Kurz vor Antragstellung - Erhalt einer Erklärung. soll unterschrieben werden

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Schilkroete

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Guten Abend liebe Community,

ich möchte nicht viel drumrum labern, darum erläutere ich kurz meine Situation.

Gestern (13.02) war ich beim JC und habe diverse Unterlagen erhalten (HA, VM und EK). Zudem eine Checkliste und eine Erklärung mit der ich nicht viel anfangen kann. Im Anhang erhaltet ihr mehr Infos zu dieser Erklärung mit der BG Nummer xxxxx. Ich weiß auch nicht was BG bedeuten soll.

In der Erklärung wird ständig von "wir" geredet, was genau wird da gemeint, "wir das Jobcenter" oder "wir die Bedarfsgemeinschaft"?
Da ich es unterschreiben soll (Rückseite) denke ich eher letzteres.
Die Sache ist die, ich habe kein Merkblatt erhalten "Arbeitslosengeld II/SSozialgeld". Ich soll mit der Unterschrieft bestätigen, dass ich das Merkblatt erhalten, gelesen und verstanden habe.

Morgen (15.02) würde ich die Anträge gerne abgeben und auch noch eine KdU abholen.
Zeitgleich werde ich der SB , die für das ALG II zuständig ist, sagen, dass ich das nicht unterschrieben habe, weil ich nichts bestätigen werde wenn ich etwas nicht erhalten habe.

Wann ist eigl. der Zeitpunkt bei dem ich mit der EGV in Berührung komme? Mit dem ALG II hat das ja eigl. nichts direkt zu tun. Man sagte mir, dass die Abteilungen so geteilt sind, dass man einmal die Jobvermittlung hat und die andere Abteilung kümmert sich um das Geld.

Am 27.02 habe ich den ersten Termin mit meinem Sachbearbeiter für die Vermittlung da wird die Sache dann wohl spanned oder? Die EGV werde ich natürlich überprüfen lassen bzw. ich kann diese doch einfach ignorieren, da man diese ja nicht unterschreiben muss.
 

doppelhexe

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BG sind du, dein(e) (ehe)partner(in), und kinder... also deine familie, die mit dir in deiner wohnung leben.

antragsteller ist der, dessen name da weggemacht wurde. wenn ihr unterschriebt, darf der, also der antragsteller, alles regeln für die bedarfsgemeinschaft und ist dann auch ansprechpartner fürs jobcenter.

ansonsten alle personen eintragen, die in eurer BG leben ...

aber wenn ihr den aufklärungszettel nicht bekommen habt, das auch nicht mit euch besprochen wurde... dann kriegt das amt den eben auch nicht unterschrieben zurück.

was meinst du mit "eine KDU abholen"? meinst du, die zahlen euch die in bar aus? hast du das beantragt und wurde genehmigt?

EGV wird man dann beim termin ende des monats machen wollen... du kannst aber so lange verweigern, bis ihr einen bescheid habt, das ihr überhaupt anspruch auf ALG2 habt.

erst danach darf die dame dann gerne mit euch eine EGV verhandeln ... dazu nimmt man die ausgedruckte EGV zur überprüfung mit und dafür hat man dann in der regel 14 tage zeit.

nie sagen, das man nicht unterschreiben will, dann gibts nämlich ne EGV -VA ... die egv als verwaltungsakt, wo man keine mitsprachemöglichkeiten mehr hat.
 

Schilkroete

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In meinem Fall besteht die Bedarfsgemeinschaft nur aus mir, also recht simpel.
Ich werd die Dame diesbezüglich ansprechen.

Ich benötige den Antrag für die KdU , den habe ich nicht mitgenommen, da es noch in der Schwebe lag ob ich den überhaupt benötige bzw. beantragen werde.

Das heißt ich warte ab bis ich den Bescheid zu ALG II erhalten habe. Okay, das macht auch irgendwie Sinn. Wieso sollte ich eine EVG unterschreiben, wenn ich noch nichtmal weiß ob ich überhaupt ALG erhalte :idea:

Mal angenommen ich erhalte eine EGV und sage dem JC , dass dort Fehler enthalten sind. Und da beginnt bei mir eine Wissenslücke. Im Beitrag Eingliederungsvereinbarung (EGV) – Was man darüber wissen sollte steht ja, dass das JC eine VA erlässt. Das JC kann doch einfach die EGV solange anpassen bis alles passt oder etwa nicht, wieso also gleich eine VA erlassen?
 

