Kurzfristige Meldeaufforderung zu einem Vorstellungsgespräch

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norman

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Hallo,

ich bräuchte mal eure Einschätzung und Meinungen zu folgendem Thema.

Ich habe gestern am 23.02.2016 eine Meldeaufforderung (zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Der Termin ist noch diese Woche.

Wie würdet ihr nun vorgehen?

Ich habe gedacht eine Meldeaufforderung gilt nur für das JC aber doch nicht für Dinge wie Vorstellungsgespräche. Es wird §59 und §309 angesprochen jedoch steht in dem Brief ausdrücklich "... bei dem JC persönlich zu erscheinen" und eben nicht bei dem besagten Vorstellungsgespräch. Der Brief widerspricht sich an dieser Stelle selbst.

Wie setze ich eine Fahrkostenbeantragung auf? Genügt ein einfacher Brief mit der bitte das Bus/Bahn ticket zu bezahlen bevor ich den Termin wahrnehme?

Da der Zeitraum extrem kurz ist wird mich das wohl hindern den Termin wahrzunehmen!?
Sehe ich das richtig das selbst wenn man Arbeitsunfähig ist man dort theoretisch erscheinen müsste?

Ich danke euch für eure Einschätzungen. Gedroht wird mit einer Minderung §31.


https://www.elo-forum.org/erfolgrei...-meldeaufforderung-vorstellungsgespraech.html

kann gelöscht werden. habe ich im forum berich geirrt.
 
norman, was genau steht in dem Schreiben drin?

Bitte einscannen oder abfotografieren und hier im Forum hochladen (auf "Antworten" hier im Thread klicken und dann den Button "Dateianhänge verwalten" benutzen) oder abtippen.

Vor dem Hochladen/beim Abtippen bitte aber folgende Dinge schwärzen bzw. weglassen:

- jegliche Personenangaben
- jegliche Ortsangaben
- Deine Kundennummer und/oder Deine BG-Nummer
- jegliche Firmenangaben (falls da ne Firma auf der Einladung steht)
- einen möglicherweise vorhandenen QR-Code
- jegliche Bearbeitungszeichen ("Mein Zeichen"/"Unser Zeichen")

Datumsangaben aber besser stehenlassen, falls Du das zulassen möchtest.
 
stell doch die Aufforderung mal ein.

Wer hat sie geschickt? Worum geht es bei dem Vorstellungsgespräch?

Fahrantrag per Fax oder e-mail?

Bei "normalen" AG kann es auch passieren, dass Einladungen sehr kurzfristig kommen. Bei meiner Tochter (Ausbildungssuche) kam eine Mail mit einem Termin für den nächsten Tag. Hat geklappt, ansonsten hätte sie um einen neuen Termin gebeten - ist aber nicht im JC gewesen
 
Ich kann es leider nicht scannen habe es aber mal abgetipp.

 
norman, diese "Firma X", die in dem Schreiben genannt ist, ist das eine Zeitarbeitsfirma? Bitte mal nach der Firma googeln und auf deren Webseite schauen, ob da was über Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit o.ä. steht. Und dann hier berichten.
 
Warum ist das bitte für dich wichtig?

Weil es ein Gerichtsurteil gibt, das besagt, dass Einladungen zu Arbeitgebertagen, bei denen Zeitarbeitsfirmen vertreten sind, kein zulässiger Einladungs-/Meldegrund sind. Das Urteil habe ich aber grad nicht parat, das versteckt sich irgendwo in den Tiefen des Forums.
 

könntest mal suchen und das belegen ???
 

Es handelt sich um eine stink normale Zeitarbeitsfirma von Arbeitgebertagen oder einer Messe ist nicht die rede.
 
[FONT=&quot]Eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 Abs. 1 SGB III (allgemeine Meldepflicht) darf nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht dafür verwendet werden, um erwerbsfähige Arbeitslose unter Androhung der Sanktion in die Diensträume der Jobcenter zum Zwecke von Bewerbungs- und Werbemessen ortsansässiger Zeitarbeitsfirmen zu laden.

Dies ergibt sich so auch unmittelbar aus dem Gesetzestext des § 32 SGB II, wonach Meldeversäumnisse nur dann sanktioniert werden können, wenn die Meldung beim Grundsicherungsträger bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin ausblieb. (vgl. Beschluss, L 7 AS 1058/13 B des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 10.02.2014; juris)

Das Abfordern einer Bettlegeunfähigkeitsbescheinigung oder [FONT=&quot]ä[/FONT]hnlicher Phantasiebescheinigungen neben der ärztl. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist nach aktueller Rechtslage rechtswidrig. Zudem hat der Gesetzgeber eine solche Bescheinigung neben der AU auch nicht vorgesehen. Bei Zweifel ist der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten.[/FONT]

Da Wiederholungsgefahr besteht, wurde ich gegen diese sanktionsbedrohte Einladung auf jeden Fall Widerspruch einlegen und nach dem üblichen obligatorischen JC-Trollbescheid (Widerspruchsbescheid), dann gleich die Fortsetzungsfeststellungsklage bei deinem zuständigen Sozialgericht einreichen, um so wenigstens nachträglich auch die Rechtswidrigkeit dieser Einladung gerichtlich feststellen zu lassen.

[FONT=&quot]


[/FONT]
 

Anhänge

  • BDfI Keine Bettlegefähigkeitsbescheinigung.pdf
    3,1 MB · Aufrufe: 146
  • Bettunlegefähigkeitsbescheinigung Forderung unzulässig.pdf
    130,6 KB · Aufrufe: 140
  • SG München S 16 AS 1859-15 ER - Keine Bettlegefähigkeitsbescheinigung.pdf
    4,3 MB · Aufrufe: 105


kann ich nun bestätigen. vielen dank für die Hilfe !
 
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