Erolena
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Jemand ohne Ausbildung und wg. widriger familiärer Bedingungen auch ohne Schulabschluss möchte unbedingt einen Einstieg in den Sozialbereich oder Gesundheitsbereich finden. Er stellt den Antrag auf Teilnahme an einer örtlichen Bildungsmaßnahme zur Betreuung Demenzkranker.
Antwort der ARGE/Jobcenter: Er bekomme diese Zusage nur, wenn er eine schriftliche Einstellungszusage vorlegen kann. Er erhält eine Einstellungszusage von einem Pflegeheim für die Zeit nach dem Kurs, allerdings als Sozialbetreuer (Alltagsbetreuer).
ARGE lehnt nun die Bewilligung der Kurzausbildung ab, da der Antragsteller eine Arbeitsplatzzusage für den "falschen" Arbeitsplatz beigebracht habe, für den diese Bildungsmaßnahme nicht notwendig sei.
Was könnte man tun?
Antwort der ARGE/Jobcenter: Er bekomme diese Zusage nur, wenn er eine schriftliche Einstellungszusage vorlegen kann. Er erhält eine Einstellungszusage von einem Pflegeheim für die Zeit nach dem Kurs, allerdings als Sozialbetreuer (Alltagsbetreuer).
ARGE lehnt nun die Bewilligung der Kurzausbildung ab, da der Antragsteller eine Arbeitsplatzzusage für den "falschen" Arbeitsplatz beigebracht habe, für den diese Bildungsmaßnahme nicht notwendig sei.
Was könnte man tun?