Langzeiterkrankt und Unterhaltspflichtig - Sozialamt fordert plötzlich zusätzlich Gutachten zur AUB- Rechtmäßig?

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edeler Ritter

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Hallo liebe Leser und User,

bin alleinlebend, Langzeiterkrankt (seit mehr als 3 J.) und meinem nun inzwischen 3,5 J. jungen Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig.
Mein Sohn wohnt bei seiner Mutter (alleinerziehend!) und bekommt seit 2015 UVG vom Sozialamt.
In der Sache legte /und lege ich dem Sozialamt bisher immer nur meine Weiterbewilligungsunterlagen nach Erhalt, und die entsprechenden AUB`s vor, was niemals moniert wurde!

Nun bekam ich per Post folgendes:
Bei Durchsicht Ihrer Unterlagen wurde festgestellt, dass Sie durchgängig seit xxxx...arbeitsunfähig geschrieben sind, dies wurde durch AUB`s nachgewiesen.
Aktueller Nachweis bis Mai 2018 liegt vor.

Dann erfolgt ein Hinweis auf §1603 BGB
Zitat:Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben, und er hat ferner darzulegen, inwieweit die gesundheitlichen Störungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.

Dies ist durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht gegeben.
Für die Zukunft ist daher von Ihnen ob und wie sich Ihre Arbeitssuche in Zukunft gestaltet.
Sollten Sie auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu vermitteln sein, ist dies durch ein ärztliches Gutachten zu belegen.

Zur Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht, geben Sie mir bitte die beigefügte Erklärung (ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen versehen -aktueller Bescheid des JC sowie des o.g. Gutachtens)
innerhalb von 4 wochen nach Erhalt zurück.

Bitte teilen Sie mir auch mit, ob und für welchen Beruf Sie eine Ausbildung abgeschlossen und in welchem Bereich Sie vor der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gearbeitet haben.

Ferner ist mit Einreichen des o.g. Gutachten die Frage zu beantworten, ob beabsichtigt wird einen Rentenantrag zu stellen bzw. ob dies bereits geschehen ist.

Für den Fall, dass Sie mir die erforderlichen -nachweise nicht fristgerecht einreichen, sehe ich mich veranlasst, Ihre Unterhaltsfähigkeit durch einen Antrag auf Unterhaltsfestsetzung vom Amtsgericht überprüfen zu lassen.


Was muss ich nun wohl tatsächlich dem Sozialamt zukommen lassen, und was gehört überhaupt nicht in diese erfolgte An/ bzw. Aufforderung???

Hoffe Ihr könnt mir in dieser Sache mit Rat und Tat irgendwie weiterhelfen, denn ich sehe dass erfolgte nun schon ein klein wenig als eine Unverschämtheit an!
Wie schon geschrieben, bin ich nach wie vor nachgewiesen AU erkrankt, und zu meinem Bedauern gibt es irgendwie keinerlei Wunderheilung (auch nicht durch Bedrängen + div. Falsch beurteilungen von Amtsärzten oder sonstigen Sklaventreibern...).

Vielen Dank schon mal jetzt von mir!
 
D

Dinobot

Gast
AW: Langzeiterkrankt und Unterhaltspflichtig - Sozialamt fordert plötlich zusätlich Gutachten zur AUB- Rechtmäßig?

Für den Fall, dass Sie mir die erforderlichen -nachweise nicht fristgerecht einreichen, sehe ich mich veranlasst, Ihre Unterhaltsfähigkeit durch einen Antrag auf Unterhaltsfestsetzung vom Amtsgericht überprüfen zu lassen.!

Die Unterhaltsfähigkeit bezieht sich meines Wissens nach auf Deine finanzielle Leistungsfähigkeit und diese ist aktuell nicht gegeben , wenn Du aktuell nur ALG II bekommst und ansonsten kein Vermögen besitzt.

Eine Unterhaltsfestsetzung läuft dann wohl so oder so aktuell ins Leere, weil die Jobcenter Dir den ganzen Betrag lassen müssen. Es gab in 2016 mal ein Urtiel -wo dem Begehren des Jugendamtes zur Abzweigung von ALG II zur Unterzahlung eine Absage erteilt wurde. Siehe:

https://www.dgbrechtsschutz.de/file...n__Urteil_vom_21.01.2016_-_L_6_AS_1200-13.pdf


Der Hinweis auf §1603 BGB spricht von einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, die bei Dir automatisch nicht bestehen kann, Denn ansonsten dürftest Du kein ALG II erhalten.

Die Erwerbsfähigkeit ist Grundbedingung dessen -oder hast Du gegenüber der Mutter oder dem Jugendamt,bzw. Sozialamt mal etwas anderes zu Deiner Erwerbsfähigkeit gesagt oder geschrieben ?

Du bist Arbeitsunfähig -nicht erwerbsunfähig. Punkt aus. Und über eine reine Arbeitsunfähigkeit braucht es kein Gutachten, sondern nur die AU -solange Dein Jobcenter auch nichts anderes fordert oder vorliegen hat -brauchst Du dem Sozialamt dies nur so mitteilen und Deinen aktuellen Bescheid nebst o. g. Urteil einreichen.

