M
mucel
Gast
hallo, ist hier vielleicht jemande, der mir die folgende frage beantworten kann und dies auch macht?
also, sehe ich das richtig, dass ein arbeitnehmer der einen chef hat der gutwillig ist, erstmal für 18 monate in kurzarbeit gehen kann und dann, wenn es doch nicht funktioniert hat und der arbeitsplatz verloren geht, für den zeitraum den er als anspruch erworben hat, nach beschäftigungsende arbeitslosengeld beanspruchen kann? würde das bedeuten, dass dieser arbeitnehme dann über 30 oder mehr monate, mit kurzarbeitergeld bzw arbeitslosengeld einen teil seines einkommensverlustet erstattet bekommt und ein arbeitnehmer, der keinen gutwilligen chef und der dann bei beginn einer krise freigesetzt wird, nach 12 (oder wenn er älter ist auch mehr monaten) monaten arbeitslosengeld bezug, entweder in harz 4 abfällt oder aber, gar nichts bekommt weil der partner "zuviel" verdient?
es gibt doch auc die sogenannte kurzarbeit null, in der der kurzarbeiter gar nicht arbeiten geht. funktioniert das dann auch über einen so langen zeitraum, von 18 monaten oder gar mehr?
also, sehe ich das richtig, dass ein arbeitnehmer der einen chef hat der gutwillig ist, erstmal für 18 monate in kurzarbeit gehen kann und dann, wenn es doch nicht funktioniert hat und der arbeitsplatz verloren geht, für den zeitraum den er als anspruch erworben hat, nach beschäftigungsende arbeitslosengeld beanspruchen kann? würde das bedeuten, dass dieser arbeitnehme dann über 30 oder mehr monate, mit kurzarbeitergeld bzw arbeitslosengeld einen teil seines einkommensverlustet erstattet bekommt und ein arbeitnehmer, der keinen gutwilligen chef und der dann bei beginn einer krise freigesetzt wird, nach 12 (oder wenn er älter ist auch mehr monaten) monaten arbeitslosengeld bezug, entweder in harz 4 abfällt oder aber, gar nichts bekommt weil der partner "zuviel" verdient?
es gibt doch auc die sogenannte kurzarbeit null, in der der kurzarbeiter gar nicht arbeiten geht. funktioniert das dann auch über einen so langen zeitraum, von 18 monaten oder gar mehr?