Doppeloma

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Hallo Schilkroete, :welcome:

Diese "Erklärung" ist überflüssig, erst Recht wenn du eine Einzel-BG bist ...
Zudem werden die nötigen Angaben bei mehreren Personen auch auf den entsprechenden Antrags-Anlagen abgefragt, was soll dieser zusätzliche Bogen, wo du irgendwelche "Vollmachten" erteilst die ebenfalls unnötig sind.

Das SGB II setzt bereits eine Vertretungs-Vollmacht als gegeben voraus für den Haupt-Antragsteller (wenn es der Antrag für eine Familie z.B. ist), dieser muss man (als volljähriges Mitglied einer SGB II-BG ) selbst aktiv beim JC widersprechen wenn man das so nicht haben will.

Da hatte mal wieder Jemand Langeweile und hat ein Formular gebastelt was rechtlich gesehen gar nicht erforderlich ist (was für den Antrag nötig ist, gibt es auch als amtliches Antrags-Formular) und unnötige Doppelerfassung von persönlichern Daten erfordert.

In meinem Fall besteht die Bedarfsgemeinschaft nur aus mir, also recht simpel.
Ich werd die Dame diesbezüglich ansprechen.

Würde nur ganz unschuldig fragen wo das erwähnte Merkblatt denn ist, für dessen Kenntnisnahme du unterschreiben sollst und dann musst du es natürlich erst mal in Ruhe (zu Hause) lesen können, ehe du unterschreiben kannst, dass du es gelesen hast ... :icon_hihi:

Vollmachten sind ja völlig überflüssig wenn du nur für dich selbst verantwortlich bist und als Einzel-BG den Antrag stellst.

Ich benötige den Antrag für die KdU , den habe ich nicht mitgenommen, da es noch in der Schwebe lag ob ich den überhaupt benötige bzw. beantragen werde.

Dann druck dir das Formular aus dem Internet aus, warum nimmst du nicht mit, was man dir so zum Ausfüllen gibt und entsorgst dann zu Hause was du nicht brauchst ... ???

Merkblatter und Formulare: Arbeitslos und Arbeit finden - Bundesagentur fur Arbeit

Warum meinst du denn keine KdU zu benötigen, zahlst du keine Miete , wohnst du noch zu Hause (bei den Eltern ?), wie alt bist du, es klingt alles ein wenig nach UNTER 25, das könnte tatsächlich schwierig werden.

Bist du bereits ÜBER 25 hast du auch bei deinen Eltern wohnend einen eigenen Anspruch auf ALG II und du solltest den Anspruch auf KdU auch nicht so einfach "verschenken" ... dann versucht man gerne eine HG oder sogar BG noch "zu konstruieren" ...

Das heißt ich warte ab bis ich den Bescheid zu ALG II erhalten habe. Okay, das macht auch irgendwie Sinn. Wieso sollte ich eine EVG unterschreiben, wenn ich noch nichtmal weiß ob ich überhaupt ALG erhalte

Das wird man gerne beim JC selber entscheiden, allerdings kann eine EGV NICHT rechtswirksam werden, ehe du keinen Leistungsbescheid bekommen hast ... eine "vorschlagen" darf man dir durchaus auch vorher schon.

Das ist ein Vertrag und ohne gründliche Prüfung unterschreibst du wahrscheinlich sonst auch keine Verträge sofort. :icon_evil:

Mal angenommen ich erhalte eine EGV und sage dem JC , dass dort Fehler enthalten sind. Und da beginnt bei mir eine Wissenslücke.

Zu konkreten Fehlern brauchst du ja noch gar nicht diskutieren (wollen), du unterschreibst ja noch nicht, du möchtest prüfen und dir eigene Gedanken dazu machen (die EGV soll schließlich gemeinsam erarbeitet / verhandelt werden) und die Fehler finden wir dann schon ... :icon_hihi:

Im Beitrag Eingliederungsvereinbarung (EGV ) – Was man darüber wissen sollte steht ja, dass das JC eine VA erlässt.

Das wird ja auch meist so gemacht, egal was du selbst für Vorschläge für die (sinnvollen) Inhalte dieses Vertrages machen würdest.
Ehe du einen Leistungsbescheid vorliegen hast, darf aber rechtmäßig noch KEIN VA erstellt werden der eine EGV (ohne deine Unterschrift) ersetzen soll ... :icon_evil:

Das JC kann doch einfach die EGV solange anpassen bis alles passt oder etwa nicht, wieso also gleich eine VA erlassen?

