Hallo Stubenpilot,
ich weiß nicht ob es so sinnvoll ist, dass du für jede "Randfrage" zur Kündigung deiner Frau ein neues Thema aufmachst, ein Überblick über die Situation ist da nur schwer zu bekommen ?
Wenn sie sich mit der Kündigung einer (angeblichen) Lebensstellung nicht einverstanden erklären kann, dann muss sie Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einreichen.
Dafür muss man keinen Betriebsrat haben, das kann jeder machen der seine Kündigung vom AG bekommt und das nicht in Ordnung findet, dafür ist allerdings nur 3 Wochen Zeit nach Erhalt der schriftlichen Kündigung.
Für eine ordentliche Kündigung ist eine Begründung in der Regel nicht erforderlich.
Das "Gewäsch" von der Weiterbeschäftigung (für vermutlich dann weniger Geld) ist doch nicht einklagbar wenn der andere AG sich das dann anders überlegt ...
Über eine Kündigungsschutzklage kommt es eher mal zum Vergleich und einer Abfindung.
Dauer des Bezuges von ALG1 ist ab 55 Jahre 18 Monate. Wer 58 ist hat 2 Jahre.
Die Dauer von ALGI ist so schwer eigentlich nicht zu finden, das ist im SGB III festgelegt und hier auch schon häufig nachzulesen.
Wer 58 Lebens-Jahre vollendet hat bekommt 24 Monate ALGI wenn er davor lange genug (mindestens 5 Jahre) Beiträge dafür gezahlt hat, das ist ja bei deiner Frau erfüllt.
So...meine Frau ist mit Beginn der Arbeitslosigkeit genau 57 Jahre und 7 Monate alt. Die "Stichzahl 58" passiert also einige Monate später...was heißt Sie ist dann in der ALG1-Zeit Monate später sowieso 58. Was trifft nun oder dann zu?
Dann trifft zu, dass sie ALGI für 18 Monate bekommt wenn sie sich direkt arbeitslos meldet und den Antrag auf ALGI stellen wird ... sie könnte ja (rein theoretisch) noch krank werden vor dem Ende des Arbeitsvertrages, hast du nicht im anderen Thema was angedeutet, dass sie da eine gesundheitliche "Baustelle" noch angehen müsste ???
Wenn das nicht zu eilig ist lässt sich das doch vielleicht "passend" verlegen, dass die Zeit ganz ohne Einkommen wenigstens nicht zu lang wird ?
Wenn sie noch vor Ende des Arbeitsvertrages leider AU-krank wird kann sich das ja hinziehen ... und die KK müsste dann Krankengeld zahlen bis sie wieder gesund ist und sich bei der AfA zur Arbeitsvermittlung melden kann.
Wenn es länger dauert mit der AU, dann wird sie vielleicht inzwischen 58 Jahre alt, wenn du verstehst was ich meine ...

und es gäbe überhaupt keine Zahlungslücke, weil sie AU-krank sowieso kein ALGI bekommen würde.
Die offizielle Meldung bei der AfA erfolgt dann erst nach der Genesung und der Anspruch auf ALGI beginnt dann auch erst bei der AfA zu laufen.
Sind die Arbeitsämter so kulant und sagen dann...da die Frau sowieso einige Monate später die 58 ereicht, das es zwei Jahre sind?
Nein, die AfA (Agentur für Arbeit) ist da kein Stück "kulant", das darf sie auch gar nicht sein, es gilt das Geburtsdatum, was schließlich auch auf den Anträgen steht und wenn man die bestimmte Alters-Grenze noch nicht erreicht hat, dann bekommt man auch kein Geld für die höhere Anspruchsdauer.
Man kann das allerdings auch ganz offiziell verlegen lassen, nach § 137 SGB III gibt es dafür das "Dispositionsrecht" bei der Antragstellung muss man das aber direkt auch in Anspruch nehmen ...
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer 1. arbeitslos ist, 2. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und 3. die Anwartschaftszeit erfüllt hat. (2) Bis zur Entscheidung über den Anspruch kann die
www.buzer.de
Dass die AfA dazu freiwillig beraten wird, darauf würde ich mich lieber nicht verlassen wollen und es ist eben (wie schon erwähnt) auch meist ein finanzielles Problem wenn keine Rücklagen für einige Monate vorhanden sind.
Die Krankenversicherung ist vermutlich bei dir über "Familienversicherung" möglich, ich denke mal ihr seid beide gesetzlich versichert ... ?
Im Falle einer akuten Erkrankung und AU noch aus dem Arbeitsverhältnis heraus ist das alles überflüssig, da genügt die Meldung zum Ende des Arbeitsvertrages, dass man leider vorerst noch AU-krank ist und sich wieder melden wird nach der Genesung (das wird dann auch die AfA selber so empfehlen).
Habt Ihr da Erfahrung oder zählt nur der Stichtag WO die Arbeitslosigkeit eingetreten ist? Hätte da ein Arbeiter eine Woche "vor" seinen 58 Geburtstag die Kündigung erhalten hätte der ja dann auch nix von der 58ger Regel oder?
Es geht
NICHT um den Zugang der Kündigung sondern
NUR, um den Tag an dem die Arbeitslosigkeit dann eintreten wird, also wenn das Arbeitsverhältnis endgültig beendet sein wird ...
Ist man dann leider (noch) krank und im Krankengeld-Bezug passiert erst mal gar nichts und sonst kann man noch die Regelung nach dem "Dispositions-Recht" nutzen, mit einer 58-er-Regelung hat das alles
NICHTS zu tun ... das hatte mal eine ganz andere Bedeutung.
Es ist auch völlig
EGAL ob ein Arbeiter oder ein Angestellter arbeitslos wird, diese abgestuften Alters-Grenzen gelten für
ALLE die Anspruch auf ALGI erworben haben.
Im Bezug von ALGI ist es wenig sinnvoll einen 450 € -Job aufzunehmen, denn man kann nur 165 € zusätzlich davon behalten, der Rest wird vom ALGI dann abgezogen ... auf Sonderregelungen gehe ich mal nicht ein, die treffen bei euch aktuell nicht zu.
Das könnte deine Frau machen wenn ALGI mal abgelaufen ist und sie sonst kein anderes Einkommen mehr hat, dann stehen euch die ganzen 450 € zusätzlich zur Verfügung ... für 451 € wäre sie sogar weiter rentenversichert.
Soweit mal ein kleiner Überblick.
MfG Doppeloma