Kuren und / oder Reha´s

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Sichtlich gibt es immer wieder Bedarf nach Klärungen zu diesem Thema.
So z.B. stellt sich die Frage ob es im Belieben /Entscheidung des Patienten liegt ob er in eine stationäre oder aber ambulante Reha /Kur gehen möchte / kann.
Das Aufzwingen einer stationären Reha / Kur begründet m.E. n. eine freiheitsentziehende Maßnahme unter Nötigung, die bis hin zur Körperverletzung gehen kann.

Viele Patienten habe entweder gesundheitliche oder aber familiäre gute Gründe nicht in eine stationäre Reha / Kur gehen zu wollen bz.w. es nicht zu können.
Zu oft setzen sich sowohl behandelnde Ärzte als auch MDK , Rententräger, KK ect. ohne Sinnund erkennbare Notwendigkeit darüber hinweg und schaffen oft genug zusätzliche u./o. damit neue Probleme.

Gibt es irgendeine euch bekannte Möglichkeit sich ganz offiziell diese stationären Rehas / Kuren von der Backe zu halten ?
 
Ja, ist ganz einfach.

Da die angebotene Hilfe grundsätzlich und ausschliesslich auf freiwilliger Basis erfolgt, kann man sie einfach ablehnen.

Selbstverständlich steht es dem Patienten frei, zu versuchen, den Kostenträger mittels Argumenten und Gutachten davon zu überzeugen, das eine ambulante Reha den gleichen Erfolg in diesem "ganz speziellen" Fall erbringen wird.

Eine stationäre Reha die unter Druck gegen den Willen des Patienten durchgeführt wird, gibt es nicht.
 
Hallo,

falls eine Aufforderung durch den Leistungsträger, z.B. KK erfolgt, dann muss der Leistungsempfänger einen solchen REHA-Antrag stellen...
aufgrund dieser Aufforderung erlischt automatisch sein Dispositionsrecht..er hat keinerlei Einfluß mehr, wann die REHA beginnt, in welche Klinik es geht, ob ambulant oder stationär...

KV-media - Aufforderung zum Reha-Antrag bei Krankengeldbezug

allerdings besteht noch eine einsame Möglichkeit...wenn der Arzt 4 Tage vor REHA-Beginn "Nicht Rehafähig" bescheinigt...
dann ist eine stat. REHA nicht möglich..
ansonsten...siehe Link...
 
Zunächst einmal ein DANKE ! für die Antworten !

Jetzt folgenden Fall:
I. ALG II -Empfänger ( jetzt 58 jahre alt) ist bisher seit über 2 Jahren AU . Irgendwann ist er es nicht mehr und meldet sich wieder beim JC .
Dann erfolgt die übliche Nummer mit dem ÄD dort.
KANN es sein das man ihm dort dann eine Reha aufdrückt ?

Er kann eine stationäre Reha auf keinen Fall antreten, da er phychologische Probleme mit fremdbestimmtem Tagesablauf und mit fremder Umgebung hat. Zudem kann er viele (noch dazu fremde) Menschen in seinem nahen Umfeld und auch noch 24 Stunden pro Tag nicht ertragen.

zweiter Fall:
II. Bekannte ist z.Z. seit 7 Monaten AU . Einmal MDK -Termin gehabt und dort befunden = AU . Zweiter MDK -Termin von ihrem behandelnden Arzt abgesagt worden, da sie gesundheitlich für den (sehr langen) Weg dahin (noch) nicht in der Lage ist.
Wenige Tage später ein Ersttermin bei einem weiteren anderen Facharzt gehabt (auf den Termin hat sie seit 4 Monaten gewartet), - der hat sie zusätzlich auch noch AU -geschrieben und eine Therapie verordnet.

Irgendwann allerdings wird sie dann ausgesteuert und muß (da inzwischen arbeitslos geworden) einen ALG I - Antrag stellen.

Sie will nicht in eine stationäre Reha weil sie einerseits niemanden hat der ihre Mieze (an der sie extrem hängt) für diese Zeit angemessen versorgen kann, andererseits ist sie innerlich derartig angespannt das jede noch so kleine Veränderung sie stark nervös werden läßt. Z.B. kann sie dann kaum noch essen. Sie wiegt z.Z. wegen der Nervenbelastung noch 56 Kilo bei 174 cm. Sie sieht extrem dürre aus, - auch weil sie ansonsten einen starken und groben Knochenbau hat. Ihre Oberschenkel haben knapp etwas mehr im Umfang als meine Oberarme, - und ich wiege bei 168 cm nur 52 Kilo. Kann man sich also vorstellen wie sie herumläuft, - sagte ihr schon einmal auf Nachfrage "du wirfst fast keinen Schatten". Nahm sie nicht persönlich, sie weiß das es so ist.

In allen diesen beiden Fällen wäre der Zwang zu einer stationären Reha - ob nun durch die KK oder AfA oder irgendwann JC eine ausgemachte Katastrophe für die Betroffenen.
Es gäbe dort nur einen "Erfolg", - von der Reha direkt in die Klapse.

Ich kenne Beide seit sehr vielen Jahren und kann beurteilen was das bedeuten würde.

Daher die Frage, - KANN Irgendjemand einen kranken ZWINGEN eine STATIONÄRE Reha aufzusuchen ?
 
Daher die Frage, - KANN Irgendjemand einen kranken ZWINGEN eine STATIONÄRE Reha aufzusuchen ?
Kann auch nur sagen: Siehe Beitrag 3

Übrigens: Es gibt sehr viele gute Unterbringungsmöglichkeiten für eine Katze... das sehe ich eher als vorgeschoben. Sie hat sich doch bisher gar nicht ernsthaft bemüht?

(Ich habe auch Katzen... und muß sie wahrscheinlich demnächst längere Zeit in fremde Obhut geben.)
 
Hallo,

ich hab doch in meinem Beitrag bereits geschrieben, dass es einen Zwang zu einer REHA geben kann...
wenn die REHA dann nicht beantragt wird, wird wohl der Leistungsträger, hier ggf. KK , die Zahlung einstellen.

darum sollte man den Antrag stellen, alles vorher mit dem beh. Arzt absrpechen...
und dann, wenn der Arzt eine REHA-Unfähigkeit erkennt, muss er das kurz vor Antritt der REHA schriftlich bestätigen...

sie hat somit die REHA unter Zwang beantragt, aber der gesundheitliche Zustand läßt eine REHA nicht zu..somit kann es auch nicht zu einer Leistungseinstellung durch den Leistungsträger kommen...

les dir doch einfach noch einmal den Link durch, dann sind all deine Fragen eigentlich beantwortet...
 
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