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Elo-User*in
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Hallo,
meine Pechsträhne reisst nicht ab.
Am vergangenen Freitag Abend habe ich die unten angehängte "Einladung mit besonderer Aufforderung“ in meinem Briefkasten vorgefunden. Die "Einladung“ war für den 26.04.2019, hat mich also viel zu spät erreicht. In dieser Einladung werde ich dazu aufgefordert, Gesundheitsfragebögen unterzeichnet vorzulegen. Bereits bei der Aushändigung hat Sie mir mitgeteilt, das ich diese binnen 14 Tage abgeben soll und die "Adresse der Arbeitsagentur“ handschriftlich durchgestrichen und stattdessen Ihren Namen draufgeschrieben, damit die im Empfangsbereich das ganze an Sie weiterleiten. Meiner Ansicht könnte das nun als fehlende Mitwirkung ausgelegt und der dazugehörige Ärger in die Wege geleitet werden, weswegen ich gerne wüsste, ob die Leistungen, welche am kommenden Dienstag, den 30.04.2019 kommen sollen, gestoppt werden können?
Informationen, die ich Online dazu recherchieren konnte, sagen auch, dass das einreichen nicht notwendig und eine Forderung dieser Unterlagen rechtswidrig sei. Auf dem mir ausgehändigten Formular steht auf Seite 12 folgendes (Zitat):
Danke, daran habe ich kein Interesse! Die SB ist nicht in der Lage, Arbeitsunfähig und Erwerbsunfähig zu unterscheiden, da verzichte ich dann auch auf die Einsichtnahme in meine Unterlagen. Auch habe ich den Eindruck, das man eine Untersuchung aus Kostengründen umgehen und nach Aktenlage vornehmen möchte. Ein Termin beim ÄD kann meines wissens auch ohne die Vorlage von Unterlagen erfolgen (wenn es in den vergangenen 3 Jahren keine Ärztliche Begutachtung gegeben hat).
Ganz wichtig: Ich verweigere nicht die Aushändigung an den ÄD, aber das Jobcenter erhält von mir definitiv KEINE Angaben zu meinem Gesundheitszustand.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
meine Pechsträhne reisst nicht ab.
Am vergangenen Freitag Abend habe ich die unten angehängte "Einladung mit besonderer Aufforderung“ in meinem Briefkasten vorgefunden. Die "Einladung“ war für den 26.04.2019, hat mich also viel zu spät erreicht. In dieser Einladung werde ich dazu aufgefordert, Gesundheitsfragebögen unterzeichnet vorzulegen. Bereits bei der Aushändigung hat Sie mir mitgeteilt, das ich diese binnen 14 Tage abgeben soll und die "Adresse der Arbeitsagentur“ handschriftlich durchgestrichen und stattdessen Ihren Namen draufgeschrieben, damit die im Empfangsbereich das ganze an Sie weiterleiten. Meiner Ansicht könnte das nun als fehlende Mitwirkung ausgelegt und der dazugehörige Ärger in die Wege geleitet werden, weswegen ich gerne wüsste, ob die Leistungen, welche am kommenden Dienstag, den 30.04.2019 kommen sollen, gestoppt werden können?
Informationen, die ich Online dazu recherchieren konnte, sagen auch, dass das einreichen nicht notwendig und eine Forderung dieser Unterlagen rechtswidrig sei. Auf dem mir ausgehändigten Formular steht auf Seite 12 folgendes (Zitat):
Der Gesundheitsfragebogen dient ausschließlich zur Information des Ärtzlichen Dienstes der Agentur für Arbeit über Ihren Gesundheitszustand und die bisherige medizinische Behandlung. Eine Unterstützung durch die Beratungs/Vermittlungsfachkräfte bzw. der Sachbearbeiter/in beim ausfüllen des Gesundheitsfragebogens darf nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erfolgen
Danke, daran habe ich kein Interesse! Die SB ist nicht in der Lage, Arbeitsunfähig und Erwerbsunfähig zu unterscheiden, da verzichte ich dann auch auf die Einsichtnahme in meine Unterlagen. Auch habe ich den Eindruck, das man eine Untersuchung aus Kostengründen umgehen und nach Aktenlage vornehmen möchte. Ein Termin beim ÄD kann meines wissens auch ohne die Vorlage von Unterlagen erfolgen (wenn es in den vergangenen 3 Jahren keine Ärztliche Begutachtung gegeben hat).
Ganz wichtig: Ich verweigere nicht die Aushändigung an den ÄD, aber das Jobcenter erhält von mir definitiv KEINE Angaben zu meinem Gesundheitszustand.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?