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Hallo ElorianerInnen,
ein Bekannter hat in Neuss, eine Kürzung von 30% ab Mai bis Juli bekommen.
Vorkommnis:
Er bekam eine der üblichen Einladung zwecks über "berufliche Perspektive reden."
Er bekam eine Eingliederungsvereinbarung (nicht Verwaltungsakt) zur sofortigen Unterschrift mit einer Massnahme von 6 Monaten.
Er unterschrieb nicht, sondern kam zu mir, wir einen Gegenvorschlag erstellt. Er hat den Gegenvorschlag nicht sofort abgegeben, sondern wollte.
Dann bekam er eine Anhörung, wegen Kürzungsabsichten, Wegen Nichtantritt der Massnahme aus dem Verwaltungsakt. Wir Begründung geschrieben, es läge kein Verwaltungsakt vor, und keine Zuweisung. (Es liegt tatsächlich nur die vorgelegte, nicht unterschrieben EGV vor).
Nun bekam er einen Bescheid mit der Kürzung. Mit der Begründung,
Sinngemäss:
"Er frage nach auf welchen Verwaltungsakt die ARGE sich beziehe",
dies können jedoch mit den persönlichen Einzelinteresse und dem Allgemein Interesse nicht anerkannt werden.
Die gehen auf nichts ein, sondern ziehen stur eine Linie durch,
die für die Tonne ist.
Wir werden wohl einen Widerspruch schreiben müssen. Was kann noch getan werden um die verhängte Kürzung schneller abzuwehren?
Hat jemand eine Klageschrift in Peto, auf die wir aufbauen könnten?
Ich hänge den Schrieb mal an.
Die ticken in Neuss, nicht weniger Bescheuert wie in der ARGE Düsseldorf Süd und Mitte.
Volker
ein Bekannter hat in Neuss, eine Kürzung von 30% ab Mai bis Juli bekommen.
Vorkommnis:
Er bekam eine der üblichen Einladung zwecks über "berufliche Perspektive reden."
Er bekam eine Eingliederungsvereinbarung (nicht Verwaltungsakt) zur sofortigen Unterschrift mit einer Massnahme von 6 Monaten.
Er unterschrieb nicht, sondern kam zu mir, wir einen Gegenvorschlag erstellt. Er hat den Gegenvorschlag nicht sofort abgegeben, sondern wollte.
Dann bekam er eine Anhörung, wegen Kürzungsabsichten, Wegen Nichtantritt der Massnahme aus dem Verwaltungsakt. Wir Begründung geschrieben, es läge kein Verwaltungsakt vor, und keine Zuweisung. (Es liegt tatsächlich nur die vorgelegte, nicht unterschrieben EGV vor).
Nun bekam er einen Bescheid mit der Kürzung. Mit der Begründung,
Sinngemäss:
"Er frage nach auf welchen Verwaltungsakt die ARGE sich beziehe",
dies können jedoch mit den persönlichen Einzelinteresse und dem Allgemein Interesse nicht anerkannt werden.
Die gehen auf nichts ein, sondern ziehen stur eine Linie durch,
die für die Tonne ist.
Wir werden wohl einen Widerspruch schreiben müssen. Was kann noch getan werden um die verhängte Kürzung schneller abzuwehren?
Hat jemand eine Klageschrift in Peto, auf die wir aufbauen könnten?
Ich hänge den Schrieb mal an.
Die ticken in Neuss, nicht weniger Bescheuert wie in der ARGE Düsseldorf Süd und Mitte.
Volker