Landgericht Aachen: Adorno Zitat reicht für den Verdacht der Volksverhetzung

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Martin Behrsing

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Absurde Gerichtsposse um die Herausgabe von IP-Adressen an die Staatsanwaltschaft Aachen geht weiter. Erwerbslosen Forum Deutschland soll Daten herausgeben, dessen Erhebung nicht erlaubt ist und es auch nicht besitzt.

Bonn/Aachen – Eine vom Erwerbslosen Forum Deutschland eingereichte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgericht Aachen (1, 2) zur Herausgabe von Daten einzelner Mitglieder an die Staatsanwaltschaft, wurde nunmehr vom Landgericht Aachen als unbegründet verworfen. Gegen die Mitglieder wird mit völlig absurden und überzogenen Verdächtigungen wegen Volksverhetzung, Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten ermittelt. Hintergrund sind Leserbeiträge (3) von Mitgliedern, die nach einer versuchten Geiselnahme (5. September) in der Aachener ARGE einer offensichtlich zum Tatzeitpunkt verwirrten Person, ein gewisses Verständnis für derartige Vorfälle äußerten. Unter anderem wurden die häufig auftretenden willkürlichen Sanktionen und Leistungseinstellungen der Hartz IV-Behörden für derartige Vorfälle verantwortlich gemacht.

weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...

im Anhang der Beschluss des Landgerichts Aachen

Hier nochmal die Beiträge, um die es ging:
1. https://www.elo-forum.org/news-disk...me-jobcenter-unblutig-beendet.html#post152503

2. https://www.elo-forum.org/news-disk...me-jobcenter-unblutig-beendet.html#post152511

3. https://www.elo-forum.org/news-disk...-jobcenter-unblutig-beendet-2.html#post152843
beim letzten Beitrag ist ebenfalls ein Zitat verwendet worden, was gar nicht vom Beitragsschreiber selber stammt.
 
Ein Adorno-Zitat reicht

Das Erwerbslosen-Forum sorgt weiter für Infos dazu, wie weit es mit dem Rechtsstaat und der Disziplinierung kritischer und benachteiligter Bürger um jeden Preis schon gekommen ist. Da einzelne Mitglieder Verständnis für eine verwirrte Person äußerten, die in einer ARGE eine Geiselnahme versuchte, wird nach wie vor wegen "Volksverhetzung" ermittelt und die Herausgabe von User-IPs verlangt. Um einen solchen Verdacht zu begründen, reicht offenbar ein Adorno-Zitat in der Signatur aus.

gulli: Volksverhetzung im Internet: Ein Adorno-Zitat reicht
 
Einfach nicht zu fassen, dieser deutsche Staat mit seinen Allmachtswünschen... Ein sehr passendes Adorno-Zitat hatte ja dieser mit-inkriminierte User!

Sehr passend auch zu der zumindest für mich auch schon sprachlich reichlich unverständlichen Begründung des Gerichts:
....weil der Verein als Betreiber eines Internetforums angeblich » demjenigen Personenkreis an[gehört], der wie vor § 100 g Abs. 1 stopp a.F. gefordert – geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt…..das Vorhalten des Internetforums durch ihn erfolgt geschäftsmäßig für Dritte, da sich der Forumsbetrieb als nachhaltiges Angebot von Telekommunikation darstellt, ohne dass es bei seinem Betrieb auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Betreibers ankäme», so das Gericht in der Begründung.
Hiervon verstehe ich nur Bahnhof
- und, ehrlich gesagt, dann ist es in aller Regel dann auch wirklich Chaos-Bahnhof. Und zwar im Denken des Gegenübers und nicht bei mir.

Was soll denn jetzt eigentlich "Telekommunikation" in deren Verständis sein?
Wer "hält" hier was für wen davon wie "vor"?
Wenn jemand etwas "vorhält", "erbringt" er es dann auch gleichzeitig?
Und was oder wer hält nun wem wie genau hier gar etwas "geschäftsmäig" vor?

usw.

Ich sage jetzt auch einfach mal:
Abs. 1 Stopp!
 
Ganz einfach: Man hat uns zur Telekom oder sonst einen Provider hochmutiert.
Einfach nicht zu fassen, dieser deutsche Staat mit seinen Allmachtswünschen... Ein sehr passendes Adorno-Zitat hatte ja dieser mit-inkriminierte User!

Sehr passend auch zu der zumindest für mich auch schon sprachlich reichlich unverständlichen Begründung des Gerichts:
Hiervon verstehe ich nur Bahnhof
- und, ehrlich gesagt, dann ist es in aller Regel dann auch wirklich Chaos-Bahnhof. Und zwar im Denken des Gegenübers und nicht bei mir.

