kurzfristige Maßnahme beim Arbeitgeber - Fahrtkosten noch nicht genehmigt

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hallo

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Hallo,

ich habe schon im Forum gestöbert, bin aber nicht genau fündig geworden, was zu meinem Fall passt.

Am Montag hat mich ein AG nach dem Vorstellungsgespräch für ein 4wöchiges Praktikum ab nächsten Montag eingeladen. Ich würde das gerne machen, habe also meiner SB eine Mail geschickt mit der Anfrage, ob das Praktikum als MAG genehmigt wird und wie ich einen Fahrtkostenantrag beim Jobcenter stellen kann.

Am Mittwoch habe ich rausgefunden, dass meine SB Urlaub hat und habe Ihre Vertretung angrufen. Er sagte, er würde die MAG genehmigen und mir einen Fahrtkostenantrag zuschicken.

Mein Problem besteht darin, es ist alles sehr kurzfristig. Selbst wenn ich morgen den Antrag im Briefkasten hätte, könnte ich ihn nicht rechtzeitig vor Beginn der MAG beim Jobcenter abgeben. Ich müsste die Fahrtkosten dann selbst zahlen?

War schonmal jemand in einer ähnlichen Situtation und wie habt ihr das hinbekommen?

Ich habe keinerlei Erfahrung mit der Vorgehensweise.
 
Moin!

Zunächst möchte ich dir mit meinen folgenden Zeilen nicht auf die Füße treten. Nachdem ich das geklärt habe, möchte ich meine Gedanken zu dieser Sache offen mitteilen.

1) Eine Maßnahme ist kein Praktikum und ein Praktikum keine Maßnahme!
2) Ein Praktikum muss gesetzlich bezahlt werden. Als Maßnahme bekommst du nix!
3) Ein Praktikum dient nicht einer Arbeitsvorbereitung und führt in der Regel auch nie zu einer Festanstellung!
4) Du wirst in den 4 Wochen dem Arbeitgeber mit deiner Arbeitsleistung einen Mehrwert liefern, wonach dieser sich bereichern wird. Du hast letztendlich nix davon!
5) Nach den 4 Wochen, kommt der nächste Bedürftige mit einem 4 Wochen Praktikum und du hast wieder nix davon!
6) Sieht das Ganze nach subventionierter Schwarzarbeit aus. Bzw. würde dein Arbeitgeber Schwarzarbeit fördern.
7) Wenn deine Absicht ist, nach den 4 Wochen auf eine Anstellung zu hoffen, dann sage ich dir klar, dass du auch eine Probezeit mit regulärer Bezahlung hättest durchführen können. Die Probezeit dient der Probe und dein Arbeitgeber muss dich dafür korrekt bezahlen.

Was ich hier beschreibe hat Methode und wir haben hier im Forum mindestens 2x pro Woche mit solchen Fällen zu tun.

Kläre das mit den Fahrkosten *schriftlich* noch bevor du die Maßnahme antrittst. Wenn die Genehmigung länger als die 4 Wochen Maßnahme dauern, dann bekommst du vom Jobcenter eh nix mehr, da der Zug ja für die schon abgefahren ist.

Wir kennen das hier alles.
 
Du magst schon Recht haben, dass man sich vor den schwarzen Schafen hüten sollte und mir tut es ehrlich leid für alle, die auf solche AG "reinfallen"... Bei mir ist es so, dass ich dort als Quereinsteiger anfangen würde und dementsprechend keine Berufserfahrung in speziell dieser Branche habe. Von daher würde mir vielleicht auch ein/e "Praktikum"/MAG als Türöffner dienen können, falls - was ich nicht annehme - das so ein Ausnutzding ist.

Schwarz arbeite ich aber definitiv nicht!

Kläre das mit den Fahrkosten *schriftlich* noch bevor du die Maßnahme antrittst. Wenn die Genehmigung länger als die 4 Wochen Maßnahme dauern, dann bekommst du vom Jobcenter eh nix mehr, da der Zug ja für die schon abgefahren ist.

