Hallo,
mal eine Frage.
Nun meine LTA ist von der DRV genehmigt worden, im Dez. 2016. Jetzt muß ich erstmal eine medi.-Reha machen, danach wird dann die berufliche Reha anlaufen. Es könnte ja sein, das die mich wieder gesund bekommen bei der Reha, was aber nicht der Fall sein wird. Das weiß ich ja jetzt schon, werde ja wieder AU entlassen. Gut die Gesichte kennt ja jeder schon, brauche ich ja nicht nochmals wiederholen.
War nun zum Reha-Fachberater und der hat mich schnell wieder ausgebremst, in meinem Tatendrang. Also es gint über die LTa der DRV keine Fernlehrgänge finanziert, auch keine Lernhilfsmittel, wie Laptop o. Tablet. Beides sind aber Notwendige Geräte in diesem Lehrgang, weil alle Lehrgangsinhalte in digitaler Form über das Internet zum Download zur Verfügung gestellt werden, bei Anmeldung zu den jeweiligen Lehrgängen. Konnte sagen was ich wollte und diesen Überzeugen, keine Chance. Ich soll erstmal nach der Medi.-Reha ein Berufsfindungstest bzw.- seminar, für 1 Woche durchführen bzw. über mich ergehen lassen in einer BfW der DRV . Da komme ich nicht drumherum, meinte er, das ist Grundvoraussetzung bei der DRV , wenn man eine Weiterbildung o. Umschulung machen möchte.
Nun jetzt bin ich bei der AfA in die Rehaabteilung gerutscht, weil die ja mitbekommen haben, das ich eine genehmigte LTA bei der DRV habe. Dazu soll ich am 13.04.17, vor meiner Medi-Reha zum SB um dort mit dem zu sprechen.
Nun meine Frage, kann ich ich dort auch nochmals mein Anliegen ansprechen, vielleicht finanzieren die diesen Fernlehrgang? Oder halten die sich da komplett raus bzw. kann man das parallel laufen lassen? Das die ein Lehrgang bezahlen und die anderen, den anderen?
Gruß Paul
mal eine Frage.
Nun meine LTA ist von der DRV genehmigt worden, im Dez. 2016. Jetzt muß ich erstmal eine medi.-Reha machen, danach wird dann die berufliche Reha anlaufen. Es könnte ja sein, das die mich wieder gesund bekommen bei der Reha, was aber nicht der Fall sein wird. Das weiß ich ja jetzt schon, werde ja wieder AU entlassen. Gut die Gesichte kennt ja jeder schon, brauche ich ja nicht nochmals wiederholen.
War nun zum Reha-Fachberater und der hat mich schnell wieder ausgebremst, in meinem Tatendrang. Also es gint über die LTa der DRV keine Fernlehrgänge finanziert, auch keine Lernhilfsmittel, wie Laptop o. Tablet. Beides sind aber Notwendige Geräte in diesem Lehrgang, weil alle Lehrgangsinhalte in digitaler Form über das Internet zum Download zur Verfügung gestellt werden, bei Anmeldung zu den jeweiligen Lehrgängen. Konnte sagen was ich wollte und diesen Überzeugen, keine Chance. Ich soll erstmal nach der Medi.-Reha ein Berufsfindungstest bzw.- seminar, für 1 Woche durchführen bzw. über mich ergehen lassen in einer BfW der DRV . Da komme ich nicht drumherum, meinte er, das ist Grundvoraussetzung bei der DRV , wenn man eine Weiterbildung o. Umschulung machen möchte.
Nun jetzt bin ich bei der AfA in die Rehaabteilung gerutscht, weil die ja mitbekommen haben, das ich eine genehmigte LTA bei der DRV habe. Dazu soll ich am 13.04.17, vor meiner Medi-Reha zum SB um dort mit dem zu sprechen.
Nun meine Frage, kann ich ich dort auch nochmals mein Anliegen ansprechen, vielleicht finanzieren die diesen Fernlehrgang? Oder halten die sich da komplett raus bzw. kann man das parallel laufen lassen? Das die ein Lehrgang bezahlen und die anderen, den anderen?
Gruß Paul