Was soll denn jetzt eigentlich "Telekommunikation" in deren Verständis sein?
Wer "hält" hier was für wen davon wie "vor"?
Wenn jemand etwas "vorhält", "erbringt" er es dann auch gleichzeitig?
Und was oder wer hält nun wem wie genau hier gar etwas "geschäftsmäig" vor?

usw.

Ich sage jetzt auch einfach mal:
Abs. 1 Stopp!
 
ooooooh - bekommen wir jetzt alle Aktienbündel?!
 
Solche Boards speichern ja eigentlich schon routinemäßig die IPs der User. Ob bei der Registrierung oder den Posts. Ich denke, das wissen auch die Staatsanwälte. Nachdem nun das LG Berlin die Speicherung der IP verboten hat, ist man als Boardeigner quasi gezwungen einen Hack zur Löschung der IP zu bauen oder einen bestehenden zu gebrauchen, der automatisch die IP nach jeder Session löscht und sie nicht speichert.

Ich gehe davon aus, dass das Elo solch einen Hack benutzt. Wie sähe es denn aus, wenn ihr den als Beweismittel vorlegt und euch von vBulletin eine Bescheinigung geben lasst, dass mit einem solchen Hack gar keine IPs gespeichert werden können?

Gruß Richard
 
Ich verstehe nicht ganz was dieses dümmliche Zitat mit einer Geiselnahme und Volksverhetzung zu tun haben soll. Wie wird man da jetzt aufgehetzt? Also, ich fühle mich da höchstens peinlich berührt.

Vielleicht kann das ja mal einer erklären.

Davon abgesehen kann man sich man sich die Meinung anderer, indem man sie zitiert, durchaus zu eigen machen.
 
Besonders pikant an der Sache: Ein von der Staatsanwaltschaft verdächtigtes Mitglied hatte ein Zitat von Theodor W. Adorno in seiner Signatur stehen und erschien unter jedem seiner zahlreichen und verschiedenen Beiträge. »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten». Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu: »Das Gericht hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen, sondern hat völlig unkritisch die von der Staatsanwaltschaft konstruierten Vorwürfe übernommen.

Dazu fällt mir eigentlich nur ein "Getroffene Hunde bellen!"

Zu den IP's:

Es könnte sein, dass es der Staatsanwaltschaft, bzw dem Souffleur der Staatsanwaltschaft letztlich gar nicht um die Herausgabe der IP's geht, sondern sie wollen vielleicht nur potentielle Besucher des Forums verunsichern und die von da fernhalten, weil die glauben die Wahrung ihrer Idendität wäre nicht sicher.
 
Um IP-s zu speichern, muss man extra etwas aktivieren. Und genau das haben wir nie gemacht und werden es auch nie machen.

Ich bräuchte auch nochmal das Urteil des LG Berlin, wenn es jemand hat
Solche Boards speichern ja eigentlich schon routinemäßig die IPs der User. Ob bei der Registrierung oder den Posts. Ich denke, das wissen auch die Staatsanwälte. Nachdem nun das LG Berlin die Speicherung der IP verboten hat, ist man als Boardeigner quasi gezwungen einen Hack zur Löschung der IP zu bauen oder einen bestehenden zu gebrauchen, der automatisch die IP nach jeder Session löscht und sie nicht speichert.

Ich gehe davon aus, dass das Elo solch einen Hack benutzt. Wie sähe es denn aus, wenn ihr den als Beweismittel vorlegt und euch von vBulletin eine Bescheinigung geben lasst, dass mit einem solchen Hack gar keine IPs gespeichert werden können?

Gruß Richard
 
Man sollte eben auch in diesem Forum, wo es an deftigen Sprüchen nicht mangelt, hin und wieder inne halten und seine Äusserungen überdenken.

Wer Straftaten öffentlich beklatscht, hat eben schon sehr bald nichts mehr zu lachen.
 
Einfach nicht zu fassen, dieser deutsche Staat mit seinen Allmachtswünschen... Ein sehr passendes Adorno-Zitat hatte ja dieser mit-inkriminierte User!

passend schon, aber wie es aussieht überholt

Solche Boards speichern ja eigentlich schon routinemäßig die IPs der User. Ob bei der Registrierung oder den Posts. Ich denke, das wissen auch die Staatsanwälte. Nachdem nun das LG Berlin die Speicherung der IP verboten hat, ist man als Boardeigner quasi gezwungen einen Hack zur Löschung der IP zu bauen oder einen bestehenden zu gebrauchen, der automatisch die IP nach jeder Session löscht und sie nicht speichert.