Da ich den Antrag noch nicht im Briefkasten habe (dem Jobcenter mache ich hier keinen Vorwurf, der Vertreter weiß erst seit gestern), würde es mir schon weiterhelfen, wenn mir jemand einen Link zu dem richtigen Vordruck posten könnte. Dann könnte ich noch heute den Antrag faxen oder mit der Post schicken.

Beim Googeln habe ich leider nichts gefunden.
 
Noch etwas!

a) Man kommuniziert nicht per Telefon und Mail mit dem Jobcenter. Grund: Nicht rechtssicher. Du kannst nichts beweisen, die können nichts beweisen, Mails haben keine Rechtskraft. Anfragen an das Jobcenter, Anträge, Forderungen usw. immer schriftlich per Einschreiben (Einwurf, Eigenhändig oder Rückschein) abschicken bzw. per Eingangsbestätigung persönlich abgeben.

b) Du kannst gerne ein Praktikum machen, brauchst aber *vor* Antritt des Praktikums einen Praktikumsvertrag. Dort sind deine Arbeitszeiten, Tätigkeitsschwerpunkt und deine Vergütung aufgelistet.

c) Du musst an keiner Maßnahme teilnehmen, solange dir nichts schriftliches vorliegt. Solange also nix vom Jobcenter schriftlich da ist, existiert alles Andere für dich daher auch noch nicht. Daher muss man sich auch keine Gedanken machen "am Montag" irgendwo zu sein bzw. sich Gedanken zu machen "woher ich die Bustickets" bekomme. Das sind schriftliche Dokumente und Sachverhalte, die vorab zu klären - und schriftlich zu fixieren sind.

Edit:

Der Begriff "Praktikum" ist rechtlich definiert. In einem Praktikum sollst du Fertigkeiten kennenlernen usw.. Daher nochmals! Das ist kein Praktikum was du da machst. Eine Maßnahme ist kein Praktikum und ein Praktikum keine Maßnahme. Bitte bringe die Begrifflichkeiten in Einklang!
 
das so ein Ausnutzding ist

Wenn das kein Ausnutzding ist, dann könnte dein Arbeitgeber dich regulär mit Probezeit einstellen. Genau dazu sind die Probezeiten gedacht. Die Probezeit dient dazu, dich und deine Fertigkeiten näher kennenzulernen. Auch kann in einer Probezeit ein erstmal niedriges Einstiegsgehalt vereinbart werden. Nach Ablauf der Probezeit kann man sich dann auch auf die Zahlung eines höheren Gehalts einigen. Dies alles lässt sich in einen Arbeitsvertrag festhalten. Also daher die berechtigte Frage: "Wozu Praktikum bzw. MAE, wenn es nicht der Ausnutzung dient?" und die weitere Frage: "Wieso nicht alles schriftlich in einen Arbeitsvertrag fixieren, mit niedrigem Einstiegsgehalt und später vollem Gehalt?"

Kein Ausnutzding? Aber klar doch!
 
Der Arbeitgeber hätte auch die Möglichkeit, dich befristet einzustellen. Dann arbeitest du eben 4 Wochen für eine geringere Bezahlung als bei der ausgeschriebenen Stelle. Wenn es klappt, kann man dann einen normalen Vertrag machen. Als Quereinsteiger könnte das eine gute Lösung sein. Sie ist rechtlich einwandfrei und weder du noch der AG müssen dem Amt neugierige Fragen beantworten.
 
Stellt sich zudem die Frage, wer die Idee mit dem vom "Praktikum" zur "Maßnahme" machen hatte ? Die kam doch sicherlich vom Arbeitgeber, der damit bereits Bekanntschaft hatte. Damit stellt der Arbeitgeber sicher, dass keinerlei Regressansprüche (Wertersatzleistungen) auf ihn zukommen, falls der Arbeitnehmer gegen Lohnwucher bzw. unbezahltem Praktikum klagt.
 
Auch eine MAG muss zuerst genhemigt werden, was im Normalfall schriflich zu erfolgen hat.
Hast Du da eine Zuweisung zu erhalten oder einen AVGS?

