Jetzt erwischt es die Kurzarbeiter.
Sicherlich auf dem linken Fuß,denn damit rechnet keiner:
Die Arbeitsagenturen können Kurzarbeitern (Neben-)Beschäftigungen anbieten
und die Betroffenen sind zur Annahme dieser Jobs verpflichtet.
Dies regelt § 172 des dritten Sozialgesetzbuchs.
Danach müssen Kurzarbeiter sogar mit einer Sperrzeit rechnen,
wenn sie während der Kurzarbeit eine von der Agentur angebotene zumutbare Beschäftigung ablehnen.
Nebeneinkommen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Nebenjob bei Kurzarbeit | RP ONLINE
Sicherlich auf dem linken Fuß,denn damit rechnet keiner:
Die Arbeitsagenturen können Kurzarbeitern (Neben-)Beschäftigungen anbieten
und die Betroffenen sind zur Annahme dieser Jobs verpflichtet.
Dies regelt § 172 des dritten Sozialgesetzbuchs.
Danach müssen Kurzarbeiter sogar mit einer Sperrzeit rechnen,
wenn sie während der Kurzarbeit eine von der Agentur angebotene zumutbare Beschäftigung ablehnen.
Nebeneinkommen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
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