Eine AGH ist eine Eingliederungsleistung aus dem SGB II.
Stehen einem keine Leistungen nach dem SGB II zu, dann ...
Mal ganz nüchtern betrachtet, liegt mit einem Zahlungsausbleib eine wirtschaftliche Notsituation vor.
In einer solchen muss man die finanziellen Vitalfunktionen aufrechterhalten (Nahrung, etc.) und kann keine Maßnahmenteilnahme finanzieren.
Wenn das kein wichtiger Grund ist, den übrigens das JC zu vertreten hat, dann gibt es keinen.
Nicht hinzugehen wäre die Entscheidung, die ich für mich treffen würde.
Der Ansprechpartner für Leistungsfragen ist und bleibt das JC.
Entsprechend sähe ich keine Kommunikationspflicht gegenüber dem MT oder einen Vorteil aus der Kommunikation mit ihm.
Da eine AGH mir auch keinen Vorteil bringen würde, würde ich den MT auch aus prinzipiellen Erwägungen heraus in der Luft hängen lassen.
Was man machen könnte/sollte:
WBA erneut stellen und zwar faxen mit qualifiziertem Sendebericht. Nicht, dass da etwas "verloren" wurde.
(Hört sich vielleicht scherzhaft an, ist es meiner Erfahrung nach aber nicht.
Ich selber habe eine unterschriebene EGV mit Begleitschreiben per Einschreiben versandt.
SB meldete sich damit, dass ich dem Begleitschreiben die EGV nicht beigelegt hätte. Das kann ich mit tödlicher Sicherheit ausschließen, die EGV lag definitiv bei.
Also Faxen.)
Man könnte das auch täglich unternehmen, was vielleicht auf der Gegenseite eine gewisse Nachdenklichkeit befördern würde.
Irgendwann mal.
In der grauen Leiste oben findest Du unter Community->Downloads->Anträge einen
Antrag auf Vorschuss nach §42 SGB I, den man zur Beschleunigung auch noch kullern lassen sollte.