Lange / oft krank, Kündigung, nun Aussteuerung, wer muss zahlen und wie kann es weitergehen mit mir ???

Leser in diesem Thema...

Lizzy

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
8 Okt 2017
Beiträge
1
Bewertungen
0
Hallo an alle,

einige Ausführungen zu meiner Person!
Frau , 50 Jahre, seit 2003 als kaufm. Angestellte in einer Firma mit 80 Beschäftigten tätig, Epileptikerin, 50% schwerbeschädigt, 2011 Erkrankung an Depressionen III. Angsterkrankung,

Mitte 2014 Kündigung bzw. Änderungskündigung (Versetzung in Produktion), einige Monate später Erkrankung Niere (Tumor, Teilentfernung einer Niere), einige Monate später von Auto angefahren, danach immer wieder krank (Depressionen, Hörsturz etc.), April dieses Jahres schwerer epileptischer Anfall mit Krankenhausaufenthalt,

4 Wochen krank, danach beantragten Urlaub genommen, während Urlaub jedoch wieder Depressionen etc., Chef kam in dieser Zeit zu mir und hat mir ein Schreiben gebracht, dass ich mich zu allen Krankzeiten der letzten 4 Jahre äußern soll,

das habe ich nicht gemacht und so kam ein paar Tage später die fristlose Kündigung wegen Betruges von AU Schreibungen.

Meine Frage ist jetzt, ich war ja vor der Kündigung krank geschrieben , letzte Woche teilte mir die Krankenkasse mit, dass die 78 Wochen Krankengeldzahlung für ein und die gleiche Krankheit innerhalb von 3 Jahren endet,

muss jetzt das Arbeitsamt weiter bezahlen oder bekomme ich jetzt die Sperrfrist von 3 Monaten? Ich bin vorerst weiter wegen Depressionen u Angsterkrankung krank!

Viele liebe Grüße und einen schönen Sonntag 🙋☀️️
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Lizzy, :welcome:

zunächst mal habe ich deinen Titel etwas konkretisiert und den Beitrag aufgelockert, damit es leichter ist den zu lesen, bitte stelle deine Beiträge etwas übersichtlicher ein, dann wirst du sicher auch schneller Antworten bekommen können.

einige Ausführungen zu meiner Person!
Frau , 50 Jahre, seit 2003 als kaufm. Angestellte in einer Firma mit 80 Beschäftigten tätig, Epileptikerin, 50% schwerbeschädigt, 2011 Erkrankung an Depressionen III. Angsterkrankung,

Soweit interessant, da stellt sich mir aber schon die Frage wie dein Chef dich einfach so kündigen konnte, wurde das Integrations-Amt eingeschaltet ???

Mitte 2014 Kündigung bzw. Änderungskündigung (Versetzung in Produktion),

Wurde hier die Schwerbehindertenvertretung / Personalrat / Betriebsrat und das Intergrationsamt mit einbezogen ???

Du hast einen Schwerbehinderten-Ausweis, da hast du Anspruch auf diese Unmterstützung und man kann dich auch nicht einfach so "versetzen" (in was für eine Produktion bitte mit Epilepsie ???) hast du dir da nie Unterstützung geholt ?

Irgendeinen Ansprechpartner sollte es doch dafür geben, ist ja nicht gerade ein Kleinbetrieb und der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte war auf jeden Fall zu beachten.

einige Monate später Erkrankung Niere (Tumor, Teilentfernung einer Niere), einige Monate später von Auto angefahren, danach immer wieder krank (Depressionen, Hörsturz etc.), April dieses Jahres schwerer epileptischer Anfall mit Krankenhausaufenthalt,

Du lässt aber auch NICHTS aus, was deine Gesundheit noch mehr ruinieren kann bist du schon mal zur medizinischen Reha gewesen in den ganzen Jahren, wäre ja vielleicht mal angebracht gewesen ???

