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Hallo liebe Leser und User,
bin alleinlebend, Langzeiterkrankt (seit mehr als 3 J.) und meinem nun inzwischen 3,5 J. jungen Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig.
Mein Sohn wohnt bei seiner Mutter (alleinerziehend!) und bekommt seit 2015 UVG vom Sozialamt.
In der Sache legte /und lege ich dem Sozialamt bisher immer nur meine Weiterbewilligungsunterlagen nach Erhalt, und die entsprechenden AUB`s vor, was niemals moniert wurde!
Nun bekam ich per Post folgendes:
Bei Durchsicht Ihrer Unterlagen wurde festgestellt, dass Sie durchgängig seit xxxx...arbeitsunfähig geschrieben sind, dies wurde durch AUB`s nachgewiesen.
Aktueller Nachweis bis Mai 2018 liegt vor.
Dann erfolgt ein Hinweis auf §1603 BGB
Zitat:Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben, und er hat ferner darzulegen, inwieweit die gesundheitlichen Störungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.
Dies ist durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht gegeben.
Für die Zukunft ist daher von Ihnen ob und wie sich Ihre Arbeitssuche in Zukunft gestaltet.
Sollten Sie auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu vermitteln sein, ist dies durch ein ärztliches Gutachten zu belegen.
Zur Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht, geben Sie mir bitte die beigefügte Erklärung (ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen versehen -aktueller Bescheid des JC sowie des o.g. Gutachtens)
innerhalb von 4 wochen nach Erhalt zurück.
Bitte teilen Sie mir auch mit, ob und für welchen Beruf Sie eine Ausbildung abgeschlossen und in welchem Bereich Sie vor der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gearbeitet haben.
Ferner ist mit Einreichen des o.g. Gutachten die Frage zu beantworten, ob beabsichtigt wird einen Rentenantrag zu stellen bzw. ob dies bereits geschehen ist.
Für den Fall, dass Sie mir die erforderlichen -nachweise nicht fristgerecht einreichen, sehe ich mich veranlasst, Ihre Unterhaltsfähigkeit durch einen Antrag auf Unterhaltsfestsetzung vom Amtsgericht überprüfen zu lassen.
Was muss ich nun wohl tatsächlich dem Sozialamt zukommen lassen, und was gehört überhaupt nicht in diese erfolgte An/ bzw. Aufforderung???
Hoffe Ihr könnt mir in dieser Sache mit Rat und Tat irgendwie weiterhelfen, denn ich sehe dass erfolgte nun schon ein klein wenig als eine Unverschämtheit an!
Wie schon geschrieben, bin ich nach wie vor nachgewiesen AU erkrankt, und zu meinem Bedauern gibt es irgendwie keinerlei Wunderheilung (auch nicht durch Bedrängen + div. Falsch beurteilungen von Amtsärzten oder sonstigen Sklaventreibern...).
Vielen Dank schon mal jetzt von mir!
bin alleinlebend, Langzeiterkrankt (seit mehr als 3 J.) und meinem nun inzwischen 3,5 J. jungen Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig.
Mein Sohn wohnt bei seiner Mutter (alleinerziehend!) und bekommt seit 2015 UVG vom Sozialamt.
In der Sache legte /und lege ich dem Sozialamt bisher immer nur meine Weiterbewilligungsunterlagen nach Erhalt, und die entsprechenden AUB`s vor, was niemals moniert wurde!
Nun bekam ich per Post folgendes:
Bei Durchsicht Ihrer Unterlagen wurde festgestellt, dass Sie durchgängig seit xxxx...arbeitsunfähig geschrieben sind, dies wurde durch AUB`s nachgewiesen.
Aktueller Nachweis bis Mai 2018 liegt vor.
Dann erfolgt ein Hinweis auf §1603 BGB
Zitat:Wer sich gegenüber seiner Erwerbsobliegenheit auf eine krankheitsbedingte Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit berufen will, muss grundsätzlich Art und Umfang der behaupteten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Leiden angeben, und er hat ferner darzulegen, inwieweit die gesundheitlichen Störungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken.
Dies ist durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht gegeben.
Für die Zukunft ist daher von Ihnen ob und wie sich Ihre Arbeitssuche in Zukunft gestaltet.
Sollten Sie auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt nicht oder nur schwer zu vermitteln sein, ist dies durch ein ärztliches Gutachten zu belegen.
Zur Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch besteht, geben Sie mir bitte die beigefügte Erklärung (ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen versehen -aktueller Bescheid des JC sowie des o.g. Gutachtens)
innerhalb von 4 wochen nach Erhalt zurück.
Bitte teilen Sie mir auch mit, ob und für welchen Beruf Sie eine Ausbildung abgeschlossen und in welchem Bereich Sie vor der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gearbeitet haben.
Ferner ist mit Einreichen des o.g. Gutachten die Frage zu beantworten, ob beabsichtigt wird einen Rentenantrag zu stellen bzw. ob dies bereits geschehen ist.
Für den Fall, dass Sie mir die erforderlichen -nachweise nicht fristgerecht einreichen, sehe ich mich veranlasst, Ihre Unterhaltsfähigkeit durch einen Antrag auf Unterhaltsfestsetzung vom Amtsgericht überprüfen zu lassen.
Was muss ich nun wohl tatsächlich dem Sozialamt zukommen lassen, und was gehört überhaupt nicht in diese erfolgte An/ bzw. Aufforderung???
Hoffe Ihr könnt mir in dieser Sache mit Rat und Tat irgendwie weiterhelfen, denn ich sehe dass erfolgte nun schon ein klein wenig als eine Unverschämtheit an!
Wie schon geschrieben, bin ich nach wie vor nachgewiesen AU erkrankt, und zu meinem Bedauern gibt es irgendwie keinerlei Wunderheilung (auch nicht durch Bedrängen + div. Falsch beurteilungen von Amtsärzten oder sonstigen Sklaventreibern...).
Vielen Dank schon mal jetzt von mir!