Nur bewiesene Einnahmen können Hartz IV kosten
Einer allein erziehenden Mutter darf nicht das Arbeitslosengeld II mit der Begründung verweigert werden, sie habe in der Vergangenheit keine Sozialhilfe beantragt. Damit sei nicht nachvollziehbar, womit sie ihren Lebensunterhalt gesichert habe und es sei anzunehmen, sie verfüge über weiteres Einkommen oder Vermögen. Die Richter widersprachen dieser Einschätzung der Arbeitsagentur: Nur bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass anderes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, darf die ALG-2-Zahlung eingestellt werden.
(Hessisches Landessozialgericht, L 7 AS 65/05 ER) (veröffentlicht 15.11.2005)
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