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Guten Abend liebe Community,
ich möchte nicht viel drumrum labern, darum erläutere ich kurz meine Situation.
Gestern (13.02) war ich beim JC und habe diverse Unterlagen erhalten (HA, VM und EK). Zudem eine Checkliste und eine Erklärung mit der ich nicht viel anfangen kann. Im Anhang erhaltet ihr mehr Infos zu dieser Erklärung mit der BG Nummer xxxxx. Ich weiß auch nicht was BG bedeuten soll.
In der Erklärung wird ständig von "wir" geredet, was genau wird da gemeint, "wir das Jobcenter" oder "wir die Bedarfsgemeinschaft"?
Da ich es unterschreiben soll (Rückseite) denke ich eher letzteres.
Die Sache ist die, ich habe kein Merkblatt erhalten "Arbeitslosengeld II/SSozialgeld". Ich soll mit der Unterschrieft bestätigen, dass ich das Merkblatt erhalten, gelesen und verstanden habe.
Morgen (15.02) würde ich die Anträge gerne abgeben und auch noch eine KdU abholen.
Zeitgleich werde ich der SB , die für das ALG II zuständig ist, sagen, dass ich das nicht unterschrieben habe, weil ich nichts bestätigen werde wenn ich etwas nicht erhalten habe.
Wann ist eigl. der Zeitpunkt bei dem ich mit der EGV in Berührung komme? Mit dem ALG II hat das ja eigl. nichts direkt zu tun. Man sagte mir, dass die Abteilungen so geteilt sind, dass man einmal die Jobvermittlung hat und die andere Abteilung kümmert sich um das Geld.
Am 27.02 habe ich den ersten Termin mit meinem Sachbearbeiter für die Vermittlung da wird die Sache dann wohl spanned oder? Die EGV werde ich natürlich überprüfen lassen bzw. ich kann diese doch einfach ignorieren, da man diese ja nicht unterschreiben muss.
ich möchte nicht viel drumrum labern, darum erläutere ich kurz meine Situation.
Gestern (13.02) war ich beim JC und habe diverse Unterlagen erhalten (HA, VM und EK). Zudem eine Checkliste und eine Erklärung mit der ich nicht viel anfangen kann. Im Anhang erhaltet ihr mehr Infos zu dieser Erklärung mit der BG Nummer xxxxx. Ich weiß auch nicht was BG bedeuten soll.
In der Erklärung wird ständig von "wir" geredet, was genau wird da gemeint, "wir das Jobcenter" oder "wir die Bedarfsgemeinschaft"?
Da ich es unterschreiben soll (Rückseite) denke ich eher letzteres.
Die Sache ist die, ich habe kein Merkblatt erhalten "Arbeitslosengeld II/SSozialgeld". Ich soll mit der Unterschrieft bestätigen, dass ich das Merkblatt erhalten, gelesen und verstanden habe.
Morgen (15.02) würde ich die Anträge gerne abgeben und auch noch eine KdU abholen.
Zeitgleich werde ich der SB , die für das ALG II zuständig ist, sagen, dass ich das nicht unterschrieben habe, weil ich nichts bestätigen werde wenn ich etwas nicht erhalten habe.
Wann ist eigl. der Zeitpunkt bei dem ich mit der EGV in Berührung komme? Mit dem ALG II hat das ja eigl. nichts direkt zu tun. Man sagte mir, dass die Abteilungen so geteilt sind, dass man einmal die Jobvermittlung hat und die andere Abteilung kümmert sich um das Geld.
Am 27.02 habe ich den ersten Termin mit meinem Sachbearbeiter für die Vermittlung da wird die Sache dann wohl spanned oder? Die EGV werde ich natürlich überprüfen lassen bzw. ich kann diese doch einfach ignorieren, da man diese ja nicht unterschreiben muss.