Kurzfristiger Termin, EKS gefordert - ich bitte um Rat und Tipps

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Bundi

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Guten Tag zusammen. Nach langem stillen Mitlesen benötige ich heute mal direkt eure Hilfe .
Ich bin gerade erst umgezogen, weil ich per Zufall an eine neue schöne Wohnung gekommen bin, was hier gar nicht so einfach ist (auch zur Vorbereitung der Selbständigkeit). Leider ist dies aber eine andere Gemeinde, auch wenn es sich nur um ein paar Kilometer geht. Das heisst aber auch neuer Leistungsträger, und nun fangen die Probleme an.
Beim bisherigen Jobcenter hatte ich ein gutes Verhältnis zu meinem SB , der meine Pläne auch weitgehend unterstützt hat. Die Pläne waren, mich mit einem kleinen Ladengeschäft (Heimtierbranche) selbständig zu machen. Gut und lange vorbereitet. Die IHK hat das Vorhaben geprüft, ich habe mich durch Wirtschaftsfachleute von Alt hilft Jung e.V. beraten lassen, der Businessplan wurde durch einen Steuerberater geprüft, alles mit Lob für die gute Vorbereitung. Und auch der SB findet die Idee sehr gut und hat mich daher nicht mit irgendwelchen „Forderungen“ bedrängt, sondern mir Zeit für die Vorbereitung gelassen. Große finanzielle Unterstüzung konnte er mir nicht zusagen, hat mir aber dieses Einstiegsgeld für den Start angeboten. Ich hatte auch bereits Kontakt mit einer Bank für eine Finanzierung. Auch dort hieß es zunächst, dass das ein erfolgversprechendes Vorhaben wäre, man dieses finanzieren wolle, aber urplötzlich wurde der Antrag abgelehnt, was absolut nicht vorauszusehen war. Aber das ist etwas, woran ich nun arbeiten muss, was aber wieder Zeit braucht. Das nur zum Hintergrund, dass ich nicht irgendeine spinnerte Idee habe.

Das eigentliche Problem kommt nun: Der neue SB beim neuen Leistungsträger will nun zum Termin am Montag (gestern erst Einladung bekommen) eine ausgefüllte EKS von mir haben, um überhaupt meinen SGB II-Antrag bearbeiten zu können. Jetzt kann ich ja schlecht mit meiner ursprünglichen Idee mit dem Ladengeschäft kommen. Nach dem, was ich hier in den letzten Monaten so gelesen habe, wird er mir die Rechnung so aufmachen, dass ich keinen Cent bekomme. Mein Gewerbe hatte ich auch nur schon angemeldet, weil ich ohne Gewerbeschein an keine Händlerpreise rangekommen wäre und so auch keinen Businessplan erstellen konnte. Ich habe aber weder etwas eingekauft noch verkauft, meine Umsätze liegen damit bei null.
Für den Fall, dass es sich länger mit dem Ladengeschäft hinauszögert, oder gar keine Finanzierung zustande kommt, habe ich mir im Vorfeld sehr vage einen Plan B zurechtgelegt. Dieser wäre im Grunde genommen, die Dienstleistung/Beratung (die ich AUCH im Ladengeschäft angeboten hätte) als gesonderte Tätigkeit auszuüben, nur eben vorerst von zuhause aus/mobil/online. Aber bis das anläuft, dauert es seine Zeit, allein wegen Homepage, Werbung, etc. Das heisst, ich habe diesbezüglich noch kein Zahlenmaterial, wann ich überhaupt die ersten Einnahmen erzielen könnte, wäre momentan gar nicht absehbar. Aus dem bauch heraus sge ich, dass frühestens in sechs Wochen der erste Auftrag hereinkommen könnte, und mehr als 70 - 140 Euro Umsatz im Monat würden es in der Anfangsphase nicht werden, bis ich das mi SEO und so einem Kram richtig eingestielt habe.

Daher nun meine Fragen:

1. Wie soll ich da von jetzt auf gleich überhaupt WAS machen? EKS zu Plan B? Gar nichts und dem SB erstmal die Sachlage erklären und Plan A schildern?
2. Wenn, was ist bei der EKS zu beachten? Irgendwas, was ich in jedem Fall vermeiden sollte?

Ich danke euch fürs lesen. Ich hätte auch gern früher nach Rat gefragt, aber die Einladung kam erst gestern nachmittag per Post.

