Hallo,
Ich hatte letztes Jahr einen schweren Verkehrsunfall, bei dem meine Schwester ums Leben gekommen ist.
Von der Staatsanwaltschaft habe ich letzten Oktober einen Strafbefehl über 180 Tagessätze bekommen und Verlust des Führerscheins mit 1 Jahr Sperre.
Da ich meine 15 jährige Selbstständigkeit nun nicht mehr ausführen konnte, habe ich im November als Übergang und um nicht auf der Straße zu landen Hartz4 beantragt.
Der Antrag wurde bewilligt und ich habe eine EGV unterschrieben zur optimierung der Arbeitsplatzsuche. Dabei ist aber noch nichts zustandegekommen.
Ein Ratenzahlungsantrag des Strafbefehls meinerseits wurde heute mit einer Ladung zum Haftantritt beantwortet, allerdings mit dem Zusatz dass ich Die Tagessätze auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten könne.
Ich würde diese Möglichkeit gerne nutzen.
als Hinweis steht darin : " Der Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt wird durch die Bewilligung und Verrichtung von freier Arbeit nicht berührt"
Aber dadurch würden ich ja eigentlich nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehn... bzw. nicht für Vollzeit.
Ich habe gelesen dass man min 15 Stunden Pro Woche zur verfügung stehen muss. ??
Wie Verhalte ich mich nun am Besten, ohne gleich mit Sanktionen überhäuft zu werden?
der Staatsanwaltschaft zusagen? und dann zum Jobcenter,.. oder umgekehrt? ...neue EGV beantragen??
Bin für jeden Rat sehr Dankbar.
mfg Alesi
Ich hatte letztes Jahr einen schweren Verkehrsunfall, bei dem meine Schwester ums Leben gekommen ist.
Von der Staatsanwaltschaft habe ich letzten Oktober einen Strafbefehl über 180 Tagessätze bekommen und Verlust des Führerscheins mit 1 Jahr Sperre.
Da ich meine 15 jährige Selbstständigkeit nun nicht mehr ausführen konnte, habe ich im November als Übergang und um nicht auf der Straße zu landen Hartz4 beantragt.
Der Antrag wurde bewilligt und ich habe eine EGV unterschrieben zur optimierung der Arbeitsplatzsuche. Dabei ist aber noch nichts zustandegekommen.
Ein Ratenzahlungsantrag des Strafbefehls meinerseits wurde heute mit einer Ladung zum Haftantritt beantwortet, allerdings mit dem Zusatz dass ich Die Tagessätze auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten könne.
Ich würde diese Möglichkeit gerne nutzen.
als Hinweis steht darin : " Der Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt wird durch die Bewilligung und Verrichtung von freier Arbeit nicht berührt"
Aber dadurch würden ich ja eigentlich nicht dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehn... bzw. nicht für Vollzeit.
Ich habe gelesen dass man min 15 Stunden Pro Woche zur verfügung stehen muss. ??
Wie Verhalte ich mich nun am Besten, ohne gleich mit Sanktionen überhäuft zu werden?
der Staatsanwaltschaft zusagen? und dann zum Jobcenter,.. oder umgekehrt? ...neue EGV beantragen??
Bin für jeden Rat sehr Dankbar.
mfg Alesi