Das wäre ja "traumhaft", das JC passt aber (wenn überhaupt) alles nur so an, dass es für das JC "passt" und nicht wie du das gerne haben würdest, dass es auch dir "passt" ...

Es ist also meist eher Zeitverschwendung eigene Vorschläge einbringen zu wollen, um auch Vorteile aus diesem Vertrag zu haben ... man kann es natürlich immer wieder mal versuchen ...

Die SB kommen dann gerne damit, dass sie die (angeblich vorgeschriebenen) Text-Bausteine (in den EGV ) gar nicht verändern können / dürfen, was natürlich Unsinn ist, aber so muss man sich auf deine Vorschläge nicht einlassen und "kann doch gar nicht dafür" ... :sorry:

Unterschreibst du das dann, "um vermeintlich deine Ruhe zu haben", dann bist du an diesen Vertrag (und den Inhalt) gebunden, du hast schließlich freiwillig Allem zugestimmt was da drin steht (auch den Fehlern).

Geht der SB auf deine Vorschläge nicht ein (oder reagierst du gar nicht mehr auf die EGV ) dann bekommst du den ersetzenden VA (Bescheid) und dagegen kannst du Widerspruch einlegen, wenn der Inhalt nicht in Ordnung ist und es gibt KEINEN VA (als Ersatz einer EGV ) der wirklich "in Ordnung" wäre.

Mehr dazu weiter nachlesen (im Bereich "EGV ") und wenn du deine EGV (den Vorschlag ohne deine Unterschrift) hier "zur Prüfung" eingestellt hast.
Nach deiner Unterschrift kommst du da NICHT wieder raus, egal wie viele Fehler da drin sein werden, Verträge zum eigenen Nachteil, die unterschreibt man einfach NICHT ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Schilkroete

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Würde nur ganz unschuldig fragen wo das erwähnte Merkblatt denn ist, für dessen Kenntnisnahme du unterschreiben sollst und dann musst du es natürlich erst mal in Ruhe (zu Hause) lesen können, ehe du unterschreiben kannst, dass du es gelesen hast ... :icon_hihi:

Vollmachten sind ja völlig überflüssig wenn du nur für dich selbst verantwortlich bist und als Esinzel-BG den Antrag stellst.

Merkblatt einfordern, durchlesen und unterschreiben oder die Dame darauf aufmerksam machen, dass dieses Dokument eigl. überflüssig ist. Okay.

Dann druck dir das Formular aus dem Internet aus, warum nimmst du nicht mit, was man dir so zum Ausfüllen gibt und entsorgst dann zu Hause was du nicht brauchst ... ???

Merkblatter und Formulare: Arbeitslos und Arbeit finden - Bundesagentur fur Arbeit

Warum meinst du denn keine KdU zu benötigen, zahlst du keine Miete , wohnst du noch zu Hause (bei den Eltern ?), wie alt bist du, es klingt alles ein wenig nach UNTER 25, das könnte tatsächlich schwierig werden.

Bist du bereits ÜBER 25 hast du auch bei deinen Eltern wohnend einen eigenen Anspruch auf ALG II und du solltest den Anspruch auf KdU auch nicht so einfach "verschenken" ... dann versucht man gerne eine HG oder sogar BG noch "zu konstruieren" ...

Ich versuche es mal kurz zu halten
Ü25, wohne mit Eltern zusammen im Haus.
Abgetrennter Bereich, andere Etage.
Mietvertrag ging bis Ende Dezember (Ende der Umschulung & des ALG I )
Ein neuer Vertrag muss her! Die Frage war, lohnt sich der Aufwand, da ich in wenigen Monaten (ca 3 - 5) umziehen werde (eigene Whg).
Mir wurde gesagt, ich kann das in Ruhe bedenken und den Antrag dann ggf. abholen. (Brauch ich ja nicht, da ich mir den jetzt ausdrucke)


Das ist ein Vertrag und ohne gründliche Prüfung unterschreibst du wahrscheinlich sonst auch keine Verträge sofort. :icon_evil:

Sag das nicht so laut, ich hatte letzte Woche den ersten Termin bei der Bundesagentur und dort habe ich die EGV sofort unterschrieben. Dort hat man erwähnt, dass durch Verstöße Saktionen erlassen werden.
Die Frage die ich mir gestellt habe war, erst als ich wieder zu Hause war, Sanktionen? Wovon den? Ich bekomme doch gar kein ALG I mehr und von ALG II war nie die Rede. Dann begann das Telefonieren und man sagte mir, dass die gute Dame mir sagen hätte müssen, dass ich ALG II beantragen muss/kann. Da ich jetzt beim JC bin bin ich fein aus der EGV der Agentur :icon_hihi: passiert mir nicht nochmal.


