Kur und Hartz4

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Hot Chili

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hallo zusammen!
Ich habe folgende sache: Ich möchte gerne mit meinen kindern eine Mutter-kind-kur machen. ich beziehe hartz4 .die kur dauert 3 wochen .ich habe mal gehört das sie mir dann für die zeit geld streichen , ich wollte mal fragen stimmt das? und wieviel geld streichen sie mir dann? hoffe nicht viel weil ich ja trotzdem meine rechnungen bezahlen muss .ich hoffe ihr könnt mir helfen:icon_smile::confused:

danke im vorraus

liebe grüße hot chili
 
E

ExitUser

Gast
Hi Hot Chili,

Regelleistungskürzung wegen Klinikaufenthalts auch 2008 unzulässig (nicht rechtskräftig) https://www.elo-forum.org/allgemein...fenthalts-2008-unzul%E4ssig%3B-vg-bremen.html


da habe ich auch noch etwas.

Das Bundessozialgericht hat entschieden - B 14 AS 22/07 R , dass wenn ein Hartz-IV -Empfänger im Krankenhaus ist die ARGE nicht berechtigt ist das Arbeitslosengeld II um den Verpflegungssatz zu kürzen. Das BSG begründete die Entscheidung damit, dass das Arbeitslosengeld II eine pauschale Leistung ist, die einer individuellen Bedarfsermittlung nicht zugängig ist.
ARBEITSLOSENGELD II / BSG: Krankenhausessen ist keine Einnahme für Bezieher von Arbeitslosengeld II (anwalt-kiel.com)
 
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