Ich gehe davon aus, dass das Elo solch einen Hack benutzt. Wie sähe es denn aus, wenn ihr den als Beweismittel vorlegt und euch von vBulletin eine Bescheinigung geben lasst, dass mit einem solchen Hack gar keine IPs gespeichert werden können?

Gruß Richard

würde ich so ein Board aufziehen, dann würde ich von Anfang an keine Daten speichern - ohne irgendeinen Hack - Martin hatte ja früher geschrieben, daß keine Daten vorhanden sind. Das sollte reichen.
Aber vielleicht stört der nun versperrte Zugriff auf die Telekomdaten und es wird versucht diese auf anderen Wegen zu organisieren.

Wenn so ein Zitat bereits für so große staatsanwaltschaftliche Aktivitäten ausreicht, dann dürften demnächst ganze Kolonen von 0€J durch die Bibliotheken geschleust werden und mit einem dicken Filzstift entsprechende Zitate streichen. Oder berechnet schon jemand die Heizkraft von Büchern im Vergleich zu Öl ?
 
Gute Idee! Sicherlich wird es kaum eine absolute Sicherheit im verschleiern der IP geben. Auch wenn es bereits Programme gibt, wo man erst über Honululu dann Kanada und schließlich über Düsseldorf hier wieder landet.
Aber darum geht es denen im Grunde genommen gar nicht. Man versucht die Betreiber und Forennutzer einzuschüchtern. Und da man kaum was hat, konstruiert man solche "Vorfälle". Wobei mir immer noch schleierhaft ist, dass eine Staatsanwaltschaft noch nie was von Meinungsfreiheit gehört hat! Dazu gehört auch ein Adorno-Zitat, welches unter Google zu finden ist.
Diese Brut kannste nur in die :icon_tonne: hauen...
Martin, schau zu, dass Du ins Fernsehen kommst und dort der Bevölkerung aufzeigst was die sogenannte Demokratie in Deutschland wert ist!
Auf jeder "rechten" Internetseite darf zügellos gehetzt werden - da wird das Auge zugedrückt. Arbeiten gewisse Behörden schon heimlich mit solchen zusammen? Upps, da habe ich wohl jetzt was "Behördenverhetzendes" gesagt???
 
Die 5. große Strafkammer kam weiter zu der Auffassung, dass die Daten (IP-Adressen) herauszugeben seien, weil der Verein als Betreiber eines Internetforums angeblich »gehört demjenigen Personenkreis an, der wie vor § 100 g Abs. 1 stopp a.F. gefordert – geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt…..das Vorhalten des Internetforums durch ihn erfolgt geschäftsmäßig für Dritte, da sich der Forumsbetrieb als nachhaltiges Angebot von Telekommunikation darstellt, ohne dass es bei seinem Betrieb auf eine Gewinnerzielungsabsicht des Betreibers ankäme», so das Gericht in der Begründung.
Dazu der BGH in obigem Urteil:
b) Einem Tatbestandsausschluss steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Angeklagte mit dem Vertrieb der Artikel auch oder sogar vorrangig kommerzielle Ziele verfolgte. Ein wirtschaftliches Motiv nimmt den Darstellungen nicht den ihnen selbst innewohnenden nachdrücklich ablehnenden Aussagegehalt. Insoweit kann hier nichts anderes gelten als in Fällen der Anwendung der Sozialadäquanzklausel.
BGH, Urteil vom 15. 3. 2007 - 3 StR 486/ 06
 
Wer bei offensichtlichen Straftaten der Arbeitsamtsmitarbeiter konsequent wegschaut darf sich über die Folgen dann auch nicht wundern.

"Wo Unrecht herrscht, herrscht Gewalt."
 
Sozialadäquanzklausel § 86 Abs. 3 StGB
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Trifft das fett markierte zu?
 
würde ich so ein Board aufziehen, dann würde ich von Anfang an keine Daten speichern - ohne irgendeinen Hack - Martin hatte ja früher geschrieben, daß keine Daten vorhanden sind. Das sollte reichen.
Das Problem ist ja aber, dass es die technische Möglichkeit gibt die IPs zu speichern. Die Aussage, dass man es nicht tut, weil man es in der Software ausgeschaltet hat, kann die Staatsanwaltschaft nun glauben oder nicht. Und so wie sie solche Boards wie das Elo auf dem Kieker haben, werden sie es wohl nicht glauben. Ein Nachweis, dass mit einem Script (Hack) die IP bei Anmeldung überschrieben wird bzw. diese automatisch beim Ausloggen gelöscht wird, würde denen die Segel aus dem Wind nehmen.