Was Du beschreibst ist eine ganz normale Einarbeitung durch die Firma, die Dich später anstellen möchte.
Dazu bedarf es, wie hier auch schon beschrieben, keine MAG.

Du kannst alle Anträge auch formlos stellen, was möglichst nachweisbar und daher schriftlich erfolgen sollte.
 
Ich fasse zusammen: unbezahltes Parktikum - kurzfristig - 4 Wochen lang

Nie im Leben kommt da ein Job dabei raus. Eventuell wird das Praktikum um weitere 4 Wochen verlängert ("wir sind uns noch nicht ganz sicher") und dann heisst es: "Vielen Dank, daß wir sie ausbeuten durften! Und nun gehen sie bitte, draussen wartet schon der nächste Praktikant."

Finger weg von so per se unseriösem Unfug!
 
Ich finde es sehr bedauerlich, mit welch' letzter Kraft sich Menschen an Dinge klammern. Damit verbunden die Hoffnung nach Arbeit und Sicherheit hegen. Diese Hoffnungen, Wünsche und Ängste werden durch Unternehmer schamlos ausgenutzt. Die Menschen werden benutzt und fallen gelassen, so das letztendlich auch die letzte Hoffnung und Kraft dahinschwindet. Viel schlimmer als das, ist der Umstand, dass Menschen ihre Lebenszeit ohne jeglichen Return - also ohne etwas dafür zu erhalten - für so einen Sche!ss hingeben.
 
Nunja, wenn Du die Ratschläge nicht ernst nimmst, ist das Deine Sache.
Manch einer muß halt Lehrgeld zahlen.
würde es mir schon weiterhelfen, wenn mir jemand einen Link zu dem richtigen Vordruck posten könnte.
Ich hänge Dir mal einen Fahrtkostenantrag an.
 

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  • Fahrtkosten Antrag.pdf
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Manch einer muß halt Lehrgeld zahlen.

Sehr traurig wird das Ganze, wenn man am Ende sogar noch draufgezahlt hat. Sprich: Einem mehr Kosten entstanden sind, als man erhoffte einzufahren. Nicht, als wenn die zur Verfügungstellung der Lebenszeit für Null Return bereits bedauerlich ist.

4 Wochen sind dafür schon zuviel.

Wie sieht es aber aus, wenn einer einen !€ Job für 6 - 18 Monate macht und selbst das Jobcenter verlauten lässt, dass man ggf. übernommen wird. Teilweise die Fahrkosten (auf Grund von Verteuerungen der öffentlichen Verkehrsmittel) aus der eigenen Tasche zahlt? Wie sieht es aus, wenn man - auf Grund des Zugehörigkeitsgefühl - dann noch Arbeitskleidung, Ausstattung usw. kauft und am Ende abgespeist und fallengelassen wird wie eine heiße Kartoffel.

Den hier letztengannten Fall kenne ich aus erster Hand. 18 Monate abgezockt und dann fallen gelassen. Die Leitung war nichtmal in der Lage ein vernünftiges Zeugnis (mit allen Anforderungen, die mit einem Zeugnis einhergehen) auszuhändigen.

18 Monate (also 1.5 Jahre), wo die Person jeden Morgen pünktlich auf der "Arbeit" erschienen ist und letztendlich nur einen Ar$chtritt dafür bekam. Mir wollte das Jobcenter diesen Arbeitgeber auch schmackhaft machen. Tenor: "Einer unser Besten Maßnahmeträger"... Ich habe der Dame im Jobcenter - verbal - den Kopf abgerissen.

PS: Im Übrigen ist die Überschrift falsch, da noch keine kurzfristige Maßnahme beim Arbeitgeber stattfindet. Die Sachverhalte liegen dem TE in keinster Weise schriftlich vor.
 
Klar habe ich das gemacht, per email einen Tag vorher mitgeteilt, wurde auch gleich per email genehmigt, war kein Problem.(mehr als 4Wochen). Hat auch mit der Anstellung geklappt, bin selbst zum AG ernannt worden.
Frag doch den AG nach den Fahrtkosten.
 
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