L 19 B 67/05 AS ER Grundschuldeintragung

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ALG: Grundschuld nicht eintragen

Landessozialgericht entscheidet gegen Kreis

Minden (lkp). Kreis und Stadt Minden müssen ALG II auf Darlehnsbasis ohne Eintragung einer Grundschuld gewähren. Diesen Beschluss hat das Landessozialgericht Essen in einem vorläufigen Verfahren gefasst.



Am Tag vor Heiligabend beschied der 19. Senat dem Kreis Minden-Lübbecke, seine Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold zurückzuweisen. Wie die Detmolder Richter (MT vom 8. September) folgte auch die höchste Sozialgerichtsinstanz in Nordrhein-Westfalen der Darlegung eines Mindener Ehepaares mit mehreren Kindern, das Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragt hatte und die Eintragung einer Grundschuld in Höhe von 8300 Euro für einen Teil seines 1600 Quadratmeter großen Grundstücks abgelehnt hatte - zumal den ALG-II -Antragstellern zweifelhaft erschien, dass ein solcher Betrag überhaupt für 800 Quadratmeter abgeteiltes Gartenland zu erzielen wäre.

Das Grundstück ist zwar größer als angemessen, wäre aber schwer zu teilen und der Rest nicht bebaubar. Daher sei das Teilgrundstück nicht "von nennenswertem Wert im Verhältnis zur zu sichernden Forderung".

https://www.mt-online.de/mt/lokales/minden/?sid=ffbf8d66fe96e7230e90c569b5a5ec97&cnt=730256
 
Ein sehr gutes Urteil für alle Hauseigentümer mit großen Grundstücken.
Das Urteil ist zur Beschwerde beim Bundessozialgericht nicht zugelassen.

weiterhin wird geschrieben




Kreissozialdezernent Hans-Joerg Deichholz kündigte indessen gestern bereits an, dass der Kreis nun ein Hauptsacheverfahren anstrebe. Nur in dessen Rahmen, so hatte schon das Sozialgericht Detmold im August geschrieben, lasse sich ermitteln, "ob in Anbetracht des Wertes und der Größe des Einfamilienhauses im vorliegenden Fall überhaupt ein zu berücksichtigendes verwertbares Vermögen verbleibt".

Angesichts der Niederlage im vorläufigen Verfahren, gegen die eine Beschwerde beim Bundessozialgericht nicht möglich ist, verwies Deichholz darauf, dass andere Senate des LSG andere Entscheidungen getroffen hätten. Er setzt für die Zukunft auf eine Angleichung der Rechtsprechung und eine neue Gesetzgebung. Für das kommende Jahr seien bereits zwei "Reparaturgesetze" zu Hartz IV angekündigt

Von welchen zwei Reparaturgesetzen spricht er wohl?
 
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