Gruß Richard
 
Ich bekunde ausdrücklich meine Solidarität mit diesen Forum und werde von meinen letzten paar Kröten 50,00 Euro spenden. Ich hoffe sehr, dass alle die ein paar Cent übrig haben, es mir gleich tun.

LG
Cassandra
 
Das Problem ist ja aber, dass es die technische Möglichkeit gibt die IPs zu speichern. Die Aussage, dass man es nicht tut, weil man es in der Software ausgeschaltet hat, kann die Staatsanwaltschaft nun glauben oder nicht. Und so wie sie solche Boards wie das Elo auf dem Kieker haben, werden sie es wohl nicht glauben. Ein Nachweis, dass mit einem Script (Hack) die IP bei Anmeldung überschrieben wird bzw. diese automatisch beim Ausloggen gelöscht wird, würde denen die Segel aus dem Wind nehmen.

Gruß Richard
Ein Hack braucht es dazu nicht, da dies Standardmäßig so eingestellt ist, dass nichts gespeichert ist.
Aber schau mal was es für ein Urteil gibt und das sollte ja wohl genügen, um uns nicht strafbar zu machen.

Das LG Berlin (Urt. v. 06.09.2007 - Az.: 23 S 3/07) hat entschieden, dass die Speicherung von IPs und sonstigen personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.

Beklagte war das Bundesjustizministerium. Der Kläger begehrte die Unterlassung der Datenspeicherung (ua. IP-Adresse, Host), die beim Besuch der Webseite BMJ | Startseite erfolgte.

Zu Recht, wie die Berliner Richter entschieden.

In der 1. Instanz bewertete das AG Berlin (5 C 314/06) die IPs als personenbezogene Daten iSd. des Datenschutzrechts:

"Die Daten, die die Beklagte (...) speicherte (...), stellen nach zutreffender Ansicht personenbezogene Daten im Sinne des § 15 Abs. 1 TMG dar. Nach zutreffender Ansicht sind IP-Adressen personenbezogene Daten. Nach Auffassung des Gerichts gilt das auch im Verhältnis zur Beklagten und sonstigen Betreibern von Internetportalen, auf die Zugriff genommen werden kann (...).

Nach zutreffender Ansicht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (...) ist es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich, Internetnutzer aufgrund ihrer IP-Adresse zu identifizieren. Eine Verneinung des Personenbezuges von dynamischen IP-Adressen (...) hätte zur Folge, dass diese Daten ohne Restriktionen an Dritte z.B. den Access-Provider übermittelt werden könnten, die ihrerseits die Möglichkeit haben, den Nutzer aufgrund der IP-Adresse zu identifizieren, was mit dem Grundgedanken des Datenschutzrechts nicht vereinbar ist.

Abgesehen davon wird die Rechtsauffassung der Beklagten insoweit nicht geteilt, als vorgetragen wird, dass eine Bestimmbarkeit der Person nur gegeben sei, wenn der Betroffene mit legalen Mitteln identifiziert werden könne. Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass das Datenschutzrecht gerade vor dem Missbrauch von Daten schützen soll, so dass eine derartige Einschränkung des Begriffs der Bestimmbarkeit von Personen seitens des Gerichts als nicht gerechtfertigt erachtet wird.


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Ich verstehe eurere Aufregung nicht? wer ein wenig Ahnung hat von Ip Adressen und Speicherung usw der weis dass:

diese Daten den Staatsanwalt nichts bringen, da die mit der IP zum Provider müssen.
Diese Speichern zwar, löschen aber nach 24-36 Stunden die Daten automatisch. Ausser man hat die Einzelverbindungssnachweise beantragt, dann bleiben die Daten bis zur Abrechnung beim Provider.Ansonsten sind die nach der langen Zeit sicher dort nicht mehr.
Also warum Panik?
Mal was zum Nachlesen

21.02.2007 Provider speichern IP-Adressen nur noch 7 Tage

Nach einem Bericht von "heise online" ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Recherchen hätten ergeben, vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden werden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Anfragen von Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor liefen bereits ins Leere, wenn ältere Daten verlangt werden.

Die Deutsche Telekom hat gegenüber heise online diese Praxis bereits bestätigt. Ihr Sprecher Ralf Sauerzapf erklärte, mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sei abgestimmt, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden. Das betrifft auch die Provider, welche den IP-Backbone der T-Com als Vorleistungsprodukt für selbst vermarktete Zugänge nutzen, wie T-Online, Congster und 1&1.