Alles andere ist Neugier -hübsch verpackt in eine leere Drohung, die sie aber mit einem Titel versuchen zu krönen. Der lohnt sich aber nur, wenn Du einen Beruf gelernt hättest, der zukünftig Einkommen verspricht, welches über dem ALG II Satz und dem selbstbehalt liegt. Nur dann würde sich auch wohl erst für das Amt ein Verfahren lohnen -meine Meinung.

Mehr als Deinen Jobcenter Bescheid und das Urteil solltest Du aktuell nicht einreichen müssen -sofern das Jobcenter nicht auch andere ergänzende Unterlagen hat. Dies kannst du als Begründung mithin anführen.

Von der Androhung der Festsetzung oder deren Durchführung drohen Dir -wenigstens aktuell - keine finanziellen Einbußen, sofern Du nur ALG II beziehst.


Nachtrag:

Bestenfalls hätten die Dir einen Fragebogen schicken müssen -mit dem Titel:

Fragen zur Feststellung
der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
für den Bereich des Elternunterhalts gem. §§ 1601 ff BGB

Die dortigen Fragen beziehen sich auch auf den aktuellen Zeitpunkt, was Deine Situation insgesamt betrifft. Ansonsten kannst und musst du keine Angaben machen . Denn was zukünftig ist oder werden wird -das kann niemand voraussagen.

Ein Beispiel für einen solchen Fragebogen kannst du Dir ja mal mit dem vorgenannten Titel als PDF ergooglen..

Solange Du einen solchen nicht zugeschickt bekommst, solange würde ich weitermachen wie bisher -mit der Ergänzung des Urteils.
.
 

Couchhartzer

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AW: Langzeiterkrankt und Unterhaltspflichtig - Sozialamt fordert plötlich zusätlich Gutachten zur AUB- Rechtmäßig?

Zur Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht, geben Sie mir bitte die beigefügte Erklärung (ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen versehen -aktueller Bescheid des JC sowie des o.g. Gutachtens)
innerhalb von 4 wochen nach Erhalt zurück.
Laut dieser Beschreibung hier ~> https://www.elo-forum.org/alg-ii/18...z-gutachten-immer-sanktionen.html#post2252473 hast du ja solche Gutachten.
Also schickt sie mit dem letzten Bescheid hin und fertig ist die Laube.
Ob dann noch mehr kommt bleibt abzuwarten
 

Doppeloma

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AW: Langzeiterkrankt und Unterhaltspflichtig - Sozialamt fordert plötlich zusätlich Gutachten zur AUB- Rechtmäßig?

Hallo edeler Ritter,

Zitat:Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben, und er hat ferner darzulegen, inwieweit die gesundheitlichen Störungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.

Davon steht aber in der genannten Rechtsgrundlage NICHTS drin ... :icon_evil:

Dies ist durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht gegeben.

Das hat doch nicht das Sozial-Amt zu entscheiden, ob du krank genug bist um nicht arbeiten zu können, ich dachte immer dieses Unterhaltsgeld gibt es vom Jugendamt ???

Sollten Sie auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu vermitteln sein, ist dies durch ein ärztliches Gutachten zu belegen.

Das ist eine Frechheit und wenn die ein "Gutachten" wollen, dann sollen sie eins in Auftrag geben und bezahlen ... :sorry:

Deine Erwerbsfähigkeit hat im Zweifel NUR die DRV zu überprüfen, die können es aber auch nicht ändern wenn du AU geschrieben bist und deswegen nicht arbeiten KANNST ...
Was "droht" man dir denn an wenn du nicht machst was man verlangt, du beziehst aktuell ALGII soweit ich mich erinnere, der Nachweis dazu hat eigentlich schon zu genügen.

Das bekommt man auch nicht wenn man problemlos Arbeit finden könnte, nicht mal ohne AU -Bescheinigung, ich sehe keine wirkliche Rechtsgrundlage für diese Forderung.
Selbst wenn dich Jemand für "gesund erklären" würde, hättest du immer noch keine Arbeit aus der du Unterhalt zahlen könntest. :doh:

MfG Doppeloma
 

edeler Ritter

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AW: Langzeiterkrankt und Unterhaltspflichtig - Sozialamt fordert plötlich zusätlich Gutachten zur AUB- Rechtmäßig?

Nachträglich noch eine voran gegangene (von mir als unwichtig erachtete) Ergänzung aus dem Anschreiben!

Gemäß §1603 BGB haben Sie gegenüber Ihrem minderjährigen Kind eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Danach trifft Sie die Obliegenheit, Ihre Arbeitskraft im Interesse des Unterhaltsgläubigers so gut wie möglich einzusetzen. Sie müssen alles Zumutbare unternehmen, um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Das bedeutet auch, dass
Sie sich um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit bemühen müssen.

Die wissen aufgrund meiner immer vorgelegten AUB`s dass ich noch immer erkrankt bin!