Eure Bundi
 

etenüte

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Schließe mich dem an.
Für mich klingt das so als läge bei dir momentan defakto keine Selbständigkeit vor.
Also erstmal reden bevor du EKS ausfüllst und gegenüber dem SB möglichst überzeugt wirken von dem was du tun willst.
Klare Visionen kommen immer besser an, als Unsicherheit darüber ob deine Selbständigkeit Früchte tragen wird.
Du kannst ja auch genau erklären wie der Stand der Dinge war mit dem alten SB und dass du kurz davor standst deinen Plan in die Tat umzusetzen und fragen ob es irgendwelche Hilfe vom JC geben könnte, weil die Idee einfach mega gut war, wie du ja schon beschrieben hast, tragfähig etc., nur das Problem jetzt mit der neuen Behörde zusammenhängt und ob nicht SB mit altem SB mal reden könnte, damit du nicht komplett von Vorne anfangen zu musst.
Mach dir erstmal nicht so viele Sorgen, noch ist nichts verloren.
 

Bundi

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Also meint ihr, dass es erstmal kein "Beinbruch" wäre, wenn ich dort nicht mit ausgefüllter EKS auftauche? Es geht für mich ja auch um den aktuellen Lebensunterhalt, weil bisher kein Geld gekommen ist. Und jede Verzögerung trifft mich natürlich.
 

etenüte

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Also meint ihr, dass es erstmal kein "Beinbruch" wäre, wenn ich dort nicht mit ausgefüllter EKS auftauche? Es geht für mich ja auch um den aktuellen Lebensunterhalt, weil bisher kein Geld gekommen ist. Und jede Verzögerung trifft mich natürlich.

Da du jetzt ja neu ALG II beantragen musstest, da du die Kommune gewechselt hast, hat das Amt theoretisch sowieso bis zu einem halben Jahr Zeit um deinen Erstantrag zu bearbeiten.
Daher würde ich empfehlen direkt vor Ort nach § 42 Absatz 1 Erstes Sozialgesetzbuch (SGB I) einen Vorschuss auf die begehrte Leistung zu beantragen, du musst ja von irgendwas Miete zahlen und das dürfen die dir nicht verweigern.

Und was deine Unsicherheit bezüglich der EKS angeht:
Natürlich könntest du das Formular auch ausfüllen und darin monatlich 100 Euro im Monat als Verdienst angeben, das wäre schmerzfrei, da dir dann aufgrund des 100 Euro Freibetrages nichts von den vorläufigen Leistungen abgezogen werden würde.
Mach das doch vielleicht so:
Füll die EKS so gut aus wie du kannst, nimm sie mit zum Termin, aber lediglich als Ass im Ärmel.
Erstmal quatschen und falls die EKS dann immernoch unbedingt erforderlich sein sollte, kannst du sie dann immer noch vorlegen.

Willst du denn unbedingt als Selbständig geführt werden?
Das hat ja alles so seine Vor- und Nachteile.
 

Bundi

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Guten Morgen. Nein, es war nicht mein Plan unbedingt als selbständig zu laufen. Erst einmal habe ich ganz normal einen Antrag auf ALG II gestellt. Da ich ja im Grunde keine Tätigkeit ausübe und keine Umsätze habe, hielt ich das nicht für nötig. Irgendwie ist man aber beim Amt darauf gekommen, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe. Die Gewerbeanmeldung wurde verlangt, die Sache ging an einen anderen Sachbearbeiter, und nun bin ich eben in der "Selbständigenabteilung".

Daher weiss ich nicht, ob dies nun eher von Vor- oder Nachteil für mich ist. Ich befürchte, dass man mir dort sagen wird, dass ich ja nicht wirklich was verdiene und daher die Selbständigkeit aufgeben und mir lieber einen Job suchen soll.
 

etenüte

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Daher weiss ich nicht, ob dies nun eher von Vor- oder Nachteil für mich ist.

Vorteile von Selbständigkeit:
Mögliche Förderung
Weniger Bewerbungskram, bzw. erstmal gar nicht, wenn Selbständigkeit Hauptberuflich.

Nachteile:
Leistung halbjährig immer nur vorläufig, was echt nervt, weil man erst am Ende weiß was man kriegt oder was zurückzahlen muss.
 
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