Arcor wollte nicht explizit zugeben, dass die Speicherpraxis sich verändert hat. Sprecher Paul Gerlach erklärte lediglich: "Wir bewegen uns stets auf der Grundlage einschlägiger Verordnungen". Hinweise von mehreren Informanten aus staatlichen Ermittlungsbehörden besagen jedoch, dass Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn deren Vergabe länger als acht Tagen her ist. "Dies erschwert uns momentan die Strafverfolgung ungemein", sagte ein Ermittler, der nicht genannt werden will.

Seit dem Urteil im Fall Holger Voss, der für die Löschung seiner Daten mit dem Argument gekämpft hatte, der Provider benötige seine IP-Daten nicht für die Rechnungslegung, da er per Flatrate im Internet surfe, gibt es für die massenhafte Datenspeicherung der Provider keine Rechtsgrundlage mehr. Vor allem Untersuchungen gegen Urheberrechtsverletzungen etwa in Tauschbörsen sind davon betroffen, da wohl kaum jemand, der Musik und Filme per Internet auf den Heimcomputer lädt, dies ohne Flatrate tut.

Deutlich wurde der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski im Gespräch mit heise online: "Betrügen im Internet wird nun leichter". Er vermute, "dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht. Alleine bei uns sind im im laufenden Monat Februar etwa 60 Strafanzeigen gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer auf den Tisch gekommen, die allesamt von einer Hamburger Anwaltskanzlei stammen, welche für die Musikindustrie arbeitet."

Quelle


Provider speichern IP-Adressen nur noch 7 Tage
 
die löschen also nach 24 Stunden, schon mal etwas von dem neuen Gesetz der Vorratsdatenspeicherung gehört, es wird ein halbes Jahr gespeichert
 
Dazu fällt mir eigentlich nur ein "Getroffene Hunde bellen!"

Zu den IP's:

Es könnte sein, dass es der Staatsanwaltschaft, bzw dem Souffleur der Staatsanwaltschaft letztlich gar nicht um die Herausgabe der IP's geht, sondern sie wollen vielleicht nur potentielle Besucher des Forums verunsichern und die von da fernhalten, weil die glauben die Wahrung ihrer Idendität wäre nicht sicher.

.......aber wehe du stellst mal ne berechtigte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, gegen einen Politiker (Landrat) geht dieser schuß erstmal immer nach hinten los. Die treffen sich dann am Stammtisch wo dieses dann gemauschelt wird!!! Das Ziel ist immer: den kleinen dummen unmündigen Bürger mundtot zu machen.
 
gezielt im Fokus - gewollt - gewünscht

Auch ich denke, dass es der Einschüchterung gilt.
Dass das Forum ein "Dorn im Auge" ist, läßt sich leicht begründen.

Die Kommunity wächst und wächst und es sammelt sich hier all die Information der Gewalt, den der Staat gegen uns aufbringt.

Ich sehe mittelfristig sowieso jede Menge Stress für dieses Forum.
Alleine Inhalte bestimmter, derzeit häufig frequentierter Threats reichen aus, wenn man diese in Relation zu den hier angeführten Anschuldigungen und Begründungen setzt.

Der langsam erhitzte Frosch merkt normal gar nicht, wie Tag um Tag die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird. Gutes Beispiel zeigt derzeit die Diskussion um "unbequeme Politiker". So weit ist es bereits gekommen, dass man in den eigene Reihen aufräumt.
Zuerst hat man ausgesiebt durch den Zufall der DVD "Lichtenstein", nun nimmt man auch in den eigegen Reihen kein Blatt vor den Mund.

Warum - es steht die Abstimmung zur EU-Vertrags-Ratifizierung an.

Verstanden ?
 
Ich verstehe eurere Aufregung nicht? wer ein wenig Ahnung hat von Ip Adressen und Speicherung usw der weis dass:

diese Daten den Staatsanwalt nichts bringen, da die mit der IP zum Provider müssen.
Diese Speichern zwar, löschen aber nach 24-36 Stunden die Daten automatisch. Ausser man hat die Einzelverbindungssnachweise beantragt, dann bleiben die Daten bis zur Abrechnung beim Provider.Ansonsten sind die nach der langen Zeit sicher dort nicht mehr.
Also warum Panik?
Die werden von vielen Providern gespeichert. Die Frage in diesem Zusammenhang ist eigentlich ob es sich hier um schweere Kriminalität handelt.
Aufgrund eines Abrufersuchens einer
Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten
die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch
nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand
des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a
Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht
durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des
Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos
wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).
Das Bundesverfassungsgericht
 
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