Wie soll ich mich denn wohl mit meinen noch immer fortwährenden multiplen Erkrankungen irgendwo bewerben?
Paradox, oder?
Muss man sich neuerdings etwa als erkrankter alg2 Bezieher plötzlich noch hundertfach irgendwo bewerben, oder gibt es noch bessere Zeitvertreibe?
 

edeler Ritter

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AW: Langzeiterkrankt und Unterhaltspflichtig - Sozialamt fordert plötlich zusätlich Gutachten zur AUB- Rechtmäßig?

Hallo zusammen,

wurde dieser Beitrag nun zum lesen für alle Interessierten freigegeben, oder ist er etwa so uninteressant, das niemand ihn lesen möchte???
 

Doppeloma

Super-Moderation
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Hallo edeler Ritter,

Gemäß §1603 BGB haben Sie gegenüber Ihrem minderjährigen Kind eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung. Danach trifft Sie die Obliegenheit, Ihre Arbeitskraft im Interesse des Unterhaltsgläubigers so gut wie möglich einzusetzen. Sie müssen alles Zumutbare unternehmen, um die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Das bedeutet auch, dass
Sie sich um eine vollschichtige Erwerbstätigkeit bemühen müssen.

Das steht da aber gar nicht so drin, vielleicht solltest du das mal ausdrucken und dem Sozial-AMT schicken, mit besonderem Verweis auf den ersten Punkt.

(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Quelle

https://www.buzer.de/gesetz/6597/a93307.htm

Die wissen aufgrund meiner immer vorgelegten AUB`s dass ich noch immer erkrankt bin!

Das ist ergänzend auch zu berücksichtigen aber der Bezug von ALGII belegt ja bereits, dass dir KEINE Mittel (über den eigenen Bedarf) zur Verfügung stehen, um Unterhalt zu leisten.

Bereits im SGB II wird ansonsten gefordert intensiv nach Arbeit zu suchen, wenn man NICHT krank ist, das sollte dem Sozial-AMT ja auch bekannt sein.

Zudem weiß ich immer noch nicht was das Sozial-Amt dabei von dir will, mit dem hast du doch gar nichts zu tun ???

Unterhaltsfragen regelt man mit dem zuständigen Jugendamt, ob die da vor Ort "zusammengehören" oder nicht ist nicht dein Problem. :icon_evil:

Das Sozial-AMT hat mit deinem Kindesunterhalt trotzdem NICHTS zu schaffen und solche Forderungen nach medizinischen Unterlagen und Begutachtungen an dich schon gar nicht zu stellen. :icon_evil:

wurde dieser Beitrag nun zum lesen für alle Interessierten freigegeben, oder ist er etwa so uninteressant, das niemand ihn lesen möchte???

Der Beitrag ist freigeschaltet, ob ihn Jemand lesen möchte liegt NICHT in unserer Macht und ob dir Jemand antworten KANN und will auch nicht. :icon_evil:

Was mir dazu einfällt habe ich dir bereits geschrieben, mehr fällt Anderen dazu vielleicht auch einfach nicht ein ... :sorry:

Mein Männe war auch mal Unterhaltspflichtig, aber mit dem Sozial-AMT hatte er dabei nie was zu tun, er musste sein Einkommen regelmäßig beim zuständigen Jugendamt nachweisen und das war es auch schon ...
Er wurde schriftlich anerkannt als finanziell NICHT Leistungsfähig (trotz Vollzeitjob) und die Mutter bekam dann Geld vom Jugendamt.

Er brauchte auch später keinen Unterhalt nachzahlen oder was an ein Amt zurückzahlen ...
Ärztlich bescheinigte Krankheit wurde sogar in der Privat-Insolvenz als ausreichender Grund anerkannt keine Arbeit (mehr) suchen zu müssen.

Was erwartest du bitte für Lösungen von den Usern hier, wenn Keiner bisher solche Erfahrungen gemacht hat ???

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:

edeler Ritter

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Ja, inzwischen hatte ich (wie -doppeloma!) festgestellt, dass das Jugendamt in dieser Sache (Kindesunterhalt) tatsächlich verantwortlich ist und war!

Da ich meinen Krams also bis spätestens zum 17.Mai dort eingereicht / abgegeben haben soll (Frist 4 Wochen!) werde ich es wohl so machen, wie es mir von Doppeloma und anderen Usern/ Lesern empfohlen wurde.
Werde meinen aktuellen ALGII Bescheid , meine aktuell neue AU - 10 Juni, und den Textauszug aus §1603, nebst Urteil gut verpackt dem Jugendamt zukommen lassen, und hoffe, dass ich für diese damit zunächst ausreichend mitgewirkt habe.
Weiteres bleit dann eben einfach mal für mich zuwarten, und ein Gutachten geht die genau wie das JC im Ergebnis wohl a.m.S. recht wenig an,, oder?
Ich bin Erwerbsfähig, nur aktuell leider noch immer Arbeitsunfähig erkrankt!
 
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