Meinung: Für einen Job, den man wirklich haben will, nimmt man auch mehr Aufwand in Kauf.

Wenn ich in einer Maßnahme bin, müsste ich das alles aber in meiner "Freizeit" machen. Wenn ich dann meine Freizeit nicht mit meinen Kindern verbringen kann, weil ich tagsüber in einer Anfänger EDV Weiterbildung meine Zeit absitzen muss, die mir als ehemaliger Admin beruflich nix bringen wird, ist mir das einfach zuwider.

Bei deinen Äußerungen hat man den Eindruck, dass du mir unterstellen willst, ich wollte nur dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und nix dafür machen. Das Gegenteil ist der Fall diese Maßnahme kostest dem Steuerzahler nur Geld und steht dem Ziel eines schnellen Arbeitseintritts entgegen. Ist ja auch nicht so das ich nicht zur Weiterbildung bereit bin, ich hatte bei der AfA wegen einer konkreten Weiterbildung angefragt, die wurde aber abgelehnt.
 

Gollum1964

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Würde es etwas bringen, wenn ich mich kurz (eine Woche oder so) abmelde wenn die Maßnahme startet und anschließend wieder anmelde. Die SB hat sowas suggeriert eine klare Aussage was dann passieren würde hat sie aber nicht gemacht.

Hallo Eduardo,

ich würde dir von diesem Vorgehen abraten aus mehreren Gründen:

Zum einen müsstest du dich für diese Auszeit um eine KV kümmern.
Zum anderen weiss deine SB (bei entsprechenden Charakter) dann, wie sie dich zukünftig kriegen kann. Ich vermute, wenn du dich dann wieder anmeldest, beginnt sie das Spielchen sofort wieder von vorne. Du verschiebst damit nur das Problem.

Ich glaube, deine SB hat sich auf die Maßnahme festgebissen. Jetzt musst du dich auf Maßnahmenabwehr einstellen.
Ich bin jetzt in einer ähnlichen Situation, da sie mir im November mündlich und mir nun für den nächsten Meldetermin schriftlich eine Maßnahme angedroht hat.
 

erwerbsuchend

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Wenn ich in einer Maßnahme bin, müsste ich das alles aber in meiner "Freizeit" machen.

Daher habe ich auch geschrieben, dass dies meine private Meinung ist. Wenn es um einen Job geht, der mir Spaß macht und der mich vom Amt und der Maßnahme wegbringt, dann würde ich in der Situation auch meine Freizeit mit einsetzen. Sofern diese Maßnahme nicht auch zum Recherchieren von Stellen und dem Erstellen und Versenden von Bewerbungen gedacht ist, musst du deine Eigenbemühungen sowieso in deiner Freizeit außerhalb der Maßnahme machen. Dies gebe ich dir mit zu bedenken.
 

Eduardo Corrochio

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Hallo!
Telefoniere nicht mit pAp ! Das bringt nie was, außer wie jetzt, dass notiert wird, dass Du Dich gegen Maßnahmen stellst. :wink:

Musste ich jetzt auch schmerzhaft feststellen, meine pAP hat mir die Verfügbarkeit aberkannt. Dabei hab ich immer wieder gesagt, dass ich zur Verfügung stehe nur die Maßnahme nicht machen werde. Anscheinend wollte sie mir mal ihre "Macht" demontrieren. Hab mich erstmal wieder angemeldet und werde Widerspruch einlegen. Hab dafür mal einen neuen Thread aufgemacht.

Ist die alte EGV nach Neuanmeldung noch gültig?
 
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