Hallo,
ich frag für meine Tante. Sie bekommt Hartz 4 , ihr Sohn, der noch mit im Haus lebt ebenfalls. Insgesamt wurde ihr Bedarf auf 900 Euro festgelegt.
Mein Onkel lebt auch mit in dieser Wohnung, ist Rentner und bekommt, da er ein eigenes Einkommen hat, folgerechtig nichts. Ist auf dem Bescheid auch mit 0,00 ausgewiesen.
Jetzt kam am 23.06. ein Schreiben von der Arge , dass es eine Rentenanpassung zum 01.07. geben wird und sie deshalb den Rentenbescheid bis 7.7. vorliegen haben wollen. Vorsorglich gibt es erst mal von der Arge nur einen Abschlag in Höhe von 800 Euro. Wenn der Rentenbeleg vorliegt, wird alles neue berechnet und dann der Restbetrag, sofern es einen gibt ausbezahlt.
Wer Rentenanpassungen kennt, weiß, dass es sich dabei meistens um 5 Euro mehr handelt, also nicht so Riesenerhöhung.
Der Rentenbescheid ist noch gar nicht da, schon kommen sie mit Kürzungen daher. Außerdem wurde im Bescheid von Anfang Juni einfach der Mehrbedarf aufgrund einer chronischen Krankheit (die es immer geben wird) in Höhe von 51,13 Euro gestrichen.
Macht es Sinn, hier Widerspruch einzulegen oder handelt die Arge da noch im legalen Bereich?
Danke
Dorilys
ich frag für meine Tante. Sie bekommt Hartz 4 , ihr Sohn, der noch mit im Haus lebt ebenfalls. Insgesamt wurde ihr Bedarf auf 900 Euro festgelegt.
Mein Onkel lebt auch mit in dieser Wohnung, ist Rentner und bekommt, da er ein eigenes Einkommen hat, folgerechtig nichts. Ist auf dem Bescheid auch mit 0,00 ausgewiesen.
Jetzt kam am 23.06. ein Schreiben von der Arge , dass es eine Rentenanpassung zum 01.07. geben wird und sie deshalb den Rentenbescheid bis 7.7. vorliegen haben wollen. Vorsorglich gibt es erst mal von der Arge nur einen Abschlag in Höhe von 800 Euro. Wenn der Rentenbeleg vorliegt, wird alles neue berechnet und dann der Restbetrag, sofern es einen gibt ausbezahlt.
Wer Rentenanpassungen kennt, weiß, dass es sich dabei meistens um 5 Euro mehr handelt, also nicht so Riesenerhöhung.
Der Rentenbescheid ist noch gar nicht da, schon kommen sie mit Kürzungen daher. Außerdem wurde im Bescheid von Anfang Juni einfach der Mehrbedarf aufgrund einer chronischen Krankheit (die es immer geben wird) in Höhe von 51,13 Euro gestrichen.
Macht es Sinn, hier Widerspruch einzulegen oder handelt die Arge da noch im legalen Bereich?
Danke
Dorilys