4 Wochen krank, danach beantragten Urlaub genommen, während Urlaub jedoch wieder Depressionen etc., Chef kam in dieser Zeit zu mir und hat mir ein Schreiben gebracht, dass ich mich zu allen Krankzeiten der letzten 4 Jahre äußern soll,

Welche Rechtsgrundlagen hat er dafür genannt, dass ihn deine Krankheiten (AU -Gründe) irgendwas anzugehen haben ... wieso kommt er da zu dir nach Hause ...
Hast du dieses Schreiben noch (wäre gut auch für ein Gerichtsverfahren) und magst du es mal anonymisiert einstellen ... ?

das habe ich nicht gemacht und so kam ein paar Tage später die fristlose Kündigung wegen Betruges von AU Schreibungen.

Das geht so aber nicht, das müsste er schon beweisen können und warum macht er das (angeblich) 4 Jahre lang mit, ehe du deswegen entlassen wirst. :icon_kinn:

Du hast hoffendlich sofort Kündigungsschutz-Klage am Arbeitsgericht eingereicht, so leicht kann der dich NICHT los werden, als Schwerbehinderte schon gar nicht. :icon_evil:

WANN genau hast du jetzt diese fristlose Kündigung erhalten, man hat nur 3 Wochen Zeit die Kündigungsschutz-Klage einzuleiten aber deine Kündigung könnte schon deswegen komplett rechtswidrig sein (sogar unwirksam) weil du Schwerbehindert bist ...

Da gelten andere Gesetze und man kann dich nicht einfach mit falschen Beschuldigungen fristlos kündigen wollen, damit man das Integrationsamt "übergehen" möchte ...

Du scheinst deine Rechte als Schwerbehinderte überhaupt NICHT zu kennen, besonders auch ein Arbeitsverhältnis betreffend. :icon_evil:

Du solltest dir dringend Unterstützung vor Ort suchen, notfalls einen Anwalt nehmen (Arbeitsrecht), ehe die Frist für die Klage verstrichen ist.

Meine Frage ist jetzt, ich war ja vor der Kündigung krank geschrieben , letzte Woche teilte mir die Krankenkasse mit, dass die 78 Wochen Krankengeldzahlung für ein und die gleiche Krankheit innerhalb von 3 Jahren endet,

So wie du es beschreibst warst du ja häufiger und auch oft länger krank geschrieben, da ist es logisch, dass eine Krankheit mal irgendwann "ausgesteuert" ist, nach 78 Wochen gibt es dann kein Krankengeld mehr.

Andere Krankheiten zur gleichen Zeit gelten dann als "hinzu getreten" und verlängern den Anspruch auf Krankengeld auch nicht.

WANN genau soll denn dein Krankengeld jetzt beendet sein, dann MUSST du dich (spätestens) bei der AfA melden (mit dem Schreiben von der KK ), hast du denn deine fristlose Kündigung dort schon mitgeteilt ???

Dazu (Arbeitsuchend / Arbeitslos-Meldung) ist man in der Regel auch dann verpflichtet, wenn man vorerst noch weiter AU geschrieben sein wird.

muss jetzt das Arbeitsamt weiter bezahlen oder bekomme ich jetzt die Sperrfrist von 3 Monaten? Ich bin vorerst weiter wegen Depressionen u Angsterkrankung krank!

Das "Arbeits-Amt" heißt inzwischen "Agentur für Arbeit" = AfA und dort musst du dich melden, mit dem Schreiben der KK (Kopie reicht) und der aktuellen AU -Bescheinigung (auch davon reicht eine Kopie), damit du die ganzen Antragsunterlagen bekommst, die du brauchst, um nun ALGI zu beantragen.

Das zahlen die nicht einfach so, sondern erst NACH Antragstellung und Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Arbeitsbescheinigung vom AG z.B.).

Zudem wird man dir auch gleich Unterlagen (Gesundheitsfragebogen und Schweigepflicht-Entbindungen) für das "Gutachten" vom Ärztlichen Dienst (ÄD ) der AfA geben, du solltest ALLE Unterlagen zunächst mit nach Hause nehmen, um das dort in Ruhe auszufüllen.

