Hallo, vielleicht kann mir hier jemand bei meinem aktuellen Problem helfen.
Ich arbeite seit 6 Monaten als AGH (2 Euro) Job .Nun habe ich im Januar das Angebot vom Arbeitgeber zur Übernahme erhalten. Als Teilzeitjob (70%)
nach § 16, d.h. Jobcenter zahlt Teil von meinem Gehalt im ersten Jahr. Arbeitsbeginn 01.02.2019. Arbeitsvertrag wurde mir am 31.01.2019 vorgelegt und auch von
mir am selben Tag unterschrieben. Das Jobcenter hat mir aber am 25.01.2019 schon die Leistungen gestrichen, also vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages.
Begründung mein Gehalt wird zum Monatsende ausbezahlt.
Mir wurde auch nicht Bescheid gesagt.Überbrückungs bzw. Einstiegsgeld bekomme ich keines da der Vertrag nach § 16 abgeschlossen wurde.
Meine Eltern haben mir dann das Geld für Miete, Nebenkosten und zum die nächste Zeit überleben gegeben.Hilfe bekomme ich ja keine.
Vorschuß beim Arbeitgeber beantragen wollte ich auch nicht.Meinen Arbeitsvertrag habe ich am 01.02.2019 dem Jobcenter zugeschickt(Kopie)
Offizieller Eingang des Vertrages war 15.02.2019!!
Nun kam Ende Januar auch die Jahresabrechnung der Stadtwerke.Ich muß eine Nachzahlung leisten. Ich habe diese Rechnung da die für das Jahr 2018 ist,
dem Jobcenter eingereicht mit der Bitte um Übernahme der Zahlung für Heizkosten.
Heute bekomme ich Nachricht vom Jobcenter ich müße zur Überprüfung meine erste Gehaltsabrechnung vorlegen.Es sei zu prüfen ob ich Anspruch hätte bzw.
ob eine Überzahlung vorliegt.
Mit den Stadtwerken habe ich schon mehrfach telefoniert und um Aufschub und Ratenzahlung gebeten.
Mein Gehalt wird knapp über der Hartz IV Grenze liegen.
Ich weiß jetzt nicht ob das Jobcenter rechtmäßig handelt, kann mir aber nicht vorstellen , dass man das Geld vor Unterschreiben des Vertrages kürzen kann.
Ebenso wie die Jahrsabrechnung für 2018 da ich da ja noch leistungsberechtigt war.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß Rat?
Ich arbeite seit 6 Monaten als AGH (2 Euro) Job .Nun habe ich im Januar das Angebot vom Arbeitgeber zur Übernahme erhalten. Als Teilzeitjob (70%)
nach § 16, d.h. Jobcenter zahlt Teil von meinem Gehalt im ersten Jahr. Arbeitsbeginn 01.02.2019. Arbeitsvertrag wurde mir am 31.01.2019 vorgelegt und auch von
mir am selben Tag unterschrieben. Das Jobcenter hat mir aber am 25.01.2019 schon die Leistungen gestrichen, also vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages.
Begründung mein Gehalt wird zum Monatsende ausbezahlt.
Mir wurde auch nicht Bescheid gesagt.Überbrückungs bzw. Einstiegsgeld bekomme ich keines da der Vertrag nach § 16 abgeschlossen wurde.
Meine Eltern haben mir dann das Geld für Miete, Nebenkosten und zum die nächste Zeit überleben gegeben.Hilfe bekomme ich ja keine.
Vorschuß beim Arbeitgeber beantragen wollte ich auch nicht.Meinen Arbeitsvertrag habe ich am 01.02.2019 dem Jobcenter zugeschickt(Kopie)
Offizieller Eingang des Vertrages war 15.02.2019!!
Nun kam Ende Januar auch die Jahresabrechnung der Stadtwerke.Ich muß eine Nachzahlung leisten. Ich habe diese Rechnung da die für das Jahr 2018 ist,
dem Jobcenter eingereicht mit der Bitte um Übernahme der Zahlung für Heizkosten.
Heute bekomme ich Nachricht vom Jobcenter ich müße zur Überprüfung meine erste Gehaltsabrechnung vorlegen.Es sei zu prüfen ob ich Anspruch hätte bzw.
ob eine Überzahlung vorliegt.
Mit den Stadtwerken habe ich schon mehrfach telefoniert und um Aufschub und Ratenzahlung gebeten.
Mein Gehalt wird knapp über der Hartz IV Grenze liegen.
Ich weiß jetzt nicht ob das Jobcenter rechtmäßig handelt, kann mir aber nicht vorstellen , dass man das Geld vor Unterschreiben des Vertrages kürzen kann.
Ebenso wie die Jahrsabrechnung für 2018 da ich da ja noch leistungsberechtigt war.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß Rat?