McStarfighter
Elo-User*in
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- 17 Juli 2006
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Hi,
zuerst einmal finde ich es toll, daß es hier ein solches Forum gibt und man nicht alleine mit solchen Problemen dasteht.
Nun zum Problem: Meine Mutter ist seit dem 8. April 2006 ununterbrochen im Krankenhaus und konnte auch keinerlei Mitteilung an das Amt machen, da sie bis vor ein paar Tagen im Dauerkoma war. Und jetzt kann sie immer noch nix machen, warum, sollte klar sein. Mittlerweile bin ich vom Gericht zum gesetzlichen Vertreter bestellt worden und war auch prompt heute beim Amt und habe den Krankenhausaufenthalt mitgeteilt. Daraufhin sagte mir die Sachbearbeiterin, daß meine Mutter beginnend mit dem Tag der Einlieferung nur noch 30% der Regelleistung bekommen würde. Ich teilte dann mit, daß ja die laufenden monatlichen Kosten weiterlaufen würden, was die Sachbearbeiterin mit einem "Pech gehabt" quittierte. Ach ja, meine Mutter bezieht Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Bundesland Hessen, Stadt Wiesbaden.
Ich habe leider keine hilfreichen Informationen von der Sachbearbeiterin bekommen und wäre euch für Feedback dankbar.
Was darf denn nun wirklich einbehalten werden?
Auf welche Paragraphen können die sich dabei berufen?
Welche Paragraphen / Urteile kann ich dagegenhalten?
etc.....
Wenn ich da nicht rauskomme, wird meine Mutter bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus den Gerichtsvollzieher vor der Tür haben und noch mehr, denn schließlich enden die ganzen finanziellen Verpflichtungen nicht.
Vielen vielen Dank im Voraus.
zuerst einmal finde ich es toll, daß es hier ein solches Forum gibt und man nicht alleine mit solchen Problemen dasteht.
Nun zum Problem: Meine Mutter ist seit dem 8. April 2006 ununterbrochen im Krankenhaus und konnte auch keinerlei Mitteilung an das Amt machen, da sie bis vor ein paar Tagen im Dauerkoma war. Und jetzt kann sie immer noch nix machen, warum, sollte klar sein. Mittlerweile bin ich vom Gericht zum gesetzlichen Vertreter bestellt worden und war auch prompt heute beim Amt und habe den Krankenhausaufenthalt mitgeteilt. Daraufhin sagte mir die Sachbearbeiterin, daß meine Mutter beginnend mit dem Tag der Einlieferung nur noch 30% der Regelleistung bekommen würde. Ich teilte dann mit, daß ja die laufenden monatlichen Kosten weiterlaufen würden, was die Sachbearbeiterin mit einem "Pech gehabt" quittierte. Ach ja, meine Mutter bezieht Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Bundesland Hessen, Stadt Wiesbaden.
Ich habe leider keine hilfreichen Informationen von der Sachbearbeiterin bekommen und wäre euch für Feedback dankbar.
Was darf denn nun wirklich einbehalten werden?
Auf welche Paragraphen können die sich dabei berufen?
Welche Paragraphen / Urteile kann ich dagegenhalten?
etc.....
Wenn ich da nicht rauskomme, wird meine Mutter bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus den Gerichtsvollzieher vor der Tür haben und noch mehr, denn schließlich enden die ganzen finanziellen Verpflichtungen nicht.
Vielen vielen Dank im Voraus.