Kurzfristige Ortsabwesenheit wegen Trauerfall?

Leser in diesem Thema...

Hugo483

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Aug 2010
Beiträge
10
Bewertungen
0
Hallo,

mein Vater ist in der Nacht von Freitag auf Samstag verstorben. Vor der Einäscherung, die schon übermorgen stattden soll, wurde ich von meiner Mutter gebeten bei einem letzten Besuch mit anwesend zu sein. Nun leben meine Eltern am anderen Ende der Republick, ca. 700km entfernt. Das heißt, dass das zeitlich für mich sehr knapp wird, so dass ich nicht lange fragen und auf Antwort warten kann.

Muss ich in diesem Fall bei der ARGE um Erlaubnis fragen - ich befürchte, dass mir die Zeit gar nicht reichen würde, um eine positive Antwort zu erhalten.

Was soll ich tun? Einfach so "fahren", oder einfach meine Ortsabwesenheit erklären, und dann fahren? Gibt es da irgend eine Regel, wie man sich in dem Fall zu verhalten hat ...

Ich danke euch für Info.

Hugo
 
Hallo,

mein Vater ist in der Nacht von Freitag auf Samstag verstorben. Vor der Einäscherung, die schon übermorgen stattden soll, wurde ich von meiner Mutter gebeten bei einem letzten Besuch mit anwesend zu sein. Nun leben meine Eltern am anderen Ende der Republick, ca. 700km entfernt. Das heißt, dass das zeitlich für mich sehr knapp wird, so dass ich nicht lange fragen und auf Antwort warten kann.

Muss ich in diesem Fall bei der ARGE um Erlaubnis fragen - ich befürchte, dass mir die Zeit gar nicht reichen würde, um eine positive Antwort zu erhalten.

Was soll ich tun? Einfach so "fahren", oder einfach meine Ortsabwesenheit erklären, und dann fahren? Gibt es da irgend eine Regel, wie man sich in dem Fall zu verhalten hat ...

Ich danke euch für Info.

Hugo

Mein Beileid.

Kannst du nicht morgen früh, bevor du fährst noch beim Jobcenter vorbeigehen und dies mitteilen.

Ortsabwesenheit kann man in diesem Fall nicht verbieten. Es handelt sich schließlich um deine Eltern.
 
Im Trauerfall stehen die Interesssen der Allgemeinheit bzw. des Jobcenters grundsätzlich zurück, da es sehr tiefgehend das Persönlichkeitsrecht berührt, dh du musst nicht erst auf ein "OK" deines pAp warten. Es ist defacto ein wichtiger Grund für eine ungenehmigte Ortabwesenheit, allerdings zeitlich begrenzt (ich glaub so 2 Tage). Natürlich musst aber denoch deinen Leistungsträger möglichst vor der Ortsabwesenheit hiervon (schriftlich) unterrichten.
 
Davon mal abgesehen wegen 2-3 Tage frage ich bestimmt nicht wie ein kleiner Schuljunge um Erlaubnis, in solch einem Falle wie hier erst recht nicht.
 
Hallo Hugo,

aufrichtiges Beileid.

Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es dem Leistungsberechtigen objektiv unmöglich oder nach Abwägung der widerstreitenden Interessen unzumutbar ist, am angegebenen Ort zu der angegebenen Zeit zu erscheinen.

Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Folgende Umstände kommen als rechtfertigende Gründe in Betracht:

- Erledigung unaufschiebbarer persönlicher Angelegenheiten (Teilnahme an Trauerfeier, m.E. nicht nur für nahe Angehörige; unvorhergesehener Ausfall der Betreuung eines Kleinkindes usw.).

Quelle: § 59 SGB II « Sozialberatung Kiel

§ 59 SGB II | Sozialberatung Kiel

(4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn für den Aufenthalt außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereichs ein wichtiger Grund vorliegt und die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei 1.Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation,
2.Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder sonst im öffentlichen Interesse liegt, oder
3.Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
Eine Traueranzeige hast du?

Heisst du willst morgen fahren?
 
Hallo Hugo,

aufrichtiges Beileid.

Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es dem Leistungsberechtigen objektiv unmöglich oder nach Abwägung der widerstreitenden Interessen unzumutbar ist, am angegebenen Ort zu der angegebenen Zeit zu erscheinen.

Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Folgende Umstände kommen als rechtfertigende Gründe in Betracht:

- Erledigung unaufschiebbarer persönlicher Angelegenheiten (Teilnahme an Trauerfeier, m.E. nicht nur für nahe Angehörige; unvorhergesehener Ausfall der Betreuung eines Kleinkindes usw.).

Quelle: § 59 SGB II « Sozialberatung Kiel

§ 59 SGB II | Sozialberatung Kiel

Eine Traueranzeige hast du?

Heisst du willst morgen fahren?

Ja. Traueranzeige o.ä. werde ich nachliefern können.

Ich werde am Besten die ARGE einfach nur davon in Kenntnis setzen, dass ich in nächster Zeit aufgrund eines familiären Trauerfalls ortsabwesend sein werde, denn außer meinem Erscheinen vor der Kremierung folgt ja noch die Beerdigung und die Regelung sonstiger Dinge. Das wir alles vermutlich ein paar Tage in Anspruch nehmen, ohne das ich im voraus sagen kann, wieviel Zeit das in Anspruch nehmen wird.

Danke an alle, die geantwortet haben, oder die noch antworten.

Hugo.
 
Ich würde eine kurze Notiz schreiben, etwa: ich bin vom....bis..... aus folgendem Grund......... ortsabwesend. Nachweise dazu werde ich nachreichen.
MfG.....

Das Ganze per Post zum JC , zusätzlich vor der Abreise noch als Fax hinschicken. Auf keinen Fall telefonieren! Denn Sb 's haben vieles, aber eins nicht: Emphatie. Vermutlich wird das eh Arbeitsvertraglich ausgeschlossen:icon_confused:

Mein aufrichtiges Beileid für Dich und Deine Angehörigen.
 
Zurück
Oben Unten