Hallo helmes63,
auf ungenaue Fragen kann es nur ungenaue Antworten geben,
Ü 25 ist man eine eigenständige BG und die Einkünfte der Eltern haben das JC
GAR NICHT mehr zu interessieren, auch
NICHT ihre Lebensversicherungen.
Also wie alt ist das bedürftige "Kind" ???
Welche Rente bezieht denn der Vater (EM-Rente oder bereits reguläre Altersrente ???), ein Verwertungsausschluss ist (in der Regel) nur bis zum Renten-Eintritt möglich, irgendwann will / soll man das Geld ja als Zuschuss im Alter verwenden können ...
Oder für welchen Zweck (und von wem genau) wurde die Lebensversicherung sonst mal abgeschlossen ?
a) müssen sämtliche Finanz-Angaben des Vaters (Rentner) ebenfalls bei einem ALG2-Antrag angegeben werden oder nur das Renteneinkommen ?
Wenn er selbst gar kein Geld vom Amt haben will und der Bedürftige ist Ü 25 , dann muss er
GAR NICHTS angeben, nicht mal seinen Namen ... ein Vollrentner hat ohnehin keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II.
... eigentlich handelt es sich hier doch nicht um ein klassisches Erwerbseinkommen.
Bei Antrag auf Sozial-Leistungen geht es um
JEDE Art von finanziellen Mitteln (also nicht nur um Erwerbseinkommen), die für den Lebensunterhalt verwertet werden könnten, um dem Staat das Geld zu sparen.
In der Regel ist
JEDER (auch aus Renten / Vermögen / Versicherungen) zunächst mal für sich selbst fianziell verantwortlich.
b) muss eine Kapital-Lebensversicherung auf jeden Fall vor einem ALG2-Antrag mit einem sog. Verwertungsausschuß versehen werden, welche eine vorzeitige Liquidierung grds. ausschließt ?
Es kommt auf den Versicherungs-Vertrag an, ob so ein Verwertungs-Ausschluss überhaupt möglich ist und wenn ja, dann sollte das allerdings bereits
VOR dem Antrag auf ALGII gemacht werden.
c) stellt die Anschaffung eines Gebrauchtwagens unter 5 000 € vor der Antragstellung ein Problem wegen der Bedürftigkeit dar ?
Wenn du den extra "noch schnell" kaufst (um Vermögen abzuschmelzen), um dann als "bedürftig" zu gelten und Hartz 4 zu bekommen, könnte das schon ein Problem darstellen ...
Ansonsten kannst du im Rahmen des (erlaubten) SGB II "Schonvermögens" kaufen was du willst von deinem Geld, ein vorhandener PKW (bis zum Wert von 7500 €) steigert ja (angeblich) die Vermittlungs-Chancen.
Vielleicht mal ein paar klare Fakten, sonst stochern wir hier nur im Nebel und zudem gibt es dazu schon reichlich Beiträge und Themen was man in solchen Fällen zu beachten hat und was vom Amt zu akzeptieren ist.
Da solltest du vielleicht mal in einem "besseren" Bereich was nachlesen, du bist ja nicht erst seit gestern hier angemeldet ...
https://www.elo-forum.org/bedarfs-haushalts-u-wohngemeinschaften-familie/
MfG Doppeloma