Hallo,
es war mal wieder soweit.
Nach Zahlreichen Prozessen die das JC allesamt verloren hat entschloss sich dieses nun den SB auszutauschen.
Nun haben wir nen SB ehemalig aus dem SGB XII. Psychologe.
Nach einem Schwall von Verwirrenden Aussagen des SB die ich allesamt Abprallen Ließ bekam ich nun diese Angehängte EGV welche ich Selbstverständlich nicht unterschreiben werde.
Folgende Fragen quälen mich:
1. Die EGV besagt Abklärung der Beruflichen Verwendbarkeit nach Ärztlicher Begutachtung, ist dies nicht eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit?
Eine EGV soll mit jedem Erwerbsfähigen abgeschlossen werden, bedeutet das dann nicht das Die mir gar keine EGV aufdrücken dürfen?
2. Sie Reichen den Ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und ein Ärztliches Attest ein.
Es steht für mich fest das der SB die Unterlagen lesen wird, einen Ärztlichen Dienst gibt es im JC nicht, evtl wird er diese dann weiterleiten...
Der Gesundheitsfragebogen ist freiwillig, also gebe ich ihn nicht ab. Ich werde Ihn nur unterschreiben und mitteilen das ich diesen dem ÄD gerne Persönlich übergeben werde, nicht aber ihm. Die Angehängten 10 Verschiedenen Schweigepflichtentbindungen incl. Blankoentbindung werde ich auch alle nicht unterschreiben.
Ich bin bereit die Befunde dem ÄD auszuhändigen und nur bei Absolutem Bedarf unterschreibe ich eine Schweigepflichtentbindung.
3. Sanktionen die in der EGV Festgehalten sind. (30%)
Wenn ich es richtig verstanden habe erfüllt diese Angelegenheit gar nicht die Möglichkeit zu Sanktionieren, ist das Richtig? Somit will der SB eine Sanktionsmöglichkeit schaffen?
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Was könnt Ihr mir raten??
LG Woodchild
es war mal wieder soweit.
Nach Zahlreichen Prozessen die das JC allesamt verloren hat entschloss sich dieses nun den SB auszutauschen.
Nun haben wir nen SB ehemalig aus dem SGB XII. Psychologe.
Nach einem Schwall von Verwirrenden Aussagen des SB die ich allesamt Abprallen Ließ bekam ich nun diese Angehängte EGV welche ich Selbstverständlich nicht unterschreiben werde.
Folgende Fragen quälen mich:
1. Die EGV besagt Abklärung der Beruflichen Verwendbarkeit nach Ärztlicher Begutachtung, ist dies nicht eine Prüfung der Erwerbsfähigkeit?
Eine EGV soll mit jedem Erwerbsfähigen abgeschlossen werden, bedeutet das dann nicht das Die mir gar keine EGV aufdrücken dürfen?
2. Sie Reichen den Ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und ein Ärztliches Attest ein.
Es steht für mich fest das der SB die Unterlagen lesen wird, einen Ärztlichen Dienst gibt es im JC nicht, evtl wird er diese dann weiterleiten...
Der Gesundheitsfragebogen ist freiwillig, also gebe ich ihn nicht ab. Ich werde Ihn nur unterschreiben und mitteilen das ich diesen dem ÄD gerne Persönlich übergeben werde, nicht aber ihm. Die Angehängten 10 Verschiedenen Schweigepflichtentbindungen incl. Blankoentbindung werde ich auch alle nicht unterschreiben.
Ich bin bereit die Befunde dem ÄD auszuhändigen und nur bei Absolutem Bedarf unterschreibe ich eine Schweigepflichtentbindung.
3. Sanktionen die in der EGV Festgehalten sind. (30%)
Wenn ich es richtig verstanden habe erfüllt diese Angelegenheit gar nicht die Möglichkeit zu Sanktionieren, ist das Richtig? Somit will der SB eine Sanktionsmöglichkeit schaffen?
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Was könnt Ihr mir raten??
LG Woodchild