Du kannst hier schon viele Themen und Beiträge zur Aussteuerung aus dem Krankengeld und zur "Nahtlosigkeit" bei der AfA nachlesen, das muss man nicht jedes Mal neu beschreiben müssen. :icon_evil:

Ganz wichtig ist der Kündigungstermin und ob es überhaupt jemals schon Kontakte zum zuständigen Integrationsamt gegeben hat ...

So wie du das geschildert hast ist das eine unverschämte Frechheit wie der AG mit einem Schwerbehinderten Mitarbeiter umgegangen ist und die AfA wird auch erwarten, dass du mögliche rechtliche Schritte einleitest ... gegen diese (eigentlich in der Weise) unzulässige Kündigung.

Ich denke nicht, dass du eine Sperre bekommen wirst, das ist fast "unglaublich" was dein Chef da abgezogen hat und in der Weise NICHT erlaubt.

MfG Doppeloma
 

saurbier

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2013
Beiträge
7.615
Bewertungen
11.496
Hallo Lizzy,

vorab stimme ich den Ausführungen von Doppeloma mal zu.

Für mich kämen da aber noch einige Fragen hinzu.

Du hast ja eine sehr duchwachsene Krankengeschichte mit AU -Zeiträumen und gar einem Unfall.

Hier wäre es schon sehr wichtig, mal die einzelnen AU -Zeiträume aufzuschreiben und gegenüber zu stellen, denn falls eine neue Krankheit bzw. Unfall in den Zeitraum einer bereits laufenden AU fallen, dann würde diese als Hinzugetreten gelten. Wäre die neue Erkrankung mit AU jedoch nicht wärend einer bereits attestierten AU aufgetreten, würde sich da eine gänzlich neue Frist ergeben (man spricht da von Blockfristen (78 Wochen)). Da sollte man bei deiner Krankengeschichte schon eher sehr genau hinschauen, denn manche KK versucht auch so Geld zu sparen - besonders beim KG.

Zum Thema Schwerbehindertenrechte hat Doppeloma ja zu Recht vieles erwähnt und dieses eben dein Recht solltest du unbedingt einfordern.

Hier ist dann die wichtigste Frage, wann hast du die Kündigung erhalten und vor allem auf welchem Weg (Posteinschreiben?), denn da schreibt der Gesetzgeber auch so einiges vor.

Ich hoffe doch mal für dich, die Frist für deine Kündigungsschutzklage ist noch nicht abgelaufen (3-wochen).

Mir scheint, deinem Arbeitgeber könnte man so manches rechtswidriges Verhalten bei der Klage anlasten (Arbeitspaltzversetzung/Kündigung ohne Zustimmung des Intergrationsamtes etc.).

Fraglich wäre für mich auch, ob die Kündigung eines SchwerB so ohne weiteres überhaupt rechtmäßig ist, sofern das Intergrationsamt nicht eingeschaltet wurde.

Hast du dazu eine Anfrage vom Intergrationsamt erhalten, bzw. lag dem Kündigungsschreiben ein Schreiben des Intergrationsamtes bei?

Wenn du z.B. vorher keine Anfrage vom Intergrationsamt erhalten hast, dann ist die Kündigung rechtwidrig.

Vielleicht kannst du dazu ja mal sagen.

das habe ich nicht gemacht und so kam ein paar Tage später die fristlose Kündigung wegen Betruges von AU Schreibungen.

Übrigens, gegen diese Unterstellung kannst du auch rechtlich vorgehen. Im kompletten Zusammenhang könnte ich mir sogar unter Berücksichtigung deines Gesundheitszustandes mit diesen Unterstellungen und in dessen Folge der Kündigung (wie gesagt wohlmöglich noch ohne Einschaltung des Intergrationsamtes) noch ein saftiges Schmerzengeld (Zivilklage) vorstellen.

Aber ich sags nochmals, wegen der Kündigung muß jetzt sehr schnell gehandelt werden, weil sonst die Frist abläuft.

Das könnte dir dann wohlmöglich sogar noch von der AfA negativ angelastet werden.


Grüße saurbier
 
Oben Unten