Kleiner Nachtrag:
Ich wollte die Anträge schon gestern (Mittwoch abgeben). Der Leistungsbereich hatte jedoch zu. Ich habe ein Zimmer weiter eine Dame gefragt ob sie die Dokumente nich annehmen kann. Sie meinte "Nein, das wäre so als würden Sie die Dokumente in den Briefkasten werfen"
Ich habe hier irgendwo gelesen, dass jede Stelle dies hätte annehmen müssen, habe ich das richtig verstanden?
Und ich nehme auch immer jemanden mit zu den Gesprächen und zu Dokumentabgaben, das sollte ja auch reichen (damit muss ich die Bestätigungen nicht sammeln, hoffe das stimmt so)


Also melde ich mich wieder, wenn ich die EGV erhalten habe, dann aber im anderen Bereich.
Schön dass ich diese schlaflose Nacht hier was zum lesen habe :peace:
Und danke fürs :welcome:
Insgesamt ist das JC gerade ein sehr interessantes Projekt für mich :icon_mrgreen:
 

Schilkroete

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Anträge wurden heute abgegeben (KdU nicht, wird später in einem anderen Thema behandelt).
Man hat mir gesagt (diesesmal eine andere SB ), dass dieses Dokument eine Vollmachtsbestätigung sei, wie oben schon erwähnt wurde. Somit hatte ich die Bestätigung.
Ich habe sie gefragt: "Ich gebe doch mit dem HA eine Vollmacht, wieso also nochmal?"
Antwort: "Ja das ist halt alles doppelt, das wird so vorgeschrieben".
Ahja

SB musste ein Telefonat führen um herauszufinden wo sie den das Merkblatt den findet.
Das Telefonat konnte ich mithören und ich fand herraus, dass das Merkblatt in der Regel gar nicht herausgegeben wird :D
SB hat es mir, verständlicherweise, ausgedruckt und mitgegeben.
Dieses Merkblatt enthält Auszügedes Merkblatts "Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld" (das Heftchen (das habe ich dann auch mitbekommen) was man in der Regel bekommt).

Mal rein hypothetisch;
ich trete nächste Woche nochmal an (diesmal bei der ersten SB ) und sage, wie argumentiere ich, dass ich keine Doppelbestätigungen tätigen werde? :popcorn:
Ich würde einfach sagen:
"HA ist unterschrieben, der Rest auch, reicht!"
 

Imaginaer

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Die Erklärung würde ich gerne mal anonymisiert gerne einsehen.

Im ALG I Hauptantrag auf Seite 6 ist eine Passage mit Feld zum ankreuzen die besagt:
Ich habe das Merkblatt "SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld)" und die Ausfüllhinweise erhalten und kenne deren Inhalt. Künftige Änderungen (insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Umfangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.

Ob es angekreuzt wird oder nicht ist nicht relevant, da man mit Unterschrift unter dem Antrag es bereits bestätigt wird. Sind auch normale Hinweise zur Mitwirkung. Aber auch dort bedarf es seitens der JC einer Aufforderung, die wieder rum ist zu prüfen.

Aber das extra Blatt ist überflüssig. Vermutlich wieder selbstgebastelt von einer dieser Leuchten bei der BA .
 

Schilkroete

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Die Erklärung würde ich gerne mal anonymisiert gerne einsehen.

Im ALG I Hauptantrag auf Seite 6 ist eine Passage mit Feld zum ankreuzen die besagt:


Ob es angekreuzt wird oder nicht ist nicht relevant, da man mit Unterschrift unter dem Antrag es bereits bestätigt wird. Sind auch normale Hinweise zur Mitwirkung. Aber auch dort bedarf es seitens der JC einer Aufforderung, die wieder rum ist zu prüfen.

Aber das extra Blatt ist überflüssig. Vermutlich wieder selbstgebastelt von einer dieser Leuchten bei der BA .

Hi Imaginaer :),

der Anhang wurde hier leider, ich weiß nicht wieso. Dort waren keine Angaben zu meiner Person ersichtlich, jedoch konnte man die Behördenkennung sehen. Vielleicht deshalb. Privat kann ich es dir auch nicht senden.

Im Grunde genommen steht genau das in der Erklärung nur halt in mehreren Absätzen